Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 22. März 2017

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt BM Rühl mit, dass GR Kazmaier für die heutige Sitzung entschuldigt ist.

TOP 1 – Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Frau GRätin Ingrid Schulze und Herrn GR Bernhard Schuster zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

TOP 2.1 – Hortbetreuung

Eine Bürgerin teilt mit, dass sie mit der Anmeldung ihres Sohnes für die Grundschule auch eine Anmeldung für einen Hortbetreuungsplatz abgegeben hat. Hier wurde sie jedoch vertröstet und darauf hingewiesen, dass es bereits eine lange Warteliste gebe. Nach ihrem Kenntnisstand werde dieses Thema auch noch einmal im Gemeinderat besprochen.

BM Rühl bestätigt, dass der Gemeinderat in seiner heutigen vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung über die Thematik diskutiert und einen Beschluss gefasst hat. Es werden demnach zwei zusätzliche Hortgruppen in der Lindenschule eingerichtet und die Kinderkunstschule, die in den vorgesehenen Horträumen untergebracht ist, an die Schillerschule verlagert. Auch der in der Lindenschule vorhandene Multifunktionsraum werde entsprechend umfunktioniert.

TOP 2.2 – Heimatverein

Ein Bürger führt aus, dass in der heutigen Sitzung unter TOP 11 die Änderung der Vereinsförderrichtlinien beschlossen werden soll. Er möchte in Erfahrung bringen, weshalb der Heimatverein nicht mit in die Vereinsförderrichtlinie aufgenommen wird.

BM Rühl antwortet, dass die Aufnahme durch den Verein schon vor Jahren beantragt wurde. Seitens der Gemeinde wurde allerdings eine Auflistung durch den Verein über dessen Aktivitäten etc. eingefordert, was bis heute nicht vorgelegt wurde. Wenn diese ausstehende Leistung durch den Verein erbracht werde, könne man noch einmal über eine Aufnahme des Heimatvereins in die Vereinsförderrichtlinien sprechen. Derzeit stehe noch eine Rückmeldung des Gemeinderates bzw. der Gemeindeverwaltung bzgl. der Besichtigung des Heimatmuseums aus. BM Rühl geht davon aus, dass diese morgen versandt wird.

Der Bürger behauptet, dass der Heimatverein auf den genannten Antrag auf Aufnahme in die Vereinsförderrichtlinien nie ein Antwortschreiben erhalten hat und bittet darum, die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung schriftlich zu erhalten.

BM Rühl teilt mit, dass dem Verein das Antwortschreiben im Nachgang zur heutigen Sitzung erneut zugesandt wird.

TOP 2.3 – Änderung der heutigen Tagesordnung

Eine Sitzungsteilnehmerin erklärt, dass sie die Schulleiterin der Lindenschule ist und bittet darum, den heutigen TOP 7 (Schulentwicklung, Änderung der Schulbezirke) nach vorne zu ziehen, da sie aufgrund eines wichtigen Termins nur kurz an der heutigen Sitzung teilnehmen kann.

BM Rühl geht davon aus, dass die Einteilung der Schulbezirke so beschlossen wird, wie auch mit den beiden Schulleiterinnen besprochen. Jedoch könne der Tagesordnungspunkt auch vorgezogen werden.

TOP 7 – Schulentwicklung

– Änderung der Schulbezirke

BM Rühl weist darauf hin, dass es mittlerweile ein deutliches Ungleichgewicht nach der bisherigen Schulbezirkseinteilung gebe, sodass bei der Schillerschule viele neue Schüler hinzukommen, die Lindenschule jedoch nur wenige Neuzugänge zu verzeichnen hat. Bzgl. der Neueinteilung der Schulbezirke habe es mit den beiden Rektorinnen der Schulen, Frau Metzger und Frau Weber, bereits ein abstimmendes Gespräch gegeben. Das Ergebnis sei der heutigen Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Schulbezirke gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und der Rektorinnen.

TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung

(Nr. 2/2017) vom 22.02.2017

GRätin Veits teilt mit, dass sie die Zusammenfassung der Haushaltsreden im Protokoll vom 22.02.2017 nicht akzeptiert und bittet darum, diese im Wortlaut zu veröffentlichen. Dies wurde in den vergangenen sechs Jahren auch nicht anders gehandhabt. Sie habe ihre Haushaltsrede bei der Verwaltung immer erst nach der entsprechenden Gemeinderatssitzung abgegeben, da sie teilweise noch während der Rede am Sitzungstag Änderungen vornimmt bzw. Themen evtl. herausstreicht, die bereits durch den Vorredner angesprochen wurden. Hier habe es, außer in diesem Jahr, noch nie Probleme gegeben.

