Erster bestätigter Vogelgrippefall: Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

(rnk – 5.12.25.) Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es den ersten bestätigten Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1. Das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat am Mittwoch, 3. Dezember, die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) erhalten. Betroffen ist eine auf der Gemarkung Altlußheim erlegte Kanadagans. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir auch im Rhein-Neckar-Kreis einen Nachweis haben würden“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts. „Der bestätigte Fall ändert jedoch nichts an der bestehenden Risikoeinschätzung und der derzeitigen Lage.“

Die seit 14. November geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheinverlaufs bleibt daher unverändert in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es weiterhin, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist erneut darauf hin, dass eine konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend bleibt.

Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar. Weitere Infos zur Vogelgrippe auch unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de 

Was bedeutet die Aufstallungspflicht?

Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dies gilt für gewerbliche Betriebe ebenso wie für Hobbyhaltungen. Ziel ist es, einen möglichen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Biosicherheit besonders wichtig

Zum Schutz der Tiere weist das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises erneut darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden müssen. Dazu zählen insbesondere:

  • Schutz vor direktem und indirektem Kontakt zu Wildvögeln,
  • Betreten der Haltungseinrichtung nur mit betriebsspezifischer Kleidung und Schuhwerk,
  • hygienische Maßnahmen wie Händewaschen beim Betreten und Verlassen,
  • wildvogelgeschützte Aufbewahrung von Futter, Einstreu und Gerätschaften
  • Tränken ausschließlich mit Leitungswasser,
  • Fernhalten betriebsfremder Personen und Haustiere von den Ställen.

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger

Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt informieren. Dies ist wie folgt möglich: [email protected] oder telefonisch unter 06221/522-4265.

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