Vorgezogene Bundestagswahl – Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden
(rnk – 28.11.24) Ursprünglich war die Bundestagswahl 2025 am 28. September 2025 vorgesehen. Nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition findet die vorgezogene Wahl voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt – der Bundestag wird am 16. Dezember über die Vertrauensfrage abstimmen.
Auch wenn der Wahltermin im Februar noch nicht bestätigt ist, können Parteien, wahlberechtigte Gruppen und Einzelpersonen bereits jetzt Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen des Rhein-Neckar-Kreises einreichen.
Eingereicht werden müssen die Wahlvorschläge bei der jeweils zuständigen Kreiswahlleitung. Die Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind wie bei den vorangegangenen Bundestagswahlen wieder drei verschiedenen Wahlkreisen zugeordnet: So gehören Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim und Weinheim zum Wahlkreis 274 Heidelberg, der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heidelberg liegt.
Die Kommunen in Rheinnähe, also Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Schwetzingen, bilden mit weiteren Gemeinden des nördlichen Landkreises Karlsruhe den Wahlkreis 278 Bruchsal-Schwetzingen. Zuständig für die Abwicklung der Wahl ist hier das Landratsamt Karlsruhe.
Der Wahlkreis 277 Rhein-Neckar besteht aus den übrigen 34 Kreiskommunen. Wahlvorschläge sind bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis einzureichen.
Die Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge kann auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abgerufen werden.
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