BM Rühl verweist auf die mitgeteilte Begründung, die Vorgehensweise sei auch mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem sei durch Frau Bender vorab an die rechtzeitige Abgabe der Haushaltsreden erinnert worden. Es sei ihr nicht zuzumuten, während der gesamten Redezeit aller Fraktionssprecher in stenographischer Schrift mitzuschreiben. Eine Fraktion habe ihre Haushaltsrede in diesem Jahr nachträglich um ein Thema abgeändert, das in der Sitzung überhaupt nicht angesprochen wurde, habe ihn KAL Förster informiert. Dies sei auch schon im vergangenen Jahr durch eine andere Fraktion der Fall gewesen. Es müsse allen klar sein, dass das in der Sitzung gesprochene Wort gilt. Wenn die Haushaltsreden erst im Nachgang zur Sitzung abgegeben werden sei die Schriftführerin nicht in der Lage, solche nachträglichen Änderungen zu 100% nachzuvollziehen bzw. die Inhalte zu kontrollieren. Er bittet deshalb bei der Vorgehensweise der Verwaltung um Verständnis. Auch sei es gegenüber anderen Fraktionen bzw. den Gemeinderatskollegen nicht in Ordnung, seine Haushaltsrede nachträglich zu verändern. Da dies bereits im vergangenen Jahr der Fall war, so BM Rühl, habe er auch in der Sitzung vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass nur die Haushaltsreden im Wortlaut veröffentlicht werden, die vor der Sitzung bzw. vor Aufrufen des Tagesordnungspunktes bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurden. Nichtsdestotrotz seien die Haushaltsreden im Wortlaut im Haushaltsplan veröffentlicht, dieser entspreche aber keinem Sitzungsprotokoll bzw. auch keiner Niederschrift. Aufgrund der nachträglichen Änderung einer Haushaltsrede im vergangenen Jahr wurde bereits damals auf die künftige Vorgehensweise hingewiesen und auch in diesem Jahr rechtzeitig an die Abgabe der Haushaltsreden erinnert, teilt BM Rühl mit. Die erste Haushaltsrede, die im Nachgang zur Sitzung bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, sei die Rede der Fraktion FDP/BfN gewesen (23:53 Uhr). Für die Schriftführerin sei es wichtig, während der Reden mitlesen und die gesprochenen Inhalte kontrollieren zu können. Die durch die Fraktionssprecher/innen vorgenommen Änderungen würden durch Frau Bender ebenfalls übernommen und in die Reden eingearbeitet werden.

GRätin Veits weist noch einmal darauf hin, dass bisher die Haushaltsreden immer im Nachgang zur Gemeinderatssitzung abgegeben wurden.

BM Rühl teilt mit, dass dies die Verwaltung so zur Kenntnis nehme, allerdings im Nachhinein veränderte Haushaltsreden nicht akzeptiert werden. Vier von fünf Fraktionen haben sich auch daran gehalten, eine unveränderte Haushaltsrede bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Um hier letztendlich alles abgleichen bzw. kontrollieren zu können, müsste allerdings ein Tonband mitlaufen. Es müsse allen klar sein, dass über die Sitzungen des Gemeinderates bisher kein Wortprotokoll geführt wird.

GRätin Wenz schließt sich den Aussagen von GRätin Veits an und stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung nicht zu, was aber keine Kritik an der Schriftführerin darstelle. GRätin Wenz sei nicht dazu bereit, ihre Haushaltsrede vorab zuzumailen, da es sich hierbei um das Hoheitsrecht der Fraktionen handle. Während der Sitzung habe sie ihre Rede aus zeitökonomischen Gründen gekürzt. Sie fordert, die vollständigen Haushaltsreden dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen. Ihr sei nicht klar, gemäß welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltung die Haushaltsreden zusammenfasst. Für diese Vorgehensweise fordert GRätin Wenz eine schriftliche Bestätigung durch das Kommunalrechtsamt. Zudem habe sie derzeit zu Hause kein WLAN und konnte deshalb auch die Haushaltsrede nicht rechtzeitig zusenden. Es seien wichtige Teile aus der Haushaltsrede herausgenommen worden. Sie fordert die Einberufung des Redaktionsausschusses.

BM Rühl merkt an, dass es keinen Redaktionsausschuss gibt. Dies sei lediglich im Rahmen der Wahlen der Fall. Ihm gehe es nicht darum, die Haushaltsreden vorab zu lesen, sondern, dass die Schriftführerin die Inhalte während der Ansprachen kontrollieren bzw. ergänzen/ ändern kann. Er sei erstaunt darüber, dass auch in diesem Jahr im Nachgang zur Sitzung eine Haushaltsrede verändert wurde. Diese Vorgehensweise sei nicht korrekt und auch nicht vermittelbar. Hier gebe es klare kommunalrechtliche Vorgaben.

Auch GRätin Terboven schließt sich ihren beiden Vorrednerinnen an. Die Bemerkung vor der zusammengefassten Haushaltsrede der FWV-Fraktion hält sie für sehr unpassend. Solch ein Kommentar gehöre nicht hierhin.

BM Rühl antwortet, dass für den Inhalt des Protokolls alleine die Schriftführerin verantwortlich sei.

Laut GRätin Terboven sei es klar, dass sich manche Argumente von Jahr zu Jahr wiederholen, dies sei bspw. auch bei der Vorstellung des Haushaltes so, bei der im Großteil nur das Zahlenwerk verändert ist. GRätin Terboven fordert, dass künftig die Haushaltsreden wieder nach der entsprechenden Gemeinderatssitzung abgegeben werden können. Abschließend entschuldigt sie sich bei BM Rühl für ihre Äußerung, diese sei an Frau Bender gerichtet gewesen.

BM Rühl erklärt, dass allen der Ursprung für die diesjährige Vorgehensweise bekannt sei. Es müsse eine gewisse Gleichbehandlung zwischen den Fraktionen herrschen. Der Ablauf sei allen klar. Es gelte das gesprochene Wort.

GR Kettemann teilt mit, dass er das verkürzte Protokoll akzeptiert, sofern die Haushaltsreden diesem in voller Länge als Anlage beigefügt werden.

BM Rühl merkt an, dass für die Verwaltung nicht klar sei, ob die nachträglich zugesandten Reden dem Vortrag in der Sitzung entsprechen. Er schlägt vor, die Haushaltsreden in der Rathaus-Rundschau unter der Rubrik „Parteien“ zu veröffentlichen.

Weiter bittet GR Kettemann darum, die Haushaltsreden auf Tonband aufzunehmen. Dies stelle auch eine Erleichterung für die Schriftführerin dar.

