„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“: Infoveranstaltung am 23.1.

(rnk – 10.1.25) Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.

Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu am

  • Donnerstag, 23. Januar, ab 18 Uhr
  • in der Zehntscheuer Malsch
  • (Am Kirchberg 1, 69254 Malsch)

eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.

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