Vorbildliche Bürgerbeteiligung: Leitbild zum Sanierungsgebiet Gauangelloch nimmt Gestalt an
(swb – 10.4.19) Am 5. April 2019 legten die Einwohnerinnen und Einwohner Gauangellochs einen wichtigen Grundstein zur positiven Entwicklung des Stadtteils. In Arbeitsgruppen formulierten die Teilnehmer einen Maßnahmenkatalog, der Entwicklungspotenziale offenlegt und Handlungsschwerpunkte aus Sicht der Einwohner definiert. Organisiert wurde die Leitbild-Werkstatt von der Stadtverwaltung Leimen in Zusammenarbeit mit der LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE).
Unter Anleitung eines Moderators, wurden in 3 Arbeitsgruppen Handlungsfelder für die Bereiche Wohnen, Umwelt und Zusammenleben identifiziert, die aus Sicht der Einwohner in Gauangelloch angegangen werden sollten. Auch dank der bereits gesammelten Ergebnisse der vom Bürgerverein Gauangelloch Gemeinsam Gestalten e. V. durchgeführten „Zukunftswerkstatt“, konnte effektiv zusammengearbeitet und konstruktive Resultate erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden nun von der KE aufbereitet und in einem Leitbild zusammengefasst. Das Leitbild soll am 4. Juni 2019 in der Schlossberghalle der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung dieses Leitbildes erfolgt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 29. November 2018. Der Gemeinderat berücksichtigt damit das große Engagement der Einwohner für ihren Stadtteil.
Ein Sanierungsgebiet kann nach § 142 Baugesetzbuch durch Beschluss förmlich festgelegt werden. Ein Beschluss des Gemeinderates wurde noch nicht gefasst, jedoch wurde die KE bereits mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen, der Entwicklung eines Entwicklungskonzepts und der Erstellung des Leitbildprozesses beauftragt.
Zur Vorbereitung der Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat am 28. März 2019 zusätzlich den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen.
Das künftige Sanierungsgebiet soll die Ortsmitte einschließlich des gesamten Angelbachs umfassen. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes können Fördergelder des Bundes bzw. des Landes beantragt werden.
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