BM Rühl weist darauf hin, dass das Vorgehen der Gemeindeverwaltung auch dem normalen Verwaltungsablauf der anderen Gemeinden entspricht und es nirgends solche Diskussionen gebe wie hier. Üblicherweise werden die Haushaltsreden durch die Fraktionen auch vorab an die Presse weitergegeben.

GR Baumeister schließt sich seinen Vorrednern ebenfalls an. Die Haushaltsrede sollte in der Form veröffentlicht werden, in der sie auch am Sitzungstag gehalten wurde. Er spricht sich dagegen aus, die Haushaltsreden vor Sitzungsbeginn an die Gemeindeverwaltung zu übersenden. Er hält die diesjährige Vorgehensweise für ein reichlich großes Ärgernis. Jedoch sei es auch für die Verwaltung ärgerlich, wenn durch eine Fraktion nachträglich Änderungen vorgenommen werden. Man dürfe hier aber nicht alle Fraktionen über einen Kamm scheren. Auch GR Baumeister spricht sich dafür aus, ein Tonband mitlaufen zu lassen. Ihn habe es auch geärgert, dass er die Haushaltsrede in dieser Woche nicht in der Rubrik „Parteien“ im Wortlaut veröffentlichen darf. Dies sei allerdings, wie bereits durch BM Rühl angesprochen, geklärt. Ihm sei auch nicht klar gewesen, so GR Baumeister, dass der Redaktionsausschuss nur für die Wahlen besteht.

BM Rühl weist auf die Beschlusslage hin. Die heutige Diskussion würde es nicht geben, wenn nicht eine Fraktion im vergangenen Jahr erstmals eine Haushaltsrede nachträglich verändert hätte.

Für GRätin Veits wäre es ok gewesen, vor Beginn des Tagesordnungspunktes eine Kopie ihrer Haushaltsrede an Frau Bender auszuhändigen, dann hätte auch eine Kontrolle erfolgen können. Sie spricht sich dafür aus, die Haushaltsreden im Wortlaut zu veröffentlichen. Sie sei davon ausgegangen, dass die Haushaltsrede in der Form veröffentlicht werden soll, wie sie auch vor Sitzungsbeginn an die Verwaltung versandt wurde.

BM Rühl teilt mit, dass das Abhören eines Tonbandes auch einen zeitlich großen Aufwand darstelle. Eine Abgabe der Haushaltsreden in Kopie direkt vor Sitzungsbeginn sei auch in Ordnung, mehr sei bisher für die Schriftführerin auch nicht gewollt gewesen.

Abschließend werden dem Gemeinderat die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 2/2017) vom 22.02.2017 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht weiter erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2017

BM Rühl teilt zu TOP 18.1 (Geldanlage, Anlage von 2 Mio. Euro) mit, dass der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt hat, zwei Millionen Euro für drei Jahre zu den aktuell günstigsten Konditionen anzulegen. Hier gehe es u.a. auch um die Einlagensicherung (Rechtsrahmen ändert sich im Oktober).

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 – Jahresbericht der Bücherei

BM Rühl erteilt Frau Baust das Wort.

Frau Baust führt aus, dass die Gemeindebücherei 2016 an 188 Ausleihtagen geöffnet war und die durchschnittliche Tagesausleihe 236 Medieneinheiten betrug. Mit 589 Ausleihen war der 05.04.2016 (nach Ostern) der ausleihstärkste Tag. Die Besucherzählung (Lichtschranke an der Eingangstür) ergab, das 2016 fast 36.000 Besucher zu verzeichnen waren, was je Öffnungstag durchschnittlich 200 Besucher ausmacht. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr von 19,66%, so Frau Baust. Neu angeschafft wurden ca. 2.000 Medien, davon über 1.000 Medien aus den Mitteln des Fördervereins. Demgegenüber stehen ca. 1.600 Abgänge, sodass der Gesamtbestand am Jahresende 2016 23.265 Medien betrug. Die Erneuerungsquote lag bei 8,6%, was vor allem durch die großzügigen Spenden des Fördervereins möglich war. Vor Ort wurden 42.705 Medien entliehen, was im Großen und Ganzen der Zahl des Vorjahres entspricht, teilt Frau Baust mit. Hinzu kommen seit Oktober 2015 die Ausleihen, die online getätigt werden. 81 Leser liehen 2016 insgesamt 1.710 Medien online aus. Im Laufe des Jahres haben sich 199 Leser neu angemeldet, was im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang bedeutet. Etwas mehr als die Hälfte der Leser sind Erwachsene, erläutert Frau Baust. Die Statistik zeige einen leichten Rückgang bei den Kindern und Jugendlichen, wohingegen es bei den Erwachsenen einen leichten Zugang gab. Im vergangenen Jahr hat die Gemeindebücherei 87 Veranstaltungen angeboten, wovon sieben Benefizveranstaltungen und 45 Vorlesestunden waren. Außerdem statteten acht Schulklassen der Bücherei einen Besuch ab, um an einer Führung teilzunehmen. Insgesamt 20 Schul- und Kindergartengruppen besuchten die Bücherei zusätzlich. Bei den Veranstaltungen konnten ca. 2.580 Besucher verzeichnet werden, was durchschnittlich 30 Besuchern je Veranstaltung entspricht. Auch die Vorlesestunden waren mit durchschnittlich 18 Kindern gut besucht. Die meisten Besucher kamen zum Kindertheater mit den „Blinklichtern“, zum Kabarettabend mit Arnim Töpel und den drei Konzerten mit „Cool Breeze“ so Frau Baust weiter. Mit mehreren Veranstaltungen hat sich die Gemeindebücherei auch am Ortsjubiläum beteiligt. So fanden z.B. ein Schreibwettbewerb und eine Buchausstellung zum Thema „1250 Jahre Nußloch“ statt.

