Umsetzung der Alternativplanung zum Rückbau der L 600 gestartet

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Vlnr: Projektleiter Dr. Jost Armbruster (RP Karlsruhe), Bürgermeister Georg Kletti (Gemeinde Sandhausen), Armin Jendrysik (NABU Rhein-Neckar Odenwald), Günter Wiedemann vom BUND Sandhausen, Stefan Lazik (RP Karlsruhe), Hanspeter Rausch (Büro für ökologische Planungen und Gutachten, die Vorsitzende des NABU Walldorf-Sandhausen Karin Knitter-Lehmann, Abteilungspräsident Hansjörg Wahl (RP Karlsruhe), die leitende Regierungsdirektorin Dr. Luise Murmann-Kristen (RP Karlsruhe), Tobias Staufenberg (BUND Rhein-Neckar Odenwald), Revierförster Achim Freund, Forstbezirksleiter Sebastian Eick und der Leiter des Kreisforstamts Dr. Dieter Münch

In den nächsten Tagen startet die Umsetzung von zwei der vier Maßnahmen, die als Alternative für den nicht erfolgten Rückbau der L 600 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Sandhausen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt wurden. In den beiden Naturschutzgebieten „Hirschacker und Dossenwald“ und „Sandhausener Düne – Pflege Schönau-Galgenbuckel“ werden in diesem Winter auf einer Fläche von insgesamt einem Hektar Bäume entnommen, so dass mehr Licht auf den Boden kommen kann.

Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich dort in den kommenden Jahren lichtliebende Wald- und Wiesenarten ansiedeln. Die Umsetzung im Winter 2016/2017 und die anschließende Entwicklung der Flächen werden aus einem eigens dafür angelegten Projektkonto bezahlt, in das die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde Sandhausen einbezahlt haben. Die Maßnahmenumsetzung wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe gesteuert.

Dr. Jost Armbruster vom Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der das Gesamtprojekt koordiniert, stellte in Anwesenheit von Sandhausens Bürgermeister Georg Kletti im Naturschutzgebiet Pflege Schönau – Galgenbuckel bei Sandhausen die Auflichtung der dortigen ca. ein Fußballfeld großen Fläche im Wald vor, die in den nächsten Wochen von Forstarbeitern durchgeführt wird. Die aufgelichtete Fläche wird in den nächsten Jahren im Rahmen der Schutzgebietsentwicklung im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiter in die gewünschte Zielrichtung entwickelt. Langfristig sollen sich die bereits im Naturschutzgebiet vorkommenden stark gefährdeten Pflanzenarten Sandstrohblume, Sand-Silberscharte und Ohrlöffel-Leimkraut in den lichten Wald mit Sandrasen-Unterwuchs ausbreiten.

Weitere Bausteine des öffentlich-rechtlichen Vertrags sind die bereits erfolgten Aufwertungen der Naturlandschaft im Umfeld von Sandhausen sowie ein geplantes Naturschutzgebiet auf dem Dünenzug Bandholz, das nach Ausweisung in eine schutzwürdige Landschaft entwickelt werden soll.


Hintergrund

Anlass für den geplanten Rückbau der L 600 bei Sandhausen war der Neubau der B 535. Der Planfeststellungsbeschluss für die B 535 vom 13. Juli 1989 wurde 1997 bestandskräftig. Die Straße wurde am 4. Mai 2000 dem Verkehr übergeben, der Bund als Vorhabenträger war damit verpflichtet, den Rückbau der L 600 vorzunehmen. Die Gemeinde Sandhausen hingegen wollte diese Straße erhalten und stattdessen ein alternatives Ausgleichskonzept erarbeiten.

Mit Unterstützung des Regierungspräsidiums wurde 2010 eine solche Ausgleichsplanung vorgelegt. Gegen diese wurde jedoch eine von zahlreichen Bürgern unterstützte Petition beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht, zugleich mit einer Petition der Naturschutzverbände, die das Alternativkonzept unterstützten. Auf Vorschlag des NABU wurde nach diesem erneuten Stillstand ein Kompromiss gefunden und ein modifiziertes Ausgleichskonzept erarbeitet, das auch nach Empfehlung des Petitionsausschusses weiterverfolgt werden sollte.

Nach langen Verhandlungen konnte im Sommer 2015 ein unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erarbeiteter öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Sandhausen, der Straßenbauverwaltung und dem Regierungspräsidium abgeschlossen werden, der die Umsetzung dieses Alternativkonzepts regelt. Daraufhin hat der Landtag mit Beschluss vom 18.02.2016 das anhängige Petitionsverfahren abgeschlossen und die Petition für erledigt erklärt.

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