Inklusion im Rhein-Neckar-Kreis: Wie sieht es in den Kommunen aus?
(rnk – 23.3.24) Erstmals liegt für den Rhein-Neckar-Kreis ein Inklusionsbericht vor. Dieser thematisiert, wie es um die Barrierefreiheit und Inklusion in den Kreiskommunen bestellt ist und welche Herausforderungen es noch gibt. Der Bericht weist innerhalb von Baden-Württemberg ein Alleinstellungsmerkmal auf, da er nicht wie sonst üblich durch Fachkreise, sondern im Sinne eines Beteiligungsprozesses der in Art. 29 b) UN-BRK (siehe Hintergrundinformationen) geforderten Partizipation erstellt wurde.
Landrat-Stellvertreter, Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt, hat gemeinsam mit der zuständigen Dezernentin Doreen Kuss, der Kommunalen Behindertenbeauftragten Silke Ssymank und der stellvertretenden Sprecherin des Inklusionsbeirats, Ulrike Menges, der Öffentlichkeit den Inklusionsbericht im Rahmen eines Mediengesprächs im Landratsamt in Heidelberg am 21. März 2024 vorgestellt. Das 72 Seiten umfassende Dokument ist auch in Leichter Sprache erhältlich und unter www.rhein-neckar-kreis.de/behindertenbeauftragte abrufbar.
„Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist erfreulicherweise als Thema mitten in der Gesellschaft angekommen“, sagte der Stellvertreter des Landrats. Er führte weiter aus, wie Weichen für mehr Inklusion gestellt werden können. Dazu gehören flexiblere Unterstützungsangebote ebenso wie eine offene Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung. „Erst wenn Vorurteile in den Köpfen abgebaut sind, kann sich Inklusion im Rhein-Neckar-Kreis umfassend verankern. Jeder Mensch soll überall dabei sein können“, so Stefan Hildebrandt.
Der Inklusionsbericht sei „Verdienst der kommunalen Behindertenbeauftragten und des Inklusionsbeirats“, die ein individuelles, kreisspezifisches Werk geschaffen haben, von dem insbesondere die 54 Städte und Gemeinden im Landkreis profitieren können, so die zuständige Dezernentin Doreen Kuss und ergänzt: „Wir freuen uns, dass mit dem Inklusionsbericht den Kreiskommunen nun konkrete Unterstützung zur Umsetzung der Inklusion vor Ort an die Hand gegeben wird im Sinne eines Nachschlagewerks.“ Darüber hinaus gibt der Inklusionsbericht Antworten auf zentrale Fragen in wichtigen Lebensbereichen gleichermaßen für Betroffene und ihre Familien wie für die Politik und die Fachöffentlichkeit.
Die kommunale Behindertenbeauftragte Silke Ssymank erläuterte, wie und durch wen der Inklusionsbericht entstanden ist. Zunächst hat zur Gründung des Inklusionsbeirats ein Beteiligungsprozess der Kreisbevölkerung mit Workshops an fünf Standorten stattgefunden. Es folgte eine Umfrage in den Kreiskommunen zum Stand der Inklusion. Ergänzend hat der Inklusionsbeitrat eine autonome Erhebung zum Stand der Inklusion im Rhein-Neckar-Kreis auf Basis der sieben wesentlichen Teilhabe-Handlungsfelder der UN-BRK – Bildung, Arbeit, Gesundheit, Bauen, Mobilität, Freizeit, Kommunikation – durchgeführt.
„Der vorliegende Inklusionsbericht ist einmalig in seiner Aussage, da die Empfehlungen für die Kommunen im Kreis aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen erstellt wurden. Er hat keine bindende Form, sondern einen Empfehlungscharakter und zeigt insbesondere den Kreiskommunen konkret auf, welche Lösungsansätze es gibt“, so Silke Ssymank.
Warum es zum Beispiel so wichtig ist, dass im Inklusionsbeirat möglichst viele verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen vertreten sind, erklärt Ssymank wie folgt. Jede Person hat besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, die zum Einsatz kommen. „Beispielsweise berät ein blindes Mitglied das Landratsamt bei der Erstellung barrierefreier digitaler Formulare und Videokonferenztools, ein anderes Mitglied unterstützt die Beurteilung von Bauplänen barrierefreier Bushaltestellen.“ Die Bedarfe sind je nach Sichtweise eben immer unterschiedlich.
„Wir sind stolz darauf, am Inklusionsbericht, der eine Bereicherung für die Kommunen darstellt, mitgewirkt zu haben“, so die stellvertretende Sprecherin des Inklusionsbeirats. Sie sagt weiter: „Oft können Barrieren schon durch Kleinigkeiten beseitigt werden. Wichtig ist es, das Bewusstsein dafür zu sensibilisieren. Hierzu leistet der Inklusionsbericht einen wertvollen Beitrag.“
Hintergrundinformationen:
In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon knapp 75.800 im Rhein-Neckar-Kreis (zum Stichtag 31.03.2023). Derzeit gibt es in Baden-Württemberg in allen neun Stadtkreisen eine Form der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen (Beiräte oder Fachgremien). In den 35 Landkreisen haben bisher nur 14 eine Form der Beteiligung institutionalisiert oder sind gerade dabei, einen Beirat zu gründen (Stand Januar 2024). Der Inklusionsbeirat des Rhein-Neckar-Kreises wurde im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses im Juni 2019 gegründet. Grundlage hierfür ist Art. 29 b) UN-BRK. In Artikel 29 garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.
Die erste Aufgabe des Beirats bestand darin, gemeinsam mit der kommunalen Behindertenbeauftragten einen Inklusionsbericht zu erstellen. Der vorliegende Inklusionsbericht erfasst den Ist-Stand der Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene in der Zeit von Januar 2022 bis Juli 2023.
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