Eine unverzichtbare Stütze der Gemeindebücherei sei auch der Förderverein „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e.V.“, der inzwischen ca. 230 Mitglieder zählt, von denen rund ¼ aktiv mitarbeitet (Vorstand, Lesepaten etc.). Mitgliedsbeiträge und Einnahmen aus Veranstaltungen fließen als Spende an die Gemeindebücherei, informiert Frau Baust die Anwesenden. Im Jahr 2016 hat der Verein 1.032 Medien im Wert von 11.890,60 € gespendet. In den vergangenen zehn Jahren kamen weit über 100.000,- € an Spenden zusammen. 2017 begeht der Verein sein zehnjähriges Bestehen. Außerdem stehen Veränderungen im Vorstand an, das Amt des 1. und 2. Vorsitzenden sowie des Schriftführers wurden neu besetzt. Auch leiste der Verein einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung. So fanden 45 Vorlesestunden mit ca. 700 Teilnehmern statt. Bspw. betreuen auch ehrenamtliche Lesepaten jeweils ein Grundschulkind über einen längeren Zeitraum, um mit ihm das Lesen zu üben. Dies finde in Kooperation mit den örtlichen Schulen statt. Frau Baust führt aus, dass die Gemeindebücherei den Schulen über 3.000 Bücher für das Internet-Portal zur Leseförderung „Antolin“ anbietet. An der bundesweiten „Lesestart“-Aktion des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit der Stiftung Lesen nahm die Gemeindebücherei ebenfalls teil. Alle dreijährigen Kinder und ihre Eltern wurden in die Bücherei eingeladen und erhielten ein „Lesestart“-Set, bestehend aus einem Bilderbuch, Infomaterial und einer Stofftasche. Das Angebot wurde sehr gut angenommen und die Veranstaltungen waren alle schnell ausgebucht. Deshalb solle auch die „Vorlesezeit“ für Dreijährige weiterhin vier Mal im Jahr angeboten werden, auch wenn die „Lesestart“-Aktion 2017 von den Büchereien an die Grundschulen weitergegeben wurden, so Frau Baust. Für 2017 gab es schon für eine Veranstaltung zu Stefan Zweigs „Sternstunden der Menschheit“ mit Dieter Degreif am 13.02.2017 einen festen Termin. Im Frühjahr finde zwei Mal die „Vorlesezeit“ für Kinder ab drei Jahren und ein Comic-Workshop mit Gesche Hagmann, das Kindertheater mit den „Blinklichtern“ (05.04.2017) und im Herbst eine Jubiläumsveranstaltung der „Freunde der Gemeindebücherei“(18.10.2017) statt. Hier gastieren „Die Nachtigallen – Popmusik glamourös, kapriziös, grandiös“ in der Bücherei. Frau Baust teilt mit, dass die Gemeindebücherei am 24.10.2015 dem Onleiheverbund „metropolbib“ beigetreten ist, was den Download von derzeit ca. 42.800 eMedien ermöglicht. Bereits 33.500 Bürger nutzen die Onleihe, es sind bereits ca. 1,5 Mio. Ausleihen erfolgt. Auch das Angebot „PressReader“ wurde von der Metropolbib Ende 2016 aufgenommen. Hierdurch besteht Zugang zu 6.000 internationalen Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen aus 130 Ländern in über 60 Sprachen. Laut Frau Baust seien sich viele Fachleute im Rahmen der internationalen Konferenz „Chancen 2016: Bibliotheken meistern den Wandel“ in München einig darüber gewesen, dass die Bibliotheken vor großen Herausforderungen stehen (Digitalisierung, Strukturwandel, Zuwanderungen). Erfreulich sei auch die Resonanz auf die Allensbach-Studie „Die Zukunft der Bibliotheken“ gewesen, wonach die Bürger wollen, dass es in ihrem Land auch in Zukunft Bibliotheken gibt. Die Befragten fanden es wichtig, dass Bibliotheken in Deutschland weiterhin eine feste Größe sind, so Frau Baust abschließend.

BM Rühl bedankt sich bei Frau Baust, wie auch Frau Choulhod, für ihre geleistete Arbeit. Er teilt mit, dass der Verein „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e.V.“ im Jahr 2007 gegründet wurde. Bei der Gründung hatte der Verein 52 Mitglieder und ist zwischenzeitlich auf 230 Mitglieder angewachsen. Durch den Verein wurden seit seinem Bestehen über 100.000,- € an Spenden für die Gemeindebücherei akquiriert. Während der Amtszeit als 1. Vorstand von Herrn Alfred E. Dosch (seit Gründungsbeginn bis zu diesem Jahr) waren u.a. die Einrichtung des Märchenzeltes sowie die Erarbeitung eines Partnerprogrammes mit den Nußlocher Firmen wichtige Themen. Bei der Vereinsgründung war Herr Dosch außerdem maßgeblich beteiligt und unterstützte den Verein in seiner zehnjährigen Amtszeit als 1. Vorsitzender in besonderer Weise. Die Vorstandssitzungen wurden durch Herrn Dosch akribisch vorbereitet und sehr gut geführt, teilt BM Rühl mit, sodass hierbei immer gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Herr Dosch sei der Hauptverantwortliche dafür gewesen, Spenden zu sammeln und habe ein Talent dafür, andere von der guten Sache zu überzeugen. Anlässlich seines 75. Geburtstages habe er ebenfalls um Geldspenden für die Gemeindebücherei gebeten. Abschließend bedankt sich BM Rühl bei Herrn Dosch für sein außerordentliches Engagement und überreicht ihm ein kleines Präsent der Gemeinde.

