CDU Kreisfraktion: Vom Nahverkehrsplan zum Mobilitätsplan

4680 - Bruno Sauerzapf(bs – 1.2.17) Der Nahverkehrsplan ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument mit dem der Kreis als Aufgabenträger die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes bei Bussen und Straßenbahnen festlegt. Er enthält Zielvorgaben für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreis für die nächsten Jahre, Prüfaufträge und Maßnahmenvorschläge.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist unabdingbar

In diesem Jahr steht die Fortschreibung des Nahverkehrsplan für die Zeit von 2007 bis 2022 auf der Agenda. Der Rhein-Neckar-Kreis erstellt gegenwärtig die dritte Generation des Nahverkehrsplans, der den Rahmen für die Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis bildet und die Ziele für Angebotsgestaltung und -qualität festgelegt. Weil der ÖPNV jedoch nur einen Teil des heutigen Mobilitätsgeschehens abbildet, entwickelt der Kreis den Nahverkehrsplan zu einem Mobilitätsplan weiter und geht gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar neue Wege. Der klassische Nahverkehr wird mit innovativen Verkehrssystemen besser verknüpft, um einen zukunftsorientierten Mobilitätsverbund zu schaffen.

Die CDU im Rhein-Neckar-Kreis setzt sich für ein attraktives ÖPNV-Angebot als Bestandteil umweltfreundlicher Mobilität ein. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu einem innovativen Mobilitätsplan schlägt der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar einen neuen Weg ein. Neben den klassischen Inhalten eines Nahverkehrsplans soll der Plan Angebote enthalten, die die Grundlagen für einen Mobilitätsverbund bilden.

Aktuell stehen Mobilität und Verkehrsverhalten aus verschiedenen Gründen, wie Demographie, Energie, Siedlungsstruktur und Digitalisierung, vor einem bedeutenden Wandel. Dieser bietet die Chance, Städte und Gemeinden klimafreundlicher und als Lebensraum sowie als Standortfaktor zukunftsfähig zu gestalten.

Mobilität kann man nicht mehr trennen in Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr. Um als Konkurrenz zum privaten PKW erfolgreich zu sein, muss der öffentliche Personennahverkehr den aktuellen Bedürfnissen der Nutzer entsprechen und attraktive Anbindungen zu anderen Verkehrsmitteln schaffen. Dabei gilt es, die Auswahl, Vielfalt und Akzeptanz der Mobilitätsoptionen zu stärken und verschiedene Angebote intelligent zu verknüpfen.

Neue Konzepte

Neue Konzepte werden über den reinen Nahverkehr hinaus die Verknüpfungsmöglichkeiten des Nahverkehrs mit anderen Verkehrssystemen wie dem Radverkehr, Fahrradverleihsystemen, Car- und Bike-Sharing, den Taxis, Mietwagen und Fahrgemeinschaften einbeziehen. Multimodalität (Variation der Verkehrsmittel im Zeitablauf) und Intermodalität (Verkettung der Verkehrsmittel im Streckenablauf) sind in diesem Zusammenhang die neuen Leitgedanken.

Der neue Mobilitätsplan wurde in einem Innovationstag eingehend diskutiert. Außerdem stand eine Plattform im Internet „Jetzt den Mobilitätsplan im Rhein-Neckar-Kreis mitgestalten“ zur Verfügung. Mit dieser neuen Beteiligungsform hatte jeder die Möglichkeit Anregung zum Mobilitätsplan einzubringen.

Wichtiges Thema: Barrierefreiheit

Zudem rückt das Thema Barrierefreiheit weiter in den Fokus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Besondere Berücksichtigung finden Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel eines insgesamt barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.1.2022.

Die Verabschiedung des Mobilitätsplans für den Bereich des Rhein-Neckar-Kreises ist 2017 vorgesehen.

Neue Verteilung der Kreiszuschüsse?

Die Aufwanddeckungs-Fehlbeträge der Kreisgemeinden für den ÖPNV belaufen sich 2017 auf über 13 Millionen €. Der Rhein-Neckar-Kreis leistet dazu Zuschüsse Höhe von über 5 Millionen €. Mit der Verabschiedung des Mobilitätsplans soll auch die Verteilung der Kreiszuschüsse für die für die Aufwanddeckungs-Fehlbeträge an die Gemeinden beim ÖPNV überprüft werden.

Der Kreistag hat mit großer Mehrheit bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2017 beschlossen, bei dem Zuschusssatz von bei 40 % zu verbleiben verbunden mit der Option, ggf. bei der Verabschiedung des Nahverkehrsplans dies erneut zu beraten., Allerdings bringen alle neuen Verteilungsmodelle bringen nicht mehr Verteilungsgerechtigkeit – sofern man hier überhaupt von Gerechtigkeit sprechen kann. Sowohl die weiteren Vorschläge, Busverkehre höher zu fördern während die Zuschüsse an die Gemeinden mit Straßenbahnanschluss oder S-Bahnanschluss gleich bleiben oder keine Zuschüsse für Gemeinden mit hoher Steuerkraft zu leisten oder weitere Verteilungsmaßstäbe zugrunde zu legen, enthalten Ungleichgewichte.

Es sind 2017 somit entscheidende Weichen für den ÖPNV und den Mobilitätsplan zu stellen.

Bruno Sauerzapf

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