Gaststätten – Pranger greift

(fwu) Wie wir Ende August berichteten, werden gravierende Verstöße gegen Lebensmittelbestimmungen in Restaurants und Gaststätten, Imbissbuden, Fast-Food-Ketten und Kantinen sowie bei Lebensmittelhändlern seit September 2012 auf der Internetseite der Kreisbehörde veröffentlicht. Verschiedentlich war in Presseberichten (auch im Fernsehen) die Frage aufgeworfen worden, warum bislang noch keine Einträge veröffentlicht wurden und ob das Instrument überhaupt angewandt wird und greift.

Die Veröffentlichung mit ihren erheblichen Wirkungen wird natürlich von der Lebensmittelüberwachung nicht vorschnell vorgenommen. Erst wenn ein entsprechender Vorgang (ein Bußgeld über 350,- €) rechtskräftig geworden ist, werden die betroffenen Firmen an den virtuellen Pranger im Internet gestellt. Dies ist nun im Bereich des auch Leimen-Nußloch-Sandhausen überwachenden „Landratsamtes Rhein‐Neckar‐Kreis, Veterinäramt und Verbraucherschutz“  erstmals geschehen. Eine Gaststätte aus Heiligkreuzsteinach in