Herr Dosch bedankt sich für die Worte von BM Rühl und das Präsent. Auch zu seinem diesjährigen 80. Geburtstag hoffe er wieder auf viele Spenden für die Gemeindebücherei. Künftig werde sein Nachfolger Herr Gerhart sein.

BM Rühl wünscht Herrn Gerhart künftig gutes Gelingen und hofft, dass er die Fußstapfen von Herrn Dosch gut ausfüllen kann.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 6 – Vorstellung des Jahresberichts 2016 der Netze BW zur Straßenbeleuchtung

KAL Förster teilt mit, dass in den letzten Jahren ein Großteil der alten Quecksilberdampflampen in der Gemeinde Nußloch auf die neue LED-Technik umgestellt wurden. Dies sei wichtig, da schon seit 2010 die Quecksilberdampflampen verboten seien und seit April 2015 nicht mehr verkauft werden dürfen. Jedoch dürfen die Lampen i.R. des Bestandsschutzes noch weiter genutzt werden und, da die Netze BW noch einen großen Lagerbestand hat, auch getauscht werden. Im Jahr 2017 werden nun die letzten Quecksilberdampflampen auf die neue LED-Technik umgerüstet. Zum 31.12.2016 habe es in Nußloch noch 716 Natriumdampflampen und 90 Quecksilberdampflampen gegeben, so KAL Förster. Aktuell seien bereits 601 LED-Lampen aktiv. Die Störungen der Straßenlaternen seien im Vergleich zum Vorjahr mit 177 Störungen im Jahr 2016 leicht angestiegen. Zudem wurden 2016 größere Standsicherheitsprüfungen durchgeführt. Insgesamt wurden 905 Lichtmasten überprüft. Ein sofortiger Austausch der Masten wurde bei keiner Anlage notwendig. In einer der kommenden Gemeinderatssitzungen werde die Vergabe für den Mastentausch erfolgen, führt KAL Förster aus. Insgesamt seien 21 Masten betroffen. Langfristig, d.h. in den nächsten drei Jahren, seien nochmals 34 Masten zusätzlich zu überprüfen. KAL Förster verweist auf die in der Sitzungsvorlage nachrichtlich aufgelisteten Verbräuche und Abrechnungsbeträge der letzten Jahre. Im Jahr 2011 habe es immer wieder Zuordnungsschwierigkeiten und Umstellungen bei den Jahresabrechnungen gegeben. Zudem sei 2009 eine EEG-Nachberechnung fällig geworden, die seit 2012 jedoch bereinigt ist. Ab 2015 mache sich in den Abrechnungsbeträgen die Umstellung auf die LED-Technik bemerkbar, die nun auch in den Folgejahren zu deutlich niedrigeren Kosten führen wird, so KAL Förster abschließend.

BM Rühl teilt mit, dass in den Jahren 2012 bis 2014 die Verbräuche zwischen ca. 115.000,- € und ca. 125.000,- € gelegen haben. Aufgrund der größtenteils erfolgten Umstellung auf die LED-Technik seien die Beträge seit 2015 jedoch deutlich auf rund 84.000,- €/ Jahr gesunken.

GRätin Veits möchte in Erfahrung bringen, bis wann das Beleuchtungskonzept auf dem Lindenplatz umgesetzt sein wird.

BM Rühl antwortet, dass die Opalgläser ausgetauscht wurden und in diesem Jahr bis zum Brunnenfest die Masttäusche vorgesehen sind. Der Auftrag ist schon geraume Zeit erteilt. Er ergänzt, dass am vergangenen Montag das öffentliche Bücherregal auf dem Lindenplatz aufgestellt wurde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7 – Schulentwicklung

– Änderung der Schulbezirke

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der Bitte der Rektorin nach TOP 2 behandelt.

TOP 8 – Schillerschule Nußloch

– Erneuerung Heizungsanlage, Ermächtigung zur Ausschreibung

BM Rühl teilt mit, dass die Gemeindeverwaltung in der heutigen Sitzung durch den Gemeinderat die Ermächtigung für die Ausschreibung einholen wolle. Er schlägt vor, die verschiedenen genannten Alternativen auszuschreiben (evtl. in 3 Losen) um das bestmögliche Angebot zu erhalten.

GRätin Veits spricht sich dafür aus eine solche Heizungsanlage auszuschreiben, die auch spätere neue Bauten beheizen kann.

Hier sei problematisch, so BM Rühl, dass nicht klar sei, wann was gebaut werde und welche Energiestandards dann verlangt werden. So sei aktuell die Thematik „Passivhaus“ von großer Bedeutung. Es sei schwer eine Nutzung bzw. einen Bedarf zu konzipieren, der aktuell gar nicht bekannt ist. Im Laufe seiner Dienstzeit in Dossenheim habe BM Rühl den Bau mehrerer Blockheizkraftwerke (BHKW) begleitet, bspw. für ein Lehrschwimmbecken. Es müssen hierbei die baulichen Vorgaben eingehalten werden. Alleine im Bereich des Tiefbaus seien hier erhebliche Aufwendungen notwendig. Die vorhandenen Heizungen seien auszutauschen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen, so BM Rühl. Herr Leyk solle bzgl. des Einbaus eines BHKW noch einmal nachfassen, ob dies aus kaufmännischer Sicht Sinn macht. Nach Meinung von BM Rühl mache bei einem öffentlichen Gebäude am meisten die Thematik „Passivhaus“ Sinn.

GR Baumeister stimmt der in der Sitzungsvorlage genannten Alternative 1 zu. Der laut Alternative 2 vorgeschlagene Sanierungsfahrplan mache in seinen Augen keinen Sinn, da dieser nicht zwingend einzuhalten ist. Hier werde der Umweltgedanke umgangen. Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sei man auf der sicheren Seite. Vorab die Heizungsanlage weiter aufzustocken, wie von GRätin Veits vorgeschlagen, halte er nicht für zielführend, da nicht klar sei, was hier noch zukünftig zu erwarten ist.

