Echte Verkehrsberuhigung in der Leimener Rathausstraße – Ein Blitzer macht’s!

Kleine Säule mit großer Wirkung – Der neue Blitzer in der Rathausstraße

(fwu – 7.3.18) Die ausgesprochen schwierige und unbefriedigende Verkehrssituation in der Leimener Rathausstraße ist seit Jahren ein Streit- und Diskussionspunkt. Neben der Tatsache, dass es zu wenig Parkplätze gibt, ist insbesondere das zu schnelle Fahren in diesem verkehrsberuhigten Bereich sehr kritisch. Anwohner beklagen, dass nicht nur viele Privatfahrzeuge, sondern auch die von Berufskraftfahrern gesteuerten Taxen und Busse oftmals die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h deutlich übersteigen. Auch gutes Zureden und Beschwerden bei den jeweiligen Unternehmen führten hier in der Vergangenheit nicht zu Verbesserungen.

Dies hat offensichtlich die Stadt Leimen veranlasst die einzig wirklich stichhaltige Karte zu ziehen und damit das Problem zu lösen: ein Blitzer wurde am gestrigen Dienstag installiert und auch gleich erfolgreich in Betrieb genommen. Erfolgreich insoweit, als binnen kürzester Zeit – bis sich der neue Blitzer herumgesprochen hatte – die Anzahl der zu schnell fahrenden Fahrzeuge nahezu gegen null tendierte. Erfolgreich allerdings auch in Bezug auf die drastischen Bußgelder und Fahrverbote, die auf einige deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuglenker zukommen dürften, die von dem neuen Blitzer offensichtlich überrascht wurden.


Regeln für den Verkehrsberuhigten Bereich (zitiert aus Wikipedia)

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten – ca. 7 km/h.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
  • Kinderspiele sind überall erlaubt.

    Zeichen 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Parken: Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Überholverbot: Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man jedoch nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Nachdem bereits die teilweise Sperrung der Turmgasse vor der Turmschule mittels Pollern zu den Bring- und Abholzeiten der Schule zu einer deutlichen Entspannung der Situation geführt hat, ist der neue Blitzer ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssituation durch Verkehrsberuhigung in der Rathausstraße.

Die grundsätzliche Lösung der Parkproblematik wird allerdings noch auf sich warten lassen. Glücklicherweise  wird jedoch demnächst die Georgi Tiefgarage wieder zur Benutzung freigegeben, sodass sich die Parksituation auch wieder ein wenig entspannen wird.

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