Bußgeldverfahren online – Neuer Service des Landratsamtes
(rnk – 29.5.15) Ab dem 1. Juni 2015 können bei der Bußgeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises Betroffene über das Internet Einsicht in Teile ihres OWI-Verfahrens nehmen. Mit der Anhörung bzw. der Verwarnung oder dem Zeugenfragebogen erhält der Empfänger die Zugangsdaten für das Portal, mit denen er sich dort für dieses eine Verfahren anmelden kann. Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist auch unter www.rhein-neckar-kreis.de/Anhoerung möglich. Im Portal kann er sich die Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur Anhörung oder zu dem Zeugenfragebogen ausfüllen und direkt an die Bußgeldstelle weiterleiten. Damit entfallen der Gang zum Briefkasten und auch das Porto für den Antwortbrief.
Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank abgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert. So ist sichergestellt, dass nur der Betroffene seine Daten einsehen kann.
Das Serviceangebot soll in naher Zukunft noch ausgebaut werden, so dass auch eine Bezahlung von Verwarngeldern über das Portal möglich sein wird. Dies wird voraussichtlich ab dem 3. Quartal dieses Jahres der Fall sein.
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