Veterinäramt und Verbraucherschutz stellt den Jahresbericht vor: 16 vorübergehende Schließung

Offen, im Müllsack aufbewahrtes Fleisch in einer TK-Zelle

(rnk – 20.4.26) Rattenbefall in Produktions- und Lagerräumen, Reismehlkäfer im Mehlsilo, Gemüse in einer Blutlache – über das Jahr sammeln sich so einige unappetitliche Bilder aus dem Überwachungsalltag der Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis an. So mussten im Jahr 2025 sogar 16 Betriebe aufgrund von Hygienemängeln vorrübergehend geschlossen werden und in weiteren 6 Betrieben wurden Teilbereiche wie Theken- oder ganze Lager vorrübergehend stillgelegt. Insgesamt fanden knapp 3.000 Kontrollen in über 2.000 Betrieben statt.

Diese und weitere Zahlen präsentierte Dr. Stefan Kaiser, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen und seit Anfang 2026 Leiter des Referats Verbraucherschutz und somit Nachfolger des langjährigen Referatsleiters Rudi Wolf. Zusammen mit Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz sowie Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, stellte er den Jahresbericht 2025 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen eines Mediengesprächs in der Wieslocher Außenstelle des Landratsamts vor.

Pinsel aus dem Baumarkt zum Bestreichen von Fleisch mit Tempurateigmasse

Das Team der Lebensmittelüberwachung besteht aus 16 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren. Diese sind Meister oder Techniker aus einem Beruf im Lebensmittelbereich und einer zusätzlichen zweijährigen Weiterbildung zum Lebensmittelkontrolleur. Weiterhin werden bestimmte Bereiche zusammen mit Amtstierärzten kontrolliert. Das Spektrum der zu überwachenden Betriebe reicht dabei von Vereins- und Straßenfesten mit selbst gebackenen Kuchen bis hin zu international tätigen Konzernen. Neben Lebensmitteln werden auch Betriebe, die mit Kosmetik, Tabak und Bedarfsgegenständen umgehen, kontrolliert.

Was genau macht die Lebensmittelüberwachung?

Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit der Lebensmittelüberwachung ist das Erheben von Proben, die im Anschluss durch die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter bezüglich Mikrobiologie, Kennzeichnung, Verunreinigungen usw. untersucht werden. Werden dabei Mängel festgestellt, wird die Beseitigung dieser ebenfalls durch die Lebendmittelüberwachung veranlasst, wobei die Maßnahmen hierbei bis zum EU-weiten Produktrückruf reichen können.

Reismehlkäfer in einem Mehlsilo

„Auch wenn diese im negativen Sinne spektakulären Fälle besonders im Gedächtnis bleiben, liegt grundsätzlich die Betriebshygiene bei den durch uns kontrollierten Lebensmittel-Betrieben auf einem hohen Niveau, auch wenn viele Lebensmittelunternehmen mit Kostendruck und Fachkräftemangel zu kämpfen haben“, erklärt Dr. Kaiser. So wurden bei 2.980 Kontrollen in 897 Fällen gar keine und in 1.386 Fällen nur geringfügige Mängel – etwa Verunreinigungen an schwer zugänglichen Stellen oder einzelne beschädigte Fliesen – festgestellt. In den restlichen Fällen wurde die Beseitigung der Hygienemängel mittels einer Anordnung oder eines Mängelberichts veranlasst und diese im Nachgang kontrolliert. In seltenen Fällen musste auch ein Zwangsgeld erhoben werden. Weiterhin wurden im vergangenen Jahr 30 Bußgeld- und 11 Strafverfahren eingeleitet.

