Aufmerksamer Passant: Dann kommt die Feuerwehr zum Grillen

767 - Feuerwehr-Grilleinsatz 1Wenn ein „aufmerksamer“ Passant Rauch sieht, der vermeindlich aus dem Fenster im ersten Stock eines Hauses kommt, wäre es möglicherweise eine gute Idee, ein zweites Mal hinzusehen, bevor die Feuerwehr alarmiert wird. Denn nicht jeder Rauch ist ungewollt. Manche Zeitgenossen sind dem Grillen zugeneigt und das durchaus schon zur Mittagszeit. Und wo gegrillt wird, steigt meist auch Rauch auf! Vielleicht könnte man ja auf den „Duft“ des Rauches achten?

767 - Feuerwehr-Grilleinsatz 2Diese leicht satirischen Vorbemerkungen sind dem jüngsten Feuerwehreinsatz in Leimen geschuldt. Gegen 12.05 Uhr wurde sie alarmiert und rückte mit 2 Fahrzeugen aus. Gefunden wurde am „Brandherd“ ein Grillvergnügen und auch eine Kontrolle der Wohnung, aus der vermeindlich der Rauch gekommen sein könnte, ergab keine löschenswerten Probleme. Da die Griller nicht genügend Grillgut für alle vorrätig hatten und die Feuerwehrleute (FREIWILLIGE Feuerwehr!!) zurück an die Arbeit bezgw. in den Urlaub wollten/mussten, rückte die Feuerwehr nach kurzer Zeit wieder ab. Ebenso der mitalarmierte Rettungswagen.

767 - Feuerwehr-Grilleinsatz 3Und da Urlaubszeit ist, informieren wir SIE natürlich gerne als ERSTE über dieses Ereignis.

Und jetzt gehen wir grillen und stellen auf der Straße vorsichtshalber ein Warnschild auf!

Stellungnahme des Stadtbrandmeisters der Stadt Leimen zu diesem Artikel (8.8.13)

Der Bericht „Aufmerksamer Passant, dann kommt die Feuerwehr zum Grillen“ veranlasst mich in meiner Eigenschaft als Stadtbrandmeister der Großen Kreisstadt Leimen Stellung zu dem Artikel zu nahmen.

Auch unter der Voraussetzung, dass der Artikel leicht satirisch verfasst wurde, bleibt unterm Strich ein „Fingerzeig“ auf den Anrufer, der sich möglicherweise aufgrund des Berichtes künftig zwei mal überlegt, ob er anrufen soll oder nicht. In unserer Gesellschaft beklagen wir immer wieder die Gleichgültigkeit gegenüber unseren Mitmenschen. Dieser Passant, der sich im übrigen gleich nach Eintreffen der Feuerwehr zu erkennen gab, hat unzweifelhaft richtig gehandelt.

Zum Zeitpunkt seines Anrufes hat er die Auffassung vertreten, dass durch die Rauchentwicklung  ein Schadenfall vorliegt. Er hat ohne zu zögern die Feuerwehr alarmiert und dies ist weder rechtlich noch moralisch zu beanstanden. Im Übrigen hat auch ein Kommandant einer anderen Feuerwehr, der in der Nähe der Einsatzstelle arbeitete, die Situation entsprechend eingeschätzt und die Feuerwehrleitstelle informiert. Wir sollten uns daher eher die Frage stellen, ob der „Grillmeister“ seinen Grill ordnungsgemäß entfacht hat. Dem  aufmerksamen Bürger gilt jedenfalls unser Dank.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Personen, welche die Feuerwehr alarmieren keine Kosten befürchten müssen, es sei denn sie alarmieren die Feuerwehr böswillig d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

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