Leserbrief: Direkte Bürger-Mitbestimmung in den Kommunen

von Dieter Sattler (ds – 15.4.13) Direkte Bürgermitbestimmung in den Kommunen – auch wenn es um Bebauungspläne geht

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

Im Februar diesen Jahres hat sich das Bürgerbegehren Leimen e.V. mit anderen Bürgerinitiativen dem Vorstoß des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen, nicht nur auf Landesebene, sondern auch in den Gemeinden, die Bürger an Entscheidungen der Rathäuser teilnehmen zu lassen. Auch in dem bisherigen Tabu-Bereich Bebauungspläne.

Wir haben uns darüber hinaus direkt an Ministerpräsident Kretschmann gewendet und ihm von unseren Erfahrungen im Baugebiet „Alter Sportplatz“ berichtet.

Jetzt scheint Bewegung in die grün-rote Landesregierung zu kommen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim unseren Bürgerentscheid als unzulässig erklärt hat, weil wir die Unterschriften zu spät gesammelt hätten, kommt dieses Prinzip der Verfristung nun auf den Prüfstand.

Musste ein Bürgerbegehren bisher nur bis zu 6 Wochen nach einem Gemeinderatsbeschluss eingereicht werden, soll die Frist künftig 3 Monate betragen. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Frist sollte insgesamt abgeschafft werden. Denn das ist bereits funktionierende Praxis in anderen Bundesländern und der Schweiz.

Sollte ein Bürgerentscheid zustande kommen, war neben einer Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung von mindestens 25 % aller Wahlberechtigten notwendig. Für Leimen bedeutete dies, dass ca. 5.000 Bürger/innen ihre Ja-Stimme für die Ziele der Initiative abgeben mussten.  Eine nahezu unerreichbar hohe Anzahl. Jetzt soll das Quorum auf 20 % und weniger abgesenkt werden – eine weise Entscheidung.

Was bisher noch nicht in der öffentlichen Diskussion angekommen ist, weil es wohl bisher eine Selbstverständlichkeit im kommunalpolitischen Handeln war, ist das Prinzip des Innehaltens.

Sollte ein Verwaltungsgericht – auch nach einem Eilantrag – ein Bürgerentscheid für zulässig erklärt haben, müssen Kommune und Investor innehalten und dürfen keine Tatsachen schaffen, welche die Forderungen des Bürgerentscheids aufheben – wie in Leimen geschehen.

Grün und Rot, die in Baden-Württemberg in der Verantwortung stehen, haben nun einen runden Tisch zum Thema beschlossen. Wir wünschen diesem politischen Arbeitskreis Weisheit und Durchsetzungsvermögen – die Aufmerksamkeit der interessierten Öffentlichkeit ist dieser Runde in einem Wahljahr sicher.

Redaktion: Veranstaltungshinweis Bürgerbeteiligung und neues Kommunalwahlrecht – öffentliche Fraktionssitzung mit Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr – am Dienstag, den 16. April um 19.30 Uhr in der Cafeteria des KCL

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