Unzureichende Kühltemperatur häufiger Mangel bei Transportkontrollen

Autobahn-Unfall; Transport von Kalbfleisch zusammen mit diversen Gegenständen die nicht für den Transport zusammen mit Lebensmittel geeignet sind

Eine besondere Herausforderung stellt die Kontrolle von Lebensmitteltransporten, insbesondere im Fernverkehr, dar. Zwar gehört die Kontrolle von Logistikunternehmen, die Lebensmittel transportieren, und den entsprechenden Transportfahrzeugen zur Routine des Amtes – oftmals werden die Transportfahrzeuge aber vor Ort nicht angetroffen. Lebensmitteltransporte werden im Rhein-Neckar-Kreis daher regelmäßig im Rahmen von Autobahnkontrollen, zusammen mit der Tierschutzabteilung des Veterinäramts und der Autobahnpolizei, kontrolliert. Der häufigste Beanstandungsgrund bei Lebensmitteltransporten liegt dabei bei einer unzureichenden Kühltemperatur. Immer wieder kommen auch Mischtransporte von Lebensmitteln und anderen für den gemeinsamen Transport mit Lebensmitteln ungeeigneten Gegenständen vor.

Was geschieht bei Produktrückrufen?

Wird ein Lebensmittel vorgefunden, das gesundheitsschädlich ist oder bestimmte Rückstände oder Kontaminanten aufweist, wird dieses aus dem Verkehr gezogen. Dies geschieht dann entweder freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer oder auf Anordnung durch die Lebensmittelüberwachung. Dass ein bestimmtes Produkt gesundheitsschädlich ist, kann dabei entweder im Rahmen einer Betriebskontrolle festgestellt werden – beispielsweise aufgrund eines offensichtlichen Fremdkörpereintrags – oder im Rahmen einer Laboruntersuchung infolge einer Probenahme, die auch durch Lebensmittelunternehmer selbst erfolgt.

Transport von Lebensmittel zusammen mit Fleischabschnitten als Hundefutter für den privaten Gebrauch

Befindet sich das gesundheitsschädliche Lebensmittel bereits in Verkehr, unabhängig ob es sich hierbei um ein Fertigprodukt für den Endverbraucher oder eine Zutat für die Lebensmittelproduktion handelt, wird dieses ebenfalls vom Markt genommen. Dabei werden unter den Lebensmittelbehörden Informationen über Rückrufe bezüglich gesundheitsschädlicher Lebensmittel mittels dem Lebensmittel-Schnellwarnsystem ausgetauscht, zum Beispiel hinsichtlich des Grundes der Beanstandung oder welche Betriebe beliefert wurden. Dies ermöglicht es der Lebensmittelüberwachung, gezielt zu kontrollieren, ob die Rückrufe korrekt durchgeführt wurden, aber auch, ob die beanstandeten Lebensmittel möglichweise bereits weitervertrieben oder sogar verarbeitet wurden und infolge dessen der Rückruf ausgeweitet werden muss.

Die gesamte Europäische Union und auch einige Staaten außerhalb der Europäischen Union sind an dieses Schnellwarnsystem angebunden. So ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Produktrückruf, der beispielsweise in Griechenland eingeleitet wird, dann im Rhein-Neckar-Kreis überwacht wird oder umgekehrt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mittels der Website www.lebensmittelwarnung.de informieren, welche Produkte aktuell zurückgerufen werden. Ein Beispiel für einen großen Rückruf war die zum Jahreswechsel bekanntgewordene Kontamination von Säuglingsnahrung mit dem Bakterien-Toxin Cereulit. „Bei diesem mehrere Staaten betreffenden Rückruf sind alleine 17 Meldungen beim Rhein-Neckar-Kreis eingegangen“, so Amtsleiterin Dr. Hagel.

Hintergrund

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt kontrolliert im Rhein-Neckar-Kreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.

Zahlen aus dem Jahresbericht 2025 (Vorjahreswerte in Klammern)

  • 2.980 (3.375) Kontrollen in 2.057 (2.389) Betrieben
  • 557 (435) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
  • 140 (98) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
  • 30 (41) Bußgeld- und 11 (14) Strafverfahren
  • In 16 (20) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
  • 7 (12) mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
  • 11 (10) Betrieben wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
  • 11 (14) Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
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