Digitaler Handwerker-Parkausweis: Neue Regeln für Anhänger

(rnk – 3.5.26) Für den digitalen Handwerker-Parkausweis in der Metropolregion Rhein-Neckar gelten ab sofort neue Regeln für Anhänger. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises hin. Der Ausweis richtet sich an Handwerksbetriebe, die häufig an verschiedenen Einsatzorten in der Region arbeiten. Es gibt ihn seit 2008. Er soll den Betrieben den Arbeitsalltag erleichtern, wenn sie Material, Werkzeug oder Maschinen nah am Einsatzort brauchen.

195 Euro für zwölf Monate

Der Ausweis kostet 195 Euro pro Jahr. Mit der Beantragung gilt er für zwölf Monate. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden. Diese dürfen jedoch nur einzeln genutzt werden. Beantragt wird der Ausweis digital über die Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Nach der Beantragung erzeugen die Betriebe den Ausweis im „print-at-home“-Verfahren selbst. Im Einsatz muss er gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

Anhänger können jetzt eingetragen werden

Neu ist die Klarstellung für Anhänger. Auf einem Ausweis können nun bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen, bis zu drei Anhängerkennzeichen oder eine Mischung aus beidem eingetragen werden. Damit kann ein Ausweis also ausgestellt werden für:

  • ausschließlich Kraftfahrzeuge,
  • ausschließlich Anhänger,
  • oder eine Kombination aus Kraftfahrzeug- und Anhängerkennzeichen.

Die Eintragung erfolgt immer fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen.

Zugfahrzeug braucht gültigen Ausweis

Wichtig bleibt: Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerker-Parkausweis verfügen. Das Straßenverkehrsamt nennt das eine zwingende Voraussetzung, damit die Parkberechtigung genutzt werden darf. Parken Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, gibt es zwei Möglichkeiten.

Sind Zugfahrzeug und Anhänger auf demselben Handwerker-Parkausweis eingetragen, reicht dieser eine Ausweis. Er muss gut sichtbar im Zugfahrzeug ausgelegt werden. Das gilt aber nur, solange der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist. Haben Zugfahrzeug und Anhänger jeweils einen eigenen Handwerkerparkausweis, müssen beide Ausweise im Zugfahrzeug liegen. Auch das ist nur zulässig, wenn der Anhänger angekoppelt ist.

Anhänger darf nicht allein stehen

Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt. Er darf beim Parken deshalb nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein. Weitere Informationen zum Handwerker-Parkausweis und zur Antragstellung stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/handwerkerparkausweis.

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