20. Februar – Symposium „Menschenwürde und Grenzen der Freiheit“

(rnk – 12.2.13) Symposium „Menschenwürde und Grenzen der Freiheit“ informiert am 20. Februar 2013 über neue Wege für Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer und Angehörige von pflegebedürftigen Menschen beim Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.

135 - Symposium 1Bettgitter, Bettgurte und Beruhigungsmittel, um nur einige Beispiele zu nennen: Sie werden oft eingesetzt, um Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder Patientinnen und Patienten im Krankenhaus vor Stürzen oder Verletzungen zu schützen oder am unbeaufsichtigten Verlassen des Wohnbereichs oder Krankenzimmers zu hindern. Eingesetzt werden diese Maßnahmen vor allem bei Menschen mit auffälligen Verhaltensweisen, etwa motorischer Unruhe und Weglauftendenz, wie sie bei Menschen mit Demenzerkrankung häufig vorkommen können. Diese freiheitsentziehenden oder freiheitseinschränkenden Maßnahmen sind ein schwerer Eingriff in die Rechte eines pflegebedürftigen Menschen. Hier gilt es, neue Wege für Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer und Angehörige von pflegebedürftigen Menschen zu finden.

Der „Runde Tisch zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in der stationären Altenpflege“ am Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg lädt hierzu gemeinsam mit der Heimaufsichtsbehörde, der Örtlichen Betreuungsbehörde und Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Neckar-Kreises sowie der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg zum Symposium „Menschenwürde und Grenzen der Freiheit“ ein. Die Veranstaltung unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg findet am 20. Februar 2013 von 13:30 bis 17 Uhr in der Aula der Alten Universität, Grabengasse 1, 69117 Heidelberg, statt..

Namhafte Referenten werden unter anderem in die ethischen Fragen im Zusammenhang freiheitsentziehender Maßnahmen bei der Betreuung und Pflege dementiell erkrankter Menschen einführen, über die Medikation bei der Betreuung und Pflege dementiell erkrankter Menschen referieren, den Werdenfelser Weg und andere Möglichkeiten der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen vorstellen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Projekts ReduFix sowie die Rechtslage und Konsequenzen für die Praxis in Einrichtungen der Altenhilfe vorgestellt. Eine anschließende Diskussion sowie Zusammenfassung der Ergebnisse runden das Symposium ab.

Hintergrund:

135 - Symposium 2Bis zu zehn Prozent aller Pflegeheim-Bewohnerinnen und -bewohner in Deutschland sind körpernahen Fixierungen ausgesetzt. Das heißt, sie werden mit Hilfe von Gurtsystemen an Bett oder an den Rollstuhl angebunden. Nicht wenige bis zu 23 Stunden täglich. Darüber hinaus wird eine große Anzahl von Heimbewohnern mit anderen Mitteln in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Beispielsweise schränken auch das Wegnehmen der Hausschuhe oder der Kleidung, das Sedieren mit Medikamenten, das Feststellen der Rollstuhlbremse, das Abschließen der Zimmertür die pflegebedürftigen Menschen in ihrer Freiheit ein.

Bestätigt werden diese Zahlen auch durch entsprechende Erhebungen der Heimaufsichtsbehörde in den Pflegeheimen im Landkreis. Die Auswertung der Erhebungen (Selbstauskünfte der Heime 2006 – 2011) ergab, dass bei 30 Prozent aller Heimbewohner beispielsweise ein Bettgitter als freiheitsentziehende Maßnahme angewandt wird. 8 Prozent der Heimbewohner werden fixiert, 4 Prozent geschlossen untergebracht und bei weiteren 4 Prozent erfolgen Sedierungen.

Áuch der im April 2012 veröffentlichte 3. Bericht des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.) nach § 114a Abs. 6 SGB XI über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege zeigt entsprechende Erkenntnisse bei den Qualitätsprüfungen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) im Bereich der stationären Pflege auf, verbunden mit der Frage, ob vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstandes freiheitseinschränkende Maßnahmen in diesem Umfang überhaupt notwendig sind.

(Fundstelle: http://www.mds-ev.de/ -Ziff. 1.2 – zentrale Prüfergebnisse in der stationären Pflege, S. 18)

Auch im Bereich der häuslichen Pflege werden viele Menschen regelmäßig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Hier liegen allerdings keine genauen Zahlen vor.

Klar ist: Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege schränken die persönliche Freiheit, die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen ein.

Freiheitsentziehende Maßnahmen werden nicht aus Bosheit angewendet. Sie geschehen aus Fürsorge. Vor allem, um Stürze und Knochenbrüche zu vermeiden, aber auch um die Pflegebedürftigen vor sich selbst zu schützen, um sie zu beruhigen oder um zu verhindern, dass sie weglaufen und umherirren. Doch die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen kann auch gefährlich sein und zu Strangulationen, Quetschungen und Nervenverletzungen führen sowie zu Todesfällen als Folge nicht sachgemäß angewandter Fixierungen. Vor allem aber können freiheitsentziehende Maßnahmen seelische Schmerzen wie Aggression, Depression oder gesteigerte Unruhe verursachen. Dass man auch ohne freiheitsentziehende Maßnahmen auskommen kann, zeigen immer mehr Pflegeheime in ihrer täglichen Arbeit. Der Verzicht auf diese Maßnahmen hat nicht nur Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen, sondern auch auf die Pflegekräfte.

Es sind mitunter einfachste Mittel, die helfen, Stürze zu vermeiden oder eventuell Sturzfolgen abzumildern und die damit letztlich zu einer deutlichen Reduzierung von freiheitsentziehenden Maßnahmen beitragen können. Beispielsweise der Einsatz von Niedrigflurbetten, Sensormatten, rutschfesten Socken, Hüftprotektoren, Sturzhelmen oder Antirutsch-Sitzauflagen. Beim konsequenten Einsatz dieser Mittel kommt es nicht zu einer Zunahme von Stürzen oder sturzbedingten Verletzungen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Auch die Aktivierung der Bewohner mit einer breiten Palette verschiedener Angebote innerhalb einer festen Tagestruktur, die Implementierung dementengerechter, lebensweltorientierter Versorgungskonzepte wie Wohn- oder Kleingruppen, personenzentrierte Pflege, sowie die Einbeziehung Angehöriger und freiwilliger Seniorenbetreuer können zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen führen.

Fazit: Dem Runden Tisch zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen ist wichtig, dass das Thema in den Köpfen bleibt, dass wir uns damit auseinandersetzten und dass die Pflegenden in den Einrichtungen Alternativen an die Hand bekommen.

Weitere Informationen:

Der Werdenfelser Weg zur Reduzierung fixierender Maßnahmen in der Pflege

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gap/daten/02939/

 

und

http://www.lra-gap.de/550.0.html

 

Redufix – Ein Projekt zur Reduktion körpernaher Fixierung – Startseite: www.redufix.com

Abschlussbericht: http://www.redufix.com/html/img/pool/redufix_Abschlussbericht_Ministerium_Entfixierung.pdf

Leitlinie FEM – Initiative zur Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege http://www.leitlinie-fem.de/

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Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=29357

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