Stellungnahme Dr. Edgar Wunder zum Volksantrag „Mehr Demokratie in Landkreisen“

Replik zur Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion  zum Volksantrag „Mehr Demokratie in Landkreisen“ von Dr. Edgar Wunder


Die Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion ist ein Frontalangriff auf Bürgerrechte, die schon seit 1956 in Baden-Württemberg fest etabliert sind. Die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden würden die Verfasser am liebsten abschaffen, weil sie den Bürgern zutiefst misstrauen und alles gern allein entscheiden möchten. Nicht einmal Antragsrecht sollten Bürger haben. Die Ausführungen der CDU gipfeln in einer groben Beschimpfung von Wählern: alle seien nur Egoisten ohne jeden Gemeinsinn und ohne Respekt vor der Obrigkeit. Wer etwas von der Politik wolle, seien ja nur „Minderheiten“.

Bei einem solchen Welt- und Menschenbild wäre der CDU zunächst einmal Bescheidenheit anzuraten. Bei der letzten Kreistagswahl im Rhein-Neckar-Kreis hat die CDU nur noch Stimmen von 17,6 % der Wahlberechtigten erhalten – sie repräsentiert also ganz bestimmt nicht „die Mehrheit“. Ein einzelner CDU-Kreisrat vertritt nur 0,4 % aller Wahlberechtigten. Trotzdem ist er im Kreistag antragsberechtigt. Wird hingegen gefordert, dass auch die Bürger durch Unterschriften in der gleichen Größenordnung einen Antrag an den Kreistag richten können sollten, dann wird die Gefahr herbeifantasiert, dass „Minderheiten die Kreispolitik bestimmen“.

Die konkret an unserem Gesetzentwurf geübte Kritik zeigt im Übrigen, dass die CDU offenbar Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen hat: So wird behauptet, für ein „Einwohnerbegehren“ fordere der Gesetzentwurf die Unterschriften von 2 % der Wahlberechtigten. In Wirklichkeit kommt im Gesetzentwurf gar kein „Einwohnerbegehren“ vor, sondern vielmehr ein Bürgerbegehren, für das im Rhein-Neckar-Kreis die Unterschriften von 4,7 % aller Wahlberechtigten notwendig wären. Schon heute können nach der geltenden Gemeindeordnung 4,5 % der Bürgerinnen und Bürger von Stuttgart ein Bürgerbegehren einbringen. Was in der Landeshauptstadt Stuttgart erlaubt ist, muss auch im Rhein-Neckar-Kreis erlaubt sein. Alles andere wäre eine grobe Ungleichbehandlung von Stadt- und Landkreisen.

Ob die Bürgerinnen und Bürger diese Mitbestimmungsrechte wollen, sollten sie am besten selbst entscheiden. Unter www.volksantrag-bw.de kann jeder diese Forderung durch eine Unterschrift unterstützen. Kommen landesweit 40.000 Unterschriften zusammen, wird sich der Landtag damit befassen müssen. Wer der CDU zeigen möchte, dass sie irrt und Bürgermitsprache heute erwünscht ist, sollte dort unterschreiben.

Dr. Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg

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