Widerruf
Durch Urteil des Landgerichts Ingolstadt, AZ 43 O 501/13 wurde SUSI Technology als Betreiberin der Internetzeitung Leimen-Lokal zur Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu nachfolgendem Widerruf verurteilt:
In dem Bericht „Dubiose Einladung von “G. N. Schwarten” an engagierte Bürger. Steckt sab dahinter?“, aufrufbar über den Link https://leimenblog.de/?p=22689 haben wir folgende Behauptung aufgestellt:
1. „Der Kläger hat in der von ihm versandten Einladung zur Veranstaltung „CR-Cafè“ in Leimen im Betreff jeweils die Internet-Zeitung Leimen-Lokal aufgeführt.“
2. Sinngemäß: „Der Kläger hat die Internet-Zeitung Leimen-Lokal im Betreff der Einladung aufgeführt, um unzulässig den Eindruck zu erwecken, in Verbindung mit der Internetzeitung Leimen-Lokal zu stehen.“
3. „Der Kläger ist ein Trittbrettfahrer.“
Diese Behauptungen widerrufen wir hiermit als unwahr.
In dem Bericht „Dubiose Einladung von “G. N. Schwarten” an engagierte Bürger. Steckt sab dahinter?“, aufrufbar über den Link https://leimenblog.de/?p=22689 haben wir geäußert:
„Wir empfehlen, diese dubiose Einladung schlicht zu entsorgen und in keiner Weise darauf einzugehen, auch nicht in Form einer wie auch immer gearteten Antwort.“
Diesen Aufruf nehmen wir hiermit zurück.
Redaktioneller Hinweis: Die GALL (Grüne Alternative Liste Leimen) hat sich des zugrundeliegenden Sachverhalts rund um die CR-Cafe-Einladung von Georg Nikolaus Schwarten <hier> angenommen.
Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, SandhausenKurz-URL: https://leimenblog.de/?p=37383