Afrikanische Schweinepest: Monitoring und Prämienregelung ausgeweitet
(rnk – 17.5.25) Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat angekündigt, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter zu intensivieren. Hintergrund ist die fortschreitende Verbreitung des Virus in der Region. Während im Rhein-Neckar-Kreis bislang lediglich ein ASP-Nachweis bei einem Wildschwein in Hemsbach aus dem August 2024 vorliegt, wurden im benachbarten Mannheim inzwischen elf Fälle bestätigt – alle nördlich der Autobahn A6. Auch im Kreis Bergstraße schreitet das Seuchengeschehen voran, zuletzt mit einem weiteren bestätigten Fall südlich von Heppenheim.
Zur Eindämmung wird das Monitoring in den betroffenen Gebieten fortgeführt und ausgeweitet. Neben den bestehenden Restriktionszonen und definierten Gebieten gilt dies nun auch für den Main-Tauber-Kreis. Die Untersuchungspflicht für alle erlegten Wildschweine bleibt bestehen.
Zusätzlich wurde die Aufwandsentschädigung für die Entnahmeproben in der Sperrzone II rückwirkend zum 1. März 2025 auf 100 Euro pro erlegtem Wildschwein erhöht. Die Erhöhung soll dem gestiegenen Aufwand sowie den derzeit schwierigen Bedingungen bei der Vermarktung von Schwarzwild Rechnung tragen. Das zuständige Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises kündigte an, die Nachzahlungen zeitnah umzusetzen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg plant, die Entschädigung wieder zu reduzieren, sobald eine Vermarktungsstrategie für Wild aus Sperrzone II etabliert ist. Dann würde die erhöhte Pauschale nur noch für für den menschlichen Verzehr geeignete und an definierte Stellen gelieferte Tierkörper gezahlt. In allen anderen Fällen soll sie wieder auf 50 Euro sinken.
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