Mehr als 2.250 Einbürgerungen im Rhein-Neckar-Kreis: Höchster Wert seit 25 Jahren
(rnk – 13.6.26) Die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hat im Jahr 2025 so viele Einbürgerungen verzeichnet wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Insgesamt erhielten 2.253 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 682 Personen. 2024 waren 1.571 Menschen eingebürgert worden. Das entspricht einem Plus von rund 43 Prozent.
„Die Zahl der Einbürgerungen hat sich innerhalb weniger Jahre massiv erhöht. Das zeigt, dass viele Menschen, die schon lange hier leben, nun den letzten Schritt zur vollständigen gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gehen möchten“, sagt Jürgen Gruber, Leiter der Einbürgerungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Mehrheit behält bisherige Staatsangehörigkeit
Von den 2.253 eingebürgerten Personen waren 1.162 Frauen und 1.091 Männer. 417 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren minderjährig. Besonders deutlich zeigt sich die Wirkung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts bei der Mehrstaatigkeit. Insgesamt 2.090 Menschen konnten ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Das entspricht mehr als 90 Prozent aller Eingebürgerten.
Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem ist die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich zulässig. Außerdem wurde die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Hohe Belastung trotz leichter Entspannung bei Anträgen
Nach dem Rekordjahr 2024 ging die Zahl der neu eingegangenen Anträge zwar leicht zurück. Die Behörde registrierte 2025 insgesamt 3.126 Neuanträge. Im Vorjahr waren es noch 3.682 gewesen.
Für Jürgen Gruber ist die Entwicklung dennoch kein Zeichen für eine Entlastung. Aktuell bearbeitet die Behörde rund 5.500 laufende Verfahren. Hinzu kommen Personalwechsel, krankheitsbedingte Ausfälle und Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen.
„Die Zahl der Neuverfahren ist zwar leicht zurückgegangen, von einer Entspannung kann aber keine Rede sein. Die Bearbeitung von rund 5.500 laufenden Verfahren stellt unsere Mitarbeitenden weiterhin vor große Herausforderungen“, sagt Gruber.
Türkei wieder auf Platz eins der Herkunftsländer
Die eingebürgerten Menschen stammen aus mehr als 80 Staaten.
Erstmals seit mehreren Jahren führt die Türkei wieder deutlich die Liste der Herkunftsländer an. 440 türkische Staatsangehörige erhielten 2025 die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Jahr zuvor waren es 164 gewesen.
Auf den weiteren Plätzen folgen:
- Syrien: 283 Einbürgerungen (2024: 333)
- Russische Föderation: 183 (2024: 94)
- Indien: 90
- Kosovo: 82
Auffällig ist vor allem die Entwicklung bei Einbürgerungen aus Russland. Noch vor wenigen Jahren gehörte das Land nicht zu den zehn häufigsten Herkunftsstaaten im Rhein-Neckar-Kreis. Kosovo schaffte nach sechs Jahren erstmals wieder den Sprung unter die fünf stärksten Herkunftsländer.
Anteil von EU-Bürgern sinkt weiter
Während die Zahl der Einbürgerungen insgesamt steigt, nimmt der Anteil von Menschen aus EU-Staaten weiter ab. Unter den EU-Ländern lag Rumänien mit 39 Einbürgerungen an der Spitze. Es folgen Ungarn mit 38, Italien mit 29, Polen mit 27 und Griechenland mit 26 Einbürgerungen. Die Quote der Einbürgerungen aus EU-Staaten ist damit erneut gesunken. Lag sie 2017 noch bei 43,6 Prozent, betrug sie 2025 nur noch 11,2 Prozent.
Jürgen Gruber sieht dafür vor allem praktische Gründe: Viele Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten verfügten bereits ohne deutschen Pass über weitreichende Rechte und Freizügigkeiten. Entsprechend geringer sei häufig der Anreiz für eine Einbürgerung.
Interesse bleibt hoch
Trotz eines leichten Rückgangs bei den Neuanträgen bleibt das Interesse an Einbürgerungen im Rhein-Neckar-Kreis auf einem hohen Niveau. Die große Zahl offener Verfahren zeigt, dass die Behörde auch in den kommenden Jahren stark gefordert sein wird.
Wer sich über Voraussetzungen und Abläufe informieren möchte, kann sich an die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wenden. Zu den Anforderungen gehören unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, die in der Regel durch den Einbürgerungstest nachgewiesen werden.
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