4. Juni – Jugendhilfe-Ausschuss tagt

Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises tagt am kommenden Dienstag, 4. Juni 2013, 14 Uhr –  Frühe Hilfen, Ausbau des Tagesbetreuungsangebots für Kleinkinder und Wahl der Jugendschöffen für 2014 bis 2018 auf der Tagesordnung

2062 - DallingerDie Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe und die Initiativen des Kreisjugendamtes sind sehr vielfältig. Davon können sich einmal mehr die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses überzeugen, die am kommenden Dienstag, 4. Juni 2013, zusammenkommen. Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger auch die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts. Dem Jugendhilfeausschuss gehören neben den Kreisrätinnen und Kreisräten die Vertreter der Jugendverbände und der Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, Vertreter der Kirchen und der Polizei an.

Neben Informationen zu den Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und dem Ausbau des Netzwerks „Frühe Hilfen“ im Rhein-Neckar-Kreis befassen sich die Ausschussmitglieder mit dem Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) durch die Gesellschaft für Konfliktmanagement (GfK) und Cool Double X, der Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Pflegegeld für Kinder und Jugendliche, dem Tätigkeitsbericht 2012 der Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen und der Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018.

Mit dem Programm „Frühe Hilfen“ will der Bund Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch Information, Beratung und Hilfe in den so wichtigen ersten Lebensjahren ihrer Kinder unterstützen und sie befähigen, selber ausreichend für ihre Kinder zu sorgen. Auch im Rhein-Neckar-Kreis nehme die Familie einen besonderen Stellenwert ein, sagt Landrat Stefan Dallinger gegenüber den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. „Wir müssen Eltern und ihren kleinen Kindern rechtzeitig und umgehend helfen, wenn sie Unterstützung benötigen“, so der Landrat weiter. So bietet der Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Programms „Frühe Hilfen“ vielfältige Hilfsangebote an: vom Landesprogramm Stärke über die Beistandschaften in Unterhaltsfragen bis hin zu Tagespflegeangeboten. Für 2013 hat der Rhein-Neckar-Kreis aus den Bundesmitteln „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen“ 289.100 Euro beantragt. Hierzu sind im März 2013 Zuwendungen in Höhe von knapp 200.000 Euro eingegangen. Mit einer weiteren Zuwendung ist im September 2013 zu rechnen. Die Mittel werden für den Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Zuständigkeit Frühe Hilfen/Informationsgespräche, für den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich und für die Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen für die Projekte „wellcome“ der Diakonie in Weinheim und „Familienpatinnen“ des Kinderschutzbundes Hockenheim verwendet. Darüber hinaus ist geplant die Stabstelle „Frühe Hilfen“ (0,6 Stelle) personell durch die zurzeit beim ASD angegliederte insoweit erfahrene Fachkraft und weiter 1,5 Stellen zu erweitern. „Damit wollen wir den Kinderschutz im Rhein-Neckar-Kreis umfassend auszubauen“, so der Landrat.

Die Kleinkindbetreuung hat in den Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin sehr hohes Gewicht. Dabei ist man im Rhein-Neckar-Kreis schon nahe an der bis Sommer 2013 landesweit vorgegebenen Versorgungsquote von 34 Prozent für die Zahl der Betreuungsplätze der unter Dreijährigen herangerückt. Zum Stichtag 31.12.2012 standen danach mit dem Angebot der Stadt Weinheim für 13.524 Kinder insgesamt 4.335 Plätze in Kinderkrippen, betreuten Spielgruppen, Kindergärten und in der Tagespflege zur Verfügung. Damit liegt der Kreis mit einer Versorgungsquote von 32,1 Prozent sehr deutlich über dem Landesdurchschnitt von 23,1 Prozent (Stand März 2012). Im Vergleich zur letzten Erhebung Ende 2011 gibt es 438 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. 2011 waren erstmals die Angebote der Stadt Weinheim eingerechnet. Bis Ende 2014 wollen die Kommunen weitere 1.299 Plätze für die unter Dreijährigen schaffen und damit voraussichtlich eine Versorgungsquote von 42 Prozent erreichen. Landrat Stefan Dallinger lobt gegenüber den Ausschussmitgliedern das gute Ergebnis für den Rhein-Neckar-Kreis, zeige es doch, dass sich die Städte und Gemeinden ernsthaft und gewissenhaft um weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gekümmert haben.

 

Ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 legen die Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen für den Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg vor, die mit 36 Fachkräften rund 96.000 jungen Menschen unter 18 Jahren und ihren Familien zur Verfügung stehen. Bei den elf Beratungsstellen, die zum Teil noch über Außenstellen verfügen, wurden 4.592 Beratungsfälle verzeichnet. Zusammen mit Eltern, Geschwistern und anderen am Beratungsprozess beteiligten Personen wurden nahezu 9.500 Menschen beraten. Hinzu kamen Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung und viele weitere Fragen aus dem weiten Feld der familienorientierten Beratung. Erziehungsberatung ist für Kinder, Jugendliche und Eltern kostenlos. Fester Bestandteil des Angebots der Beratungsstellen ist die sogenannte E-Mail-Beratung für Jugendliche unter www.von-mir-aus.de, die seit 2007 sehr gut nachgefragt wird. Ebenso bieten die Beratungsstellen seit 2009 für Eltern in besonderen Lebenslagen spezielle Elterngesprächsgruppen im Rahmen des Landesprogramms Stärke an. 2012 fanden 29 Gruppengespräche statt.

Landrat Stefan Dallinger informiert die Mitglieder des Ausschusses über das Verfahren für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018. Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vorzuschlagen, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Der Jugendhilfeausschuss hat zunächst die Aufgabe, die genannten Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Anschließend ist die öffentliche Auflegung der Listen zu veranlassen und diese sind dann den jeweiligen Gerichten zuzuleiten. „Ich bin sehr froh, dass sich so viele Menschen bereit erklärt haben, dieses Ehrenamt zu übernehmen“, freut sich Landrat Stefan Dallinger. Die Zahl der Bewerber hätten seine Erwartungen bei weitem übertroffen. Dies zeige, dass das bürgerschaftliche Engagement im Rhein-Neckar-Kreis einen hohen Stellenwert einnehme, so der Landrat.

 

 

 

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