GR Molitor würde es befürworten, wenn die geforderten 15% an erneuerbaren Energien übertroffen werden könnten. Er spricht sich für die Alternative 2 der Sitzungsvorlage aus und verlangt, den dann erarbeiteten Sanierungsfahrplan auch einzuhalten.

Für BM Rühl stellen sich auch deutlich weitergehende Fragen, da es nicht immer nur um die Produktion von Energie gehe, sondern auch bspw. um Einsparungen oder eine ggf. weiterführende Bindung. Aus Altersgründen sei die Erneuerung der Heizungsanlage dringend notwendig. BM Rühl spricht sich ebenfalls für Alternative 1 aus und schlägt vor, dass bzgl. eines BHKW noch einmal durch das Bauamt nachgefasst wird.

GR Kettemann schließt sich den Ausführungen von GR Baumeister an und stimmt Alternative 1 zu.

GR Dr. Neuweiler teilt mit, dass er und GRätin Freifrau von Bettendorff ebenfalls Alternative 1 zustimmen werden.

GRätin Terboven hingegen schließt sich den Ausführungen von GR Molitor an.

Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache bei 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen (Kempf, Molitor, Terboven, Wenz) und 1 Enthaltung (Veits) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schillerschule durchzuführen.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung weiter, das Heizungskonzept in Verbindung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auszuschreiben und die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Kosten überplanmäßig zu genehmigen.

TOP 9 – Lichtenau

– Erneuerung Heizungsanlage, Ermächtigung zur Ausschreibung

– GR Schneider rückt aufgrund von Befangenheit vom Sitzungstisch ab –

BM Rühl teilt mit, dass es in der Lichtenau unterschiedliche Eigentumsverhältnisse gebe. So seien bspw. die SG Nußloch, der FV Nußloch und die Gemeinde Nußloch, (die Eigentümerin der Duschen ist bereitgestellt für die SG Nußloch und den FV Nußloch zur ausschließlichen Nutzung), Eigentümer in der Lichtenau. In der heutigen Sitzung gehe es lediglich um die Ermächtigung zur Ausschreibung der Heizungsanlage. Die Komponenten stammen aus dem Jahr 1979 und müssen dringend, auch aus rechtlicher Sicht, ausgetauscht werden, so BM Rühl.

GR Baumeister schlägt vor, evtl. eine Solaranlage zu nutzen und erkundigt sich, warum eine diesbzgl. Prüfung nicht weiter erfolgt ist. Hierüber könnte z.B. die Warmwasseraufbereitung erfolgen. Er bittet hier um entsprechende Prüfung um zu sehen, welcher Aufwand ggf. zu betreiben ist.

BM Rühl merkt an, dass auch die Amortisation ein wichtiges Thema sei. Eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage verursache große Kosten weshalb sich auch die Frage nach einem Investor stelle. Auch sei die vorhandene Dachkonstruktion genau zu überprüfen. Das Dach stehe außerdem teilweise in fremdem Eigentum, weshalb hierüber keine abschließende Entscheidung getroffen werden könne, erklärt BM Rühl. Genauso sei eine betriebswirtschaftliche Betrachtung sinnig. Es stehe auch immer noch die Frage im Raum, auf welchen gemeindeeigenen Dächern Photovoltaikanlagen aufgebracht werden können bzw. sollen. Er sagt eine abschließende Prüfung zu. Durch den durchgehenden Sportbetrieb in der Lichtenau sei auch ein stetiger Bedarf an Warmwasser gegeben, weshalb entsprechende Kapazitäten vorgehalten werden müssen.

GRätin Veits möchte in Erfahrung bringen, wer dafür verantwortlich ist, dass die verkalkten Duschköpfe gereinigt werden.

BM Rühl antwortet, dass die Vereine für deren Reinigung zuständig sind und entsprechend eine Reinigungskraft eingestellt ist. Vor einiger Zeit wurden die Wasserleitungen in der Lichtenau für die Duschen neu verlegt und die Sanitärbereiche neu verfliest. Auch sei der Bauhof ab und an vor Ort, um die Zustände zu überprüfen. Für die Abwendung von größeren Problemen oder Schäden sei allerdings eine rechtzeitige Mitteilung durch die Vereine erforderlich. Das Wasser in Nußloch ist sehr kalkhaltig. Allerdings seien die Leitungen aus Edelstahl, weshalb sich hier in so kurzer Zeit eigentlich kein Kalk ansetzen dürfte.

GR Molitor spricht sich dafür aus, die Thematik bzgl. des Aufbringens der Solaranlagen, noch einmal zu überprüfen. Er ist der Ansicht, dass sich hier sicherlich ein geeigneter Investor finde. Evtl. könnten für das Aufstellen der Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auch Freiflächen genutzt werden.

BM Rühl ist das Aufbringen der Anlagen auf Dächern lieber, da diese so vor Beschädigungen und Diebstahl besser geschützt sind. Auf der sog. „Moschee“ seien auch noch freie Dachflächen vorhanden die überprüft werden können. Nach seiner Ansicht sei außerdem nicht unbedingt ein Investor notwendig, da für die Nutzung von z.B. Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auch Zuschüsse generiert werden können und der Eigenbetrieb Wasserversorgung ebenfalls investieren könnte.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine beschränkte Ausschreibung für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Sport- und Freizeitanlage Lichtenau durchzuführen und die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Kosten überplanmäßig zu genehmigen.

– GR Schneider nimmt fortan wieder an der Sitzung teil –

TOP 10 – Feuerwehrhaus Nußloch

– Sanierung Schlauchturm (Betonsanierung)

– Vergabe an einen Fachingenieur

BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage und teilt mit, dass seitens der Gemeindeverwaltung die Beauftragung eines ortsansässigen Büros mit einem Fachingenieur vorgeschlagen wird. Am Schlauchturm seien schon deutliche Betonschäden sichtbar.

Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Ingenieurbüro Raule (Dipl.-Ing. (FH) Volker Raule, Hildastraße 46, 69226 Nußloch) mit den Fachingenieurleistungen für die Betonsanierung des Schlauchturms des Nußlocher Feuerwehrhauses auf Grundlage seines Honorarangebots über 20.256,42 € brutto zu beauftragen.

TOP 11 – Änderung der Vereinsförderrichtlinien

– Aufnahme der Vereine „Giggelsburg Waiwa e.V.“ und „Hexe vum Grobrunn“

BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage und die Klausurtagung vom 04.02.2017.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache folgende einstimmige Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt

a) die Aufnahme des Vereins „Giggelsburg Waiwa e.V.“ in die Regelförderung mit einem Betrag von 150,- €,

b) die Aufnahme des Vereins „Hexe vum Grobrunn“ in die Regelförderung mit einem Betrag von 150,- €,

c) die Richtlinien anzupassen und bekannt zu machen.

TOP 12 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom

17. Mai 2006

BM Rühl verweist auf die heutige Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Gemeinderat über insgesamt fünf Spenden mit einem Gesamtwert von 2.324,- € zu entscheiden hat.

Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:

Die aufgeführten fünf Spenden werden angenommen.

TOP 13 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 13.1 – Öffentliches Bücherregal

GRätin Stegmaier bedankt sich für die Aufstellung des öffentlichen Bücherregals auf dem Lindenplatz. Sie gehe davon aus, dass dieses noch entsprechend beschriftet wird und erinnert an die Patenschaft mit einer Bürgerin, auf die sie bereits im Januar des vergangenen Jahres hingewiesen habe.

BM Rühl teilt mit, dass am kommenden Montag bzgl. der Übernahme der Patenschaft ein Gesprächstermin stattfindet.

Auch GRätin Veits bedankt sich für die Aufstellung des Bücherregals. Sie möchte in Erfahrung bringen, ob das Regal noch ansprechender gestaltet werden soll. Evtl. könnte im Regal ein Bereich nur für Kinderbücher installiert werden.

BM Rühl antwortet, dass zu allererst die Funktion des Regals (Schutz vor Wind/ Regen) überprüft werden soll. Sollte der vorhandene Vorsprung nicht ausreichen, müssen ggf. weitere Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen von Türen, vorgenommen werden. Ursprünglich sei angedacht gewesen das Regal am Gebäude der Metzgerei Krauss aufzustellen. Dort seien allerdings zu viele Luftschächte vorhanden, die durch das Regal versperrt worden wären, weshalb nun nur der Aushangkasten dort aufgestellt sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.2 – Parksituation und Zustand Max-Berk-Straße

GRätin Stegmaier verweist auf den aktuellen Zustand der Max-Berk-Straße. Durch das Parken der LKWs sei diese in einem verheerenden Zustand.

Laut BM Rühl ist der Verwaltung die Thematik nicht neu und wurde bereits vielfach besprochen. Das Parken der LKWs am Feuerwehrhaus sei verboten. Dieses Verbot sei auch beschildert. Deshalb werden diese im Gewerbegebiet abgestellt, wo das Parken jedoch auch erlaubt ist. Die LKWs parken überwiegend am Bankett und nicht auf der Straße. Im Rahmen der Gewerbegebietserweiterung seien auch solche Bereiche zusätzlich einzuplanen. Auf dem teilweise vorhandenen Radweg können die LKWs nicht parken, erklärt BM Rühl. Von den nördlichen Angrenzern sollte bereits in der Vergangenheit durch die Gemeinde eine Fläche erworben werden, um diesbzgl. tätig werden zu können (1,5 m bis 2,5 m). Dieser Grundstückskauf sei allerdings nicht zustande gekommen.

GRätin Stegmaier möchte in Erfahrung bringen, was hier getan werden könne.

BM Rühl weist auf das geltende Straßenverkehrsrecht hin. Wenn die LKWs dort nicht mehr parken dürften, würde sich das Problem aller Wahrscheinlichkeit nur in die Lichtenau verlagern. Es müsse auch bedacht werden, dass ein LKW vor dem Losfahren erst minutenlang warmlaufen (Bremse) muss, was zu einer Lärmbelästigung der Anwohner führt. Auch für solche Zwecke seien Gewerbegebiete gedacht. In der Lichtenau sei sowieso schon ein Umschlagplatz für viele Firmen. Auch eine Firma aus einer Nachbargemeinde stelle in größerem Umfang ihre Fahrzeuge dort ab.

GR Baumeister merkt an, dass der Bereich zwischen dem Outlet von Betty Barclay und der Firma Leica nie richtig in Stand gesetzt wurde und der dort vorhandene Radweg noch einigermaßen in Ordnung sei. Allerdings müsse man hier evtl. i.R. der Verkehrssicherungspflicht aktiv werden, da aufgrund der fehlenden Randbegrenzungen Risiken für Radfahrer entstehen könnten. Er hält es für besser wenn die Firmen ihre LKWs in diesem Bereich parken, als an anderer Stelle im Ort.

GR Kettemann ist der Meinung, dass der vorhandene Geh- und Radweg in der Max-Berk-Straße aufgrund seiner starken Beschädigung nicht mehr verkehrssicher ist.

