Alter Sportplatz Leimen – Stellungnahme der FDP

Die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme der FDP Leimen vom 7.2.12  richtet sich an die Print-Presse – Die Genehmigung zur Veröffentlichung durch den Verfasser liegt vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

als Stadtrat und Vorstandsmitglied des FDP Ortsverbandes Leimen will ich doch kurz Stellung zu den aus meiner Sicht nicht ganz richtigen Darstellungen in den vergangenen Wochen in der Presse nehmen.

  1. Das Bodengutachten der GfU lag dem Stadtrat seit Mai 2010 vor und nicht wie behauptet erst im Dezember 2011.
  2. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat behandelt. Hier möchte ich jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich nicht um „Altlasten“, d.h. um gesundheitsgefährdende Stoffe nach den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes handelt.

Auszug nach Wikipedia:

„Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.“

Ansonsten hätte der Gutachter ja nicht auf Seite 11, „Szenario 2“ ausführen können, daß aus umwelttechnischer Sicht keine Notwendigkeit für einen Aushub besteht.

  1. 3. Ich war über die im Gutachten aufgeführten Deponiekosten bei Abtragung des gesamten Bodens und einem Bodenaustausch informiert.

Bei den dargestellten Kosten handelt es sich jedoch um Deponiekosten die nur bei einem kompletten Aushub und Bodenaustausch entstehen. Gemäß der umwelttechnischen Beurteilung müssen diese Arbeiten nicht ausgeführt werden. Gemäß der geotechnischen Beurteilung müssen diese Arbeiten bei einer Unterkellerung der Gebäude bzw. bei einer Tiefergründung der Gebäude ebenfalls nicht ausgeführt werden.

Durch dementsprechende Planungen einer Bebauung können diese Kosten erheblich minimiert werden, z.B. darf und kann Z0- und Z1-Material auf dem Grundstück verbleiben und in Gartenbereichen als Auffüllungen verwendet werden.

Unter diesen Gesichtspunkten ist es für mich äußerst fraglich mit welchen Überschriften bzw. Aufmachern die Angelegenheit derzeit in der Presse dargestellt wird und ob hierdurch der Stadt nicht sogar ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Klaus Feuchter“

FDP Leimen (Archivbild): Ingrid Hörnberg, Claudia Felden, Kalischko, Fechter, Lindenbach

 

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=13679

Kommentare sind geschlossen

Autoglas300x120
Woesch 300x120

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c

Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015
Turmapotheke Logo NEU 300x120

Spargelhof Köllner Logo 300x120

OFIS-Banner_300x120

Mattern Optik - Banner 300 - 4

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen