Ab Sommer 2016: Rund 270 Asylbewerber und Flüchtlinge kommen nach Ketsch

Rhein-Neckar-Kreis mietet Objekt im Gewerbegebiet an.

43F-RNK-Wappen(rnk – 25.1.16) Der nach wie vor hohe Zugang an Flüchtlingen – bis Ende 2015 musste der Rhein-Neckar-Kreis insgesamt knapp 6000 Menschen unterbringen – macht es für das Landratsamt notwendig, auch auf Gewerbeobjekte zurückzugreifen. Eine solche Halle befindet sich im Gewerbegebiet Süd-Ost in der Durlacher Straße in Ketsch. Dort hat der Kreis eine Immobilie für sieben Jahre angemietet, die in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge umgebaut wird. Ein Bauantrag ist durch den Eigentümer bereits eingereicht.

Nutzungsbeginn ist nach Abschluss der Umbauarbeiten voraussichtlich im Sommer 2016. In der Unterkunft können rund 270 Personen untergebracht werden. Aufgrund der immer erst sehr kurzfristig feststehenden tatsächlichen Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestelle kann über die Zusammensetzung der Flüchtlinge momentan noch keine Aussage getroffen werden.

„Wir stehen nach wie vor unter sehr großem Druck und benötigen deshalb diese größere Unterkunft aufgrund des hohen monatlichen Flüchtlingszugangs“, erläutert Christoph Schauder, Ordnungsdezernent im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die aktuelle Notlage. Allein für Januar 2016 ist der Landkreis verpflichtet, 1045 Asyl suchende Menschen aufzunehmen. „Deshalb sind wir nur durch die Schaffung von größeren Flüchtlingsunterkünften in der Lage, die uns wöchentlich von der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe zugeteilten Flüchtlinge unterzubringen“, so Schauder weiter. Denn selbst wenn alle neuen Bundesgesetze greifen, wird es auf unterer Ebene in absehbarer Zeit keine Entlastung geben, da aus den Landeserstaufnahmestellen die Menschen mit Verzögerung in die vorläufige Unterbringung der Kreise kommen.

Dankbar für die gute Zusammenarbeit sowie die Unterstützung durch die Gemeinde Ketsch ist Landrat Stefan Dallinger, denn die „Flüchtlingsunterbringung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Rhein-Neckar-Kreis nur gemeinsam mit den Kommunen lösen kann“. Hierzu ergänzt Bürgermeister Jürgen Kappenstein: „Die Gemeinde Ketsch wird ihrer Verpflichtung in diesem Zusammenhang selbstverständlich nachkommen, wobei wir allerdings erwarten dürfen, dass der Landkreis als dafür verantwortliche Stelle alle erforderlichen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen treffen wird, die für eine solche Gemeinschaftsunterkunft unerlässlich sind.“ Die Bevölkerung wird vor einer Belegung der Unterkunft rechtzeitig über nähere Einzelheiten im Zuge einer Informationsveranstaltung von Vertretern des Rhein-Neckar-Kreises unterrichtet.

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