Kreisforstamt: Privatwaldbesitzende müssen Fichtenbestände kontrollieren

Archivbild – Borkenkäferbefall

(rnk – 28.4.24) Die Borkenkäfer fliegen dieses Jahr besonders früh und in großer Zahl aus. Der Odenwald ist landesweit einer der Befallsschwerpunkte. Neben Fichten leiden nun auch Tannen. Privatwaldbesitzende müssen ihre Fichtenbestände daher ab sofort regelmäßig kontrollieren, teilt das Kreisforstamt mit, das nun einen forstrechtlichen Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz veröffentlicht hat.

Leider haben die ergiebigen Winterniederschläge beim Thema Borkenkäfer nicht für Entwarnung sorgen können, so die Experten im Kreisforstamt. Für die bevorstehenden Frühlings- und Sommermonate befürchten Forstleute massiven Käferbefall an Fichte und auch an Tanne. Dabei trifft es seit letztem Jahr besonders Nordbaden und den Odenwald. Hier haben sich 2023 gegenüber den Vorjahren die Mengen an eingeschlagenem Schadholz verdoppelt.  „Die ersten Berichte des Borkenkäfermonitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg besorgen mich sehr,“ sagt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes in Neckargemünd. „Dieses Jahr hat der Schwärmflug der Borkenkäfer sehr früh begonnen und das auch noch mit sehr vielen Käfern. Die Kombination aus beiden Faktoren zeigt jetzt schon an, dass sich wahrscheinlich diesen Sommer eine sehr große Population aufbauen wird. Das schadet natürlich unseren sowieso schon angeschlagenen Nadelwäldern.“

Aus diesem Grund hat das Kreisforstamt einen forstrechtlichen Hinweis öffentlich an alle Waldbesitzenden ausgesprochen, nach dem befallsgefährdete Fichtenwälder regelmäßig kontrolliert werden müssen. Bis Ende September sind die Kontrollen aufrechtzuerhalten. Nachzulesen ist der Hinweis auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung

Befallene Bäume müssen bis zum 24. Mai entfernt werden

Wird ein Befall entdeckt, gilt es schnell zu handeln. Die betroffenen Bäume müssen gefällt und schnellstmöglich aus dem Wald befördert werden. Die Käfer, die sich unter der Rinde entwickeln, können sonst nach dem Schlupf die benachbarten noch gesunden Fichten befallen und so noch größere Waldbereiche schädigen. Zur Entfernung befallener Bäume setzt das Kreisforstamt eine Frist bis zum 24. Mai 2024. Nach diesem Termin kann bei einer akuten Gefährdung für die Wälder die Entnahme der betroffenen Fichten durch das Forstamt angeordnet werden.

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