Teilnahme an öff. Gemeinderats-Sitzung als Besucher trotz Ausgangssperre erlaubt

Die CoronaVO regelt die Ausnahmen von dem Aufenthaltsverbot außerhalb der Wohnung, welches zwischen 20 und 5 Uhr gilt. Bei Vorliegen triftiger Gründe ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum, z.B. der Nachhauseweg, weiterhin erlaubt. Als triftiger Grund gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 1 CoronaVO gilt u.a. der Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 CoronaVO.

Dies sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.

In der Folge sind Sitzungen des Gemeinderates hiervon grundsätzlich umfasst. Das Öffentlichkeitsprinzip stellt als Ausprägung des Demokratieprinzips einen tragenden Grundsatz des Kommunalrechts dar. Die uneingeschränkte Teilnahme von Bürgern am öffentlichen Teil von Sitzungen des Gemeinderats ist somit unerlässlich.


Gemeinderats-Sitzung in Nußloch

Am Mittwoch, dem 20. Januar 2021, findet um 18:30 Uhr in der Olympiahalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1

Benennung der Urkundspersonen

   

2

Kenntnisgabe der Niederschriften über die

Gemeinderatssitzung vom 25.11.2020

(Nr. 17/2020) und 09.12.2020 (Nr. 19/2020)

   

3

Abriss einer Scheune und Errichtung eines

Einfamilienhauses mit Garage
Erzwäsche 3
– Antrag auf Bauvorbescheid

   

4

Kegelbahn – HALLE NEUN
– Geplante Sanierungen und Investitionen
– Auftragserteilungen

   

5

WiFi4EU
– Förderprogramm der EU-Kommission zum

Ausbau des kostenlosen WLAN in öffentlichen Gebäuden und Plätzen

   

6

Landtagswahl am 14. März 2021
– Festsetzung des Erfrischungsgeldes
– Wahlhelfereinteilung von Personen über 60 Jahren

   

7

Änderung der Hauptsatzung
– Regelung zur Durchführung von Sitzungen

ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder

im Sitzungsraum (Hybridsitzung)

   

8

Neufassung der Satzung der Gemeinde Nußloch

über die Form der öffentlichen

Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)

   

9

Verschiedenes

   

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

Aufgrund der aktuellen Lage um die Corona-Pandemie werden nur unaufschiebbare Themen behandelt. Der Sitzungsbeginn wurde auf 18:30 Uhr gelegt, um ein Sitzungsende bis zur Ausgangssperre ab 20:00 Uhr gewähren zu können.

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

Joachim Förster, Bürgermeister

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Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=136235

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