Für lebendige Dörfer: ELR Jahresprogramm ausgeschrieben

(rnk – 1.7.22) Ländliche Dörfer und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis dürfen wieder auf Förderung hoffen: Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. 

Das ELR ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte? 

Im Programmjahr 2023 liegt der Förderschwerpunkt insbesondere auf den The-men Innenentwicklung / Wohnen und der Grundversorgung und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. 

Mit dem Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung sollen die Ortskerne erhalten und gestärkt werden; insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (Ortsbild prägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Dabei sollen die Anreize für klimafreundliche Bauweisen verstärkt werden. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt. 

Mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung soll die Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Ort gesichert werden. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können aber auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. 

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. 

Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen können Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser unterstützt werden. Dabei konzentriert sich das ELR auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden. 

 

CO2-Speicherzuschlag 

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist. 

 

Antragsverfahren 

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. 

Im Rhein-Neckar-Kreis sind nur ländlich geprägte Kommunen im ELR förderfähig. Einen guten Überblick über die antragsberechtigten Städte und Gemeinden gibt die Internetpräsenz des Kreises, gerne berät auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung potenzielle Projektträgerinnen und Projektträger (Kontakt: [email protected], Telefon: 06221-522 2501) und unterstützt sie im weiteren Vorgehen. 

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass Interessierte sich zeitnah mit Ihrer Kommune in Verbindung setzen und die Anträge im Einzelfall abstimmen. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2022 sowohl beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung als auch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 32-Strukturförderung, vorliegen. In diesem Jahr wird eine rein digitale Antragstellung möglich sein. 

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind. 

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung sind zu finden unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/elr oder unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung 

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