Leserbrief J. Bucholz: Sicherheitsdienst im Jobcenter

Joachim Buchholz, DIE LINKE Leimen

Joachim Buchholz, DIE LINKE Leimen

(jb – 1.5.14) Auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis ist nachzulesen, dass seit April 2014 während der Öffnungszeiten ein Sicherheitsdienst im Jobcenter präsent ist – mit der Begründung, dass wegen mehrerer Anschläge in anderen Jobcentern das Sicherheitskonzept des hiesigen Jobcenters nochmals überdacht worden sei.

Das ist eine völlig „neue Qualität“ und zugleich letztendlich auch eine Folge der Hartz-Gesetze – denn bis dahin war in keinem Arbeitsamt in der Republik Derartiges nötig. Unseres Erachtens dient der Sicherheitsdienst primär dazu, die bisherige Machtposition des Jobcenters dahingehend zu unterstreichen, dass mit den Kunden im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis auch künftig nicht gleichberechtigt auf Augenhöhe umgegangen werden soll. Sprich: Wer als Kunde seine gesetzlich verbrieften Rechte nicht kennt, soll künftig auch weiterhin bewusst „über den Tisch gezogen werden“ können.

Hinzu kommt, dass bei „Kann“-Leistungen des SGB II nach unserer bisherigen Erfahrung meist zum Nachteil des Kunden entschieden wird, was eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Kunden und dem Jobcenter nicht gerade fördert – wie z. B. bei der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, obwohl diese auf Grund des laut aktuellem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2014 hiesigen regionalen Arbeitsmarktes mit seinen vergleichsweise überdurchschnittlich hohen fachlichen Qualifikationsanforderungen einen deutlich höheren Stellenwert verdient. Denn lt. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm verfügen über 60 % der Jobcenter-Kunden über keinen Berufsabschluss. Und denjenigen Jobcenter-Kunden, die einen Berufsabschluss besitzen, fehlen aus Arbeitgebersicht wichtige berufsfachliche Zusatzqualifikationen.

So lange sich an diesen Sachverhalten nichts Wesentliches ändert, ist die Ursache für das mangelhafte Sicherheitsempfinden der Jobcenter-Mitarbeiter nicht behoben – woran äußere Sicherheitsmaßnahmen wie die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes gar nichts ändern. Auch wenn Jobcenter-Geschäftsführer Norbert Hölscher in der Pressemitteilung meint, dass das Jobcenter ein offenes Haus mit offenem Zugang bleibe. Denn schon allein die äußere Anwesenheit von Sicherheitspersonal wirkt auf etliche Kunden dahingehend abschreckend, ihre gesetzlich verbrieften Rechte im persönlichen Gespräch mit den Jobcenter-Mitarbeitern konsequent zu vertreten.

Joachim Buchholz

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