Kreistagssitzung am 17. Juli in Reichartshausen

Kindertagespflege, Phosphor-Recycling und Integrationskonzept auf der Tagesordnung.

Mit einer breiten Palette an unterschiedlichen Themen befassen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Neben der Finanzierung der Tagespflege geht es unter anderem um die Verabschiedung eines Integrationskonzepts, die Kreistagswahl 2019 und ein Konzept über das Phosphor-Recycling im Rhein-Neckar-Kreis.

Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger die Bevölkerung herzlich einlädt, findet am kommenden Dienstag, 17. Juli, um 14:00 Uhr im Centrum in Reichartshausen, Rathausstraße 7, statt.

Im Mai 2019 steht die Wahl eines neuen Kreistages an. Das Kreisgebiet ist in Wahlkreise aufgeteilt, in welchen 88 Kreisrätinnen und Kreisräte direkt gewählt werden. Derzeit besteht der Rhein-Neckar-Kreis aus 17 Wahlkreisen, deren Größe und Sitze sich an der Bevölkerungszahl orientieren. Über diese Wahlkreiseinteilung unter Berücksichtigung der sich verändernden Einwohnerzahlen wird der Kreistag einen Beschluss fassen.

Ebenso auf der Tagesordnung steht die Verabschiedung des Integrationskonzepts des Rhein-Neckar-Kreises 2018. Mit dem Integrationskonzept werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Dazu gehören insbesondere eine Bestandsaufnahme der bestehenden Integrationsarbeit und die Ausarbeitung ihrer strategischen Weiterentwicklung. Außerdem sollen die zumeist emotional geprägten Themen Integration und Migration auf eine Sachebene gebracht werden und das Konzept einen Orientierungsrahmen für die strategische Weiterentwicklung der Integrationsarbeit in den einzelnen Kreiskommunen bilden.

Auch nach einer Verabschiedung durch den Kreistag soll das Integrationskonzept des Rhein-Neckar-Kreises bedarfsorientiert fortgeschrieben werden.

Weiter werden die Kreisrätinnen und Kreisräte diskutieren, ob die laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen erhöht werden soll. CDU- und SPD-Fraktion fordern im Rahmen eines gemeinsamen Antrags eine höhere Vergütung von Tagespflegepersonen, um die finanziellen Belastungen von Eltern und Gemeinden zu reduzieren.

Neben der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen soll außerdem ein Sachkostenzuschlag (Mietkosten, Nebenkosten, Ausstattung) für Kinder gewährt werden, die außerhalb des eigenen Haushalts der Tagespflegeperson in geeigneten Räumen betreut werden. Der Zuschussbedarf für alle Anträge läge bei insgesamt ca. 1,78 Millionen Euro jährlich.

Um das Phosphor-Recycling im Rhein-Neckar-Kreis geht es in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Mit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 werden die Betreiber größerer Kläranlagen verpflichtet, ab dem Jahr 2029 bzw. 2032 (abhängig von den Einwohnerwerten) Phosphor aus Klärschlämmen zurückzugewinnen. Bereits im Vorfeld sind die Kläranlagenbetreiber verpflichtet, bis zum Jahr 2023 ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen.

Im Rhein-Neckar-Kreis befinden sich 8 Anlagen, die unter die gesetzlichen Auflagen aus der Klärschlammverordnung fallen, sowie weitere 7 kleinere Anlagen, die in der Konzeption mitberücksichtigt werden.

Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich als übergeordnete Verwaltungseinheit dem Thema der zukünftigen Verwertung der auf dem Kreisgebiet anfallenden Klärschlämme angenommen und dies bereits 2016 in seine strategischen Ziele aufgenommen. Die Projektentwicklung wurde an die AVR UmweltService GmbH delegiert, die sich mit dem Thema Klärschlammverwertung und Phosphor-Recycling beschäftigt. Sie prüft derzeit die unterschiedlichen Verfahren auf Machbarkeit, Robustheit, Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit.

Die regionale Idee ist hierbei eine öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit aller Kläranlagenbetreiber im Rhein-Neckar-Kreis. Diese haben bereits großes Interesse an einem gemeinsamen kreiseigenen Konzept des Phosphor-Recyclings signalisiert. Die Kreisrätinnen und Kreisräte entscheiden über die Erstellung dieses Konzeptes und beschließen das weitere Vorgehen.

Um die Finanzentwicklung des Kreises geht es im letzten Teil der Sitzung. Festgestellt werden die Jahresabschlüsse 2017 des Kernhaushalts, der Freiherr von Ulner’schen Stiftung und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen. Ebenso nimmt der Kreistag davon Kenntnis, dass der Haushaltsplanentwurf 2019 unter besonderer Berücksichtigung der strategischen Ziele aufgestellt wird. Die strategischen Ziele des Landkreises sind seit dem Jahr 2012 Bestandteil der Haushaltsplanung. Sie orientieren sich an den Leitsätzen des Rhein-Neckar-Kreises, die wiederum die Grundwerte des politischen und verwaltungsmäßigen Handelns darstellen. Für das Jahr 2019 werden folgende Themenkomplexe festgelegt: Nachhaltige Finanzwirtschaft, Jugend, Soziales, Bildung, Gesundheit, Klima- und Umweltschutz, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Europa, Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie Sicherstellung der Aufgabenerfüllung.

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