Sandhausen: Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28. September 2020 – Teil 1

  • Erlass der Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren für April, Mai und Juni
  • Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
  • Einleitungsbeschluss Bebauungsplan „Johann-Nikolaus-Kolb-Straße“ sowie Erlass einer Veränderungssperre
  • Weitere Vertiefung des Versickerungsteichs im Gewann Schwammerswiesen

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse und unter Bekanntgaben der Verwaltung stellte Bürgermeister Kletti fest, dass keine Bekanntgaben vorlagen.

Mit einem Hilfspaket in Höhe von 230 Mio. Euro hat das Land den Kommunen unter die Arme gegriffen, um die Mindereinnahmen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren. Ein Großteil dieses Geldes steht als Ausgleich für die fehlenden Einnahmen, die durch das Einstellen bzw. Beschränken des regulären Betriebs der Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen durch die Corona-Pandemie entstanden waren, zur Verfügung. Der Gemeinde- und Städtetag hatte seinerseits die Empfehlung ausgesprochen die regulären Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni auszusetzen.

Trotz des verbleibenden Deltas beschloss der Gemeinderat dieser Empfehlung zu folgen und die Gebühren von insgesamt 344.499,25 € zu erlassen. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Notbetreuung wurden spitz abgerechnet.

Dass ein Erlass der Gebühren nur logisch sei, da im genannten Zeitraum keine Betreuung angeboten wurde (Gemeinderat Günes) und man dadurch einen wichtigen Solidaritätsbeitrag leiste (Gemeinderat Krämer), war man gerne der Empfehlung des Gemeindetages gefolgt (Gemeinderätin Seeger), so der Tenor aller Fraktionen. Man verschwieg aber auch nicht, dass die entstandenen Personalkosten in diesem Zeitraum ein weiteres Loch im Haushaltsplan verursachten.

Der Zusammenschluss der Gutachterausschüsse der Gemeinden Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen, St. Leon-Rot, Rauenberg, Walldorf und Wiesloch zum Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis ist beschlossene Sache. Den daraus resultierenden Änderungen der Zweckverbandssatzung, um die das Regierungspräsidium ersucht hatte, und der Aufhebung der gemeindlichen Gutachterausschuss-Gebührensatzung stimmten die Mitglieder des Gemeinderates nun in jüngster Sitzung zu. Überdies sollen die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Sandhausen zum Datum, an dem der Zweckverband rechtskräftig gegründet ist, aus ihrem Amt entlassen werden. Als Sandhäuser Mitglieder des gemeinsamen Zweckverbandes wurden Herr Frank Brauch (Architekt), Herr Klaus-Peter Ruf (Immobilienwirt, Diplom-VWA) sowie Herr Benjamin Wiegand, der stellvertretende Ortsbaumeister der Gemeinde ernannt.

Große Teile der Kirchstraße, wie auch einige umliegende Straßen, in deren Mitte sich die Johann-Nikolaus-Kolb-Straße befindet, lagen bisher in einem unbeplanten Ortsbereich. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erzielen, beschloss man im Gemeinderat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Johann-Nikolaus-Kolb-Straße“ mit gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre. Als städtebauliches Ziel für die Entwicklung des zukünftigen Geltungsbereichs nannte der stellvertretende Ortsbaumeister Wiegand, der an seiner 1. Sitzung im Sandhäuser Gemeinderat teilnahm, u.a. die Bewahrung des ortstypischen Charakters der Straßenzüge sowie das Aufzeigen vorhandener Nachverdichtungspotentiale.

Als Anregung für die Weiterentwicklung des künftigen Geltungsbereichs gab Gemeinderat Liebetrau mit auf den Weg, wo dies möglich sei, Baugrenzen nicht mehr direkt am Trottoir enden zu lassen, eine Spielstraße anzulegen oder Scheunen als Wohnraum zu nutzen.

Ein Großteil des westlichen Gemeindegebiets Sandhausens befindet sich gemäß Hochwasser-Gefahrenkarte Baden-Württemberg in einem Überschwemmungsgebiet. Aufgrund des anhaltenden Klimawandels ist von einer statistischen Häufung der Hochwasserereignisse auszugehen. „Dies bedeutet vom Gesetz her grundsätzlich ein Bauverbot.“ erläuterte Christian Niemann von der Bauverwaltung die Hintergründe. Denn jedes neue Gebäude sorge dafür, dass das Wasser bei einem Hochwasser weniger Fläche hat, um sich auszubreiten und somit der Hochwasserpegel steigt.

Der Verlust des sogenannten Retentionsraumes kann zum Beispiel durch eine Vertiefung im Boden ausgeglichen werden. Da aber ein solcher Ausgleich in vielen Fällen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sei, so Niemann weiter, führe die Gemeindeverwaltung seit 2015 ein Hochwasserschutzregister, in dem gewonnener oder entzogener Retentionsraum bilanziert wird und bauwilligen Bürgern auf Antrag bzw. für kommunale Vorhaben bereitsteht. Leider sei dieser gewonnene Retentionsraum durch die Vielzahl an Baumaßnahmen der letzten Jahre inzwischen nahezu aufgebraucht und das Herstellen von weiterem Retentionsraum im Gemeindegebiet somit unumgänglich.

„Seit den 90er Jahren befindet sich das Regierungspräsidium bereits in der Pflicht.“, ereiferte sich Gemeinderat Albrecht, der der „höheren Stelle“ vorwarf, den Hochwasserschutz vernachlässigt zu haben und unnötige Kosten zu verursachen. Es sei gut, dass jemand die Verantwortung übernimmt und man Vorsorge treffe.“, äußerte sich Gemeinderat Krämer zum Plan den Retentionsraum zu erweitern.

Mit Zähneknirschen stimmte auch Gemeinderat Diem dem Vorhaben zu, der einen Stillstand noch weniger gutheißen konnte. Gemeinderat Lauterbach fügte hinzu, dass er die rund 200.000 € gerne an anderer Stelle gesehen hätte, stellte jedoch die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Sandhausen nicht schon ihren Teil zur Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption am Leimbach leisten könne, bevor das Regierungspräsidium den Startschuss gebe. Gemeinderat Günes regte an, über eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg nachzudenken.

Auch wenn er ebenso wenig mit dem zeitlichen Verzug bei der Umsetzung der Hochwasser-Schutzkonzeption einverstanden sei, erklärte Bürgermeister Kletti, müsste zunächst das Problem von Eigentumsrechten auf Nußlocher Gemarkung durch das Regierungspräsidium geklärt werden und rief zu mehr Gelassenheit auf.

Im Gemeinderat stimmte man dem Auftrag zur weiteren Vertiefung des Versickerungsteichs im Gewann Schwammerswiesen durch die Firma EAG mbH aus St. Leon-Rot zum Preis von 167.820,47 € inkl. Mehrwertsteuer mehrheitlich zu.

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