Alle ehemaligen Kanzler bringen sonntags keine Schokolade mit! Schade?

(fwu – 26.9.21 – Rubrik Humor) Heute sind Bundestagswahlen und wir machen uns Sorgen, wie es weitergeht. Nicht die üblichen Sorgen, sondern ganz Spezielle. Nämlich die, wie es mit dem guten alten Merkspruch (gültig seit 16 Jahren) weitergeht. Der Merkspruch hilft, sich alle bisherigen Bundeskanzler zu merken und lautet von oben nach unten gelesen:

  • Es geht heute nicht (nur) um Schokolade!


    Alle (A, wie Adenauer)
  • Ehemaligen (E, wie Erhard)
  • Kanzler (K, wie Kiesinger)
  • Bringen (B, wie Brandt)
  • Sonntags (S, wie Schmidt)
  • Keine (K, wie Kohl)
  • Schokolade (S, wie Schröder)
  • Mit (M, wie Merkel)

Und nach dieser Wahl kommt ja nun ein weiterer Kanzler hinzu, dessen erster Buchstabe im Namen dieses Merkspruch irgendwie sinnvoll fortsetzen sollte. Und DAS macht Sorgen!

Also, treffend wäre jetzt am Ende des Merkspruchs ein unfröhlicher Ausruf wie z. B. „Schade!„. Das könnte man sich ja noch wirklich gut merke(l)n. Einen namentlich passenden Kanzler-Kandidaten mit „S“ am Anfang gäbe es dafür ja auch. Also im Bereich des Möglichen.

Man könnte angesichts der schokoladenlosen Gesamtsituation allerdings alle bisherigen Amtsinhaber auch mit dem Sammel-Ausruf Lümmel!“ bezeichnen und so den Merkspruch sinnvoll fortführen. Ist ja auch nicht nett von den bisherigen Lümmeln und der Lümmeline die Schokolade ausgerechnet sonntags zu verweigern, oder? Ach ja – einen, nein sogar zwei Kandidaten für den Buchstaben „L.“ gäbe es ja auch.

Also weitere Ausrufmöglichkeiten am Ende des Wahlspruchs käme auch (aus den gleichen Gründen) ein  „Bösewichte“, weniger hart auch „Banausen“ in Frage. 

Falls übrigens jemand eine Idee hat, wie man mit einem (1) Wort den Wahlspruch positiv fortsetzen könnte (ohne Schokkis), bitten wir um Mitteilung an die Redaktion. Oder kennt gar jemand einen passenden Wahlspruch, der alle ehemaligen Kanzler nicht in ein so schlechtes Licht rückt? Auch das wäre natürlich einen neuen Leitartikel wert.

Aber egal, denken Sie bitte heute bei der Wahl nicht primär an die (für Sie) passende Fortsetzung des Wahlspruches, denn das ist unser Problem. Ihr Problem ist es, die richtige Partei und den/die richtige Kanditaten/in zu wählen. Und dafür wünschen wir ein glückliches Händchen.

Was am Ende dabei rauskommt entscheidet sich aber noch nicht heute, denn der Bundeskanzler wird immer noch vom Bundestag gewählt und nicht von den Wählerinnen und Wählern, wie manche Plakate vermuten lassen würden. Also lehnen wir uns ab 18 Uhr zurück und beobachten die weitere Entwicklung. Die Spiele mögen beginnen!


Hinweis: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,  Art 63:

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
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