Keine Gifte auf Gehwegen und Hofeinfahrten verwenden
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis informiert: Dieses Jahr konnten sich am Rand und in Fugen von befestigten Flächen viele Pflanzen besser entwickeln als in den Vorjahren. Doch nicht jedem Hausbesitzer gefallen Löwenzahn und Co. vor dem Haus, zwischen den Plastersteinen, am Rand der Garagenzufahrt, auf dem Gehweg oder der Bordsteinkante.
Im Handel werden chemische Unkrautbekämpfungsmittel für den Haus- und Kleingartenbereich gekauft und munter gegen unerwünschtes Grün auf befestigten Flächen eingesetzt. Wer dies tut, hat allerdings die Gebrauchsanleitung nicht gründlich genug studiert. Auch wenn das Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ist, darf es dort trotzdem nicht überall eingesetzt werden.
Nach Angaben des Amtes für Landwirtschaft und Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis regelt das Pflanzenschutzgesetz ganz klar, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Parkplätze, Wege und Bordsteinkanten zählen nicht dazu. Diese Vorschrift dient dem Gewässerschutz. Gerade von befestigten Flächen, die in Drainagen oder Oberflächensammler entwässern, können Pflanzenschutzmittel direkt oder indirekt über Kläranlagen in Gewässer gelangen und diese belasten. Entgegen weit verbreiteter Ansicht können Pflanzenschutzmittel in Kläranlagen nicht unschädlich gemacht werden.
Das Pflanzenschutzgesetz stuft Verstöße gegen diese Regelung als Ordnungswidrigkeit ein. Gegen den Anwender von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen können Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt werden!
Dazu muss es nicht kommen. Wer sich gar nicht mit etwas mehr Grün anfreunden möchte, kann auch mit dem bewährten Ausreißen oder Auskratzen gute Erfolge erzielen. Das ist zwar anstrengender, aber auch umweltfreundlicher und das Pflanzenschutzgesetz hat auch nichts dagegen.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 07261/ 9466- 5300.
Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, SandhausenKurz-URL: https://leimenblog.de/?p=21728
Was hat denn Unkrautbekämpfungsmittel mit Pflanzenschutz oder gar dem Pflanzenschutzgesetz zu tun?
Im „Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281)“ kommt das Wort „Unkraut“ oder gar „Unkrautbekämpfungsmittel“ überhabt nicht vor!
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf