Bürgerbegehren vom Gemeinderat mit breiter Mehrheit abgelehnt

Ca. 25 Zuschauer hatten sich zur Gemeinderatssitzung eingefunden

Gemeinderatssitzungen mit vielen Zuschauern sind recht selten, doch die am Donnerstag anstehende Entscheidung über die Zulässigkeit des mittels Unterschriftensammlung geforderten Bürgerbegehrens zum VfB-Hartplatzverkauf interessierte dann doch deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger als normal.

Oberbürgermeister Ernst schilderte – wie auch bei der Bürgerversammlung (Ausführlicher Bericht und Video<hier>) – noch einmal die „historische“ Entwicklung und den momentanen Sachstand. Sodann erläuterte er, warum das Forderung nach einem Bürgerbegehren zwingend vom Gemeinderat abzulehnen sei.  Zur Bewertung der Zulässigkeit des geforderten Bürgerbegehrens hatte die Stadt einen externen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Erstellung eines entsprechenden Rechtsgutachtes beauftragt, daß zu eben diesem Ergebnis gekommen sei.

Zwar seien die aufgestellte Forderung der Unterschriftensammlung den Hartplatz nicht zu verkaufen und dort einen Park zu errichten rechtlich nicht zu beanstanden, auch die erforderliche Anzahl von Unterschriften (10% der Bevölkerung) sei erreicht worden, jedoch sei die gesetzlich geforderte Frist von 6 Wochen bei weitem überschritten worden. Die Fristerfordernis sagt aus, daß ab Bekanntwerden eines Vorgangs binnen dieser besagten 6 Wochen das Bürgerbegehren eingereicht sein MUSS.

Breit diskutiert wurde sodann, ob, wann  und wodurch das „Bekanntwerden“ des Verkaufsbeschlusses des Gemeinderates wirksam erfolgt sei. OB, Verwaltung und Gutachter kamen zum Schluß, daß ein Pressebericht der RNZ aus dem Januar 2011 als „Bekanntwerden“ zu werten sei („Leimen will nun endlich seinen alten Hartplatz versilbern“) und somit mit diesem Presseartikel die Frist zu laufen begonnen hätte. Von diesem Termin ausgehend, sei die Frist deutlich verfehlt worden.

Entscheidet Frenzels RNZ-Artikel über die Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen und die Zulässigkeit von Bürgerbegehren? Absurd!

Im Umkehrschluß bedeutet dies, daß, hätte Thomas Frenzel von der RNZ  diesen Artikel nicht geschrieben (übrigens ohne Auftrag der Stadt), der zeitliche Startpunkt der Frist wesentlich später (genauer Termin unbekannt) läge. Daß die Wirksamkeit von einstimmigen Gemeinderatsbeschlüssen davon abhängt, ob ein Journalist eines „Ortsblattes“ über diesen Beschluß berichtet, mutet dabei schon seltsam an. Sind Gemeinderatsbeschlüsse von den Launen der Presse abhängig – gar von den Launen und Stimmungen von Leimen-Lokal oder der RNZ? Und wie präzise muß der Pressebericht ausfallen, um einem Gemeinderatsbeschluss zur Wirksamkeit zu verhelfen? Sollte Frenzel in seinem Artikel „schlampig“ formuliert haben, könnte dann die „Bekanntgabe“ nicht wirksam erfolgt sein?

Diese Frage führte denn auch dazu, daß es zu keinem einstimmigen Beschluß des Gemeinderats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kam. Drei „Abweichler“ stimmten am Ende dagegen (die Namen können demnächst dem offiziellen Protokoll der Gemeinderatssitzung entnommen werden). Dennoch: Das Bürgerbegehren wurde mit breiter Mehrheit aus Rechtsgründen verworfen und der Gemeinderat kann nun auf der Basis der getroffenen Beschlüsse den VfB-Hartplatz an einen Investor veräußern. Allerdings bedarf es dazu eines erneuten Beschlusses.

In der nächsten Ratssitzung wird allerdings zunächst darüber diskutiert werden, ob nicht der Gemeinderat selbst das Bürgerbegehren initiiert. Der Gemeinderat könnte das mit einer 2/3-Mehrheit ohne Fristerfordernis beschließen.

Die weitreichenden Konsequenzen der VfB-Hartplatz-Diskussion und eines eventuellen Nichtverkaufs klangen allerdings in der abgelaufenen Sitzung bereits deutlich an: Der Verkaufserlös ist bereits fest eingeplant und für die Errichtung von U3-Kinderbetreuungsplätzen vorgesehen. Wie diese ohne den Verkaufserlös finanziert werden könnten, ist ungeklärt. In diesem Falle liefe es wohl auf weiter Kreditaufnahmen der Stadt hinaus, die den Haushaltsansatz vollständig zum Negativen verändern würde.

Die offizielle Pressemitteilung der Stadt Leimen finden Sie <hier>

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