Förderung für Bauherren, die sozialen Mietwohnraum schaffen

„Wohnungsbau BW 2020/2021“ in Kraft getreten. Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private Immobilienbesitzer zur Vermietung ihrer Immobilie.


Am 1. April 2020 ist das aktuelle Förderprogramm für den Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 mit einem Fördervolumen von über 250 Millionen Euro gestartet. Mit dem aktuellen Förderprogramm soll zudem wieder ein Anreiz für Investoren gegeben werden, sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Neubau sowie der Erwerb von neuem Wohnraum im KfW 55 Standard, aber auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen – zusätzlichen – Mietwohnraums. Auch Miet- und Belegungsbindungen sind förderfähig in Form eines Darlehens oder Zuschusses. Die sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand ohne eine Miet- und Belegungsbindung kann ebenfalls gefördert werden. Hier wird die energetische Sanierung oder der altersgerechte Umbau nach KfW-Richtlinien gefördert. Neu im Programm ist die soziale Mietwohnraumförderung zugunsten von Mitarbeitern („Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“).

Nähere Informationen zur sozialen Mietwohnraumförderung erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank (www.l-bank.de) oder unter Tel.-Nr.: 0721 150-3875.

Die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften, ohne Begründung von Sozialbindungen, ist wieder Bestandteil des Programms. Gefördert werden die energetische Sanierung, der altersgerechte Umbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Informationen speziell zu dieser Thematik gibt es unter der Tel.-Nr.: 0721 150-1760 bei der L-Bank.

Ebenfalls wieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für den Kauf von Bestandsimmobilien oder den Neubau oder Kauf neuen Wohnraums im KfW 55 Standard. Die Förderung richtet sich an Paare, Alleinerziehende mit mind. einem Kind sowie schwerbehinderte Menschen. Das Darlehen Z-15 wird für einen Zeitraum von 15 Jahren zinslos vergeben. Die energetische Sanierung der Bestandsimmobilie kann zusätzlich mit, durch nochmals im Zins verbilligte, Darlehen der KfW-Programme verknüpft werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sowie das Einbringen eines Eigenanteils.

Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter der Tel.-Nr.: 06221 522-1291 – Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann – oder per E-Mail unter [email protected].

Sämtliche Informationen können auch dem Internet-Auftritt der L-Bank, www.l-bank.de, entnommen werden. Neu ist hier der Z-15 Förderrechner mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Vorhaben und Ihre persönliche Situation zur Beantragung des Z-15-Darlehens geeignet sind.

Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für alle Fragen im Einzelfall zur Verfügung (0800 150-3030, Mo.-Fr. 8.00 -16.30 Uhr).

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