Balkonkraftwerke Leimen: Förderprogramm 2026 startet
(Atz – 2.4.26) Die Stadt Leimen setzt ihre Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien fort und fördert auch im Jahr 2026 den Betrieb von Balkonkraftwerken. Das Programm zur finanziellen Unterstützung von Stecker-Solaranlagen wurde am 31. März 2026 gestartet.
Förderbedingungen für 2026
Die Stadt Leimen gewährt eine Förderung in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten für den Kauf und die Installation einer neuen Stecker-Solaranlage. Die maximale Fördersumme beträgt 120 Euro pro Anlage und Haushalt. Förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt, wobei die Leistung über den Wechselrichter geregelt wird.
Antragsverfahren
Nach der Installation der Anlage und deren Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kann der Förderantrag bei der Stadt Leimen eingereicht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen stehen auf der Website der Stadt Leimen zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei die Förderung an die verfügbaren finanziellen Mittel gebunden ist. Die Beantragung der Förderung entbindet Betreiber nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht.
Balkonkraftwerke ermöglichen die Erzeugung von Strom auf Balkonen, Terrassen oder Garagen. Diese Anlagen bestehen in der Regel aus zwei Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter. Der erzeugte Strom wird über eine Steckdose in das Hausnetz eingespeist, wobei die Verwendung eines Schuko-Steckers oder eines Wieland-Steckers empfohlen wird. Eine fachgerechte Installation wird angeraten.
Bei Fragen zum Förderprogramm steht Magnus Wurmbach, Klimaschutzmanager der Stadt Leimen, zur Verfügung. Er ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 06224 704-119 erreichbar. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Homepage der Stadt Leimen im Bereich „Leben & Wohnen“ → „Klimaschutz und Umwelt“ → „Klimaschutzförderungen“ zu finden.
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