Insgesamt seien die Eigentumsverhältnisse zu klären, so BM Rühl. Nach seinem Kenntnisstand stehen die betroffenen Flächen teilweise im Eigentum der Firma Betty Barclay. Der Radweg vom Leica-Parkplatz bis zur Zufahrt Weidhöfe ist nahezu vollständig in einem ordnungsgemäßen Zustand.

GR Kettemann antwortet, dass er von dem benutzungspflichtigen Rad- und Gehweg spreche. Evtl. sei es ein erster Schritt, die Schilder, die auf den Benutzungszwang hinweisen, abzumontieren. Die Gemeinde habe außerdem keine Gewerbegebiete geschaffen, um Stellplätze für LKWs zu bieten. In seinen Augen sei der Bereich ein regelrechter Abstellplatz für eine bestimmte Firma.

BM Rühl weist noch einmal darauf hin, dass dort das Parken für die LKWs rechtlich erlaubt ist und man deshalb hier auch kein Verbot aussprechen könne. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürften jedoch max. zwei Wochen stehen.

GR Kettemann entgegnet, dass dort v.a. sog. „Aufleger“ abgestellt werden und keine LKWs. Evtl. könnte man von den Parkenden Geld einfordern.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.3 – Tag der offenen Tür im Flüchtlingsheim

GRätin Veits möchte in Erfahrung bringen, wann der Tag der offenen Tür im Flüchtlingsheim stattfindet. Ursprünglich sei doch der Termin für Ende März vorgesehen gewesen.

BM Rühl erklärt, dass erst alle Arbeiten an den beiden Gebäuden und im Außenbereich erledigt sein sollen. Aktuell seien noch der Zaun zu stellen sowie die überdachten Fahrradabstellplätze bzw. Garagen zu bauen. Laut dem Generalunternehmer sei angedacht, die Arbeiten in der 18. Kalenderwoche (1. Maiwoche) fertig zu stellen. Das erste Gebäude sei bereits vollständig möbliert. Für den Tag der offenen Tür müssten allerdings nicht alle Etagen der Gebäude zugänglich gemacht werden, da diese identisch sind. In der kommenden Woche ist vorgesehen, so BM Rühl die Gebäude mit Waschmaschinen und Trocknern auszustatten. Auch sei der Raum für den Sozialarbeiter noch einzurichten. Nach Meinung von BM Rühl könne es zu Problemen führen, wenn ein Gebäude bereits durch Asylbewerber belegt ist und im anderen Gebäude noch Handwerker tätig sind. Deshalb sollen beide Gebäude zeitgleich belegt werden. Er gehe davon aus, dass dies Anfang bzw. Mitte Mai erfolgen könne. Aufgrund des langanhaltenden Frosts haben sich die Arbeiten verzögert, da der Estrich nicht eingebracht werden konnte. BM Rühl schlägt vor, den Tag der offenen Tür an einem Sonntagnachmittag (14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Entsprechende Auflistungen, zur Information der interessierten Bürger/innen z.B. zu den entstandenen Kosten, werden vorab angefertigt. Aktuell war der Presse zu entnehmen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dielheim den Bau eines Asylgebäudes (Massivbau) zum Preis von 1,24 Mio. Euro beschlossen hat, in dem 24 Personen untergebracht werden sollen. Hochgerechnet auf die Personenzahl der Gemeinde Nußloch läge man hier rund eine Mio. Euro über den der Gemeinde Nußloch entstandenen Baukosten. In der gestrigen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages sei außerdem mitgeteilt worden, erläutert BM Rühl, dass, wenn eine Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern nicht nachkommt, dass Landratsamt Ersatzvornahmen durchführt und für die Beherbergung ggfs. auch Sporthallen beschlagnahmen lassen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

13.4 – Digitaler Sitzungsdienst

GR Baumeister erkundigt sich, wie weit die Verwaltung in der Ausgestaltung bzw. Ausarbeitung des digitalen Sitzungsdienstes vorangeschritten ist.

BM Rühl teilt mit, dass man sich hier im dem Gemeinderat bereits vorgelegten Zeitplan befinde. Als nächster Schritt erfolge im Mai die Schulung der Mitarbeiter.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14.1 – Verlegung der „Stolpersteine“

BM Rühl informiert die Anwesenden darüber, dass die Verlegung der „Stolpersteine“ vor das Haus in der Friedrichstr. 8 am Donnerstag, dem 23.02.2017, durch den Bauhof vorgenommen wurde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2 – Parkscheibenregelung Sinsheimer Straße

BM Rühl führt aus, dass die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises den Antrag auf eine probeweise Einführung einer sechsmonatigen Parkscheibenregelung in der Sinsheimer Straße genehmigt hat. Die Parkscheibenregelung gelte vom 01.04.2017 bis zum 30.09.2017. Da weiterhin ein beschleunigter Umschlag gewünscht wird werde die Höchstparkdauer mit Parkscheibe an Werktagen in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr und an Samstagen von 9 Uhr bis 13 Uhr auf eine Stunde festgesetzt. Ein entsprechender Bericht werde in der Rathaus-Rundschau am 24.03.2017 sowie 31.03.2017 veröffentlicht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.3 – Beleuchtung Lindenplatz

BM Rühl erklärt, dass die Abdeckungen der Bodenleuchten bereits vor einigen Wochen getauscht wurden (jetzt opales Glas) und die vier neuen Lichtmasten ab Montag, dem 03.04.2017 montiert und installiert werden sollen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.4 – Lampen Rathaus-Apotheke

BM Rühl erläutert, dass, nach Lieferschwierigkeiten, die Außenleuchten für die Rathaus-Apotheke Ende letzter Woche geliefert werden konnten und am heutigen Mittwoch montiert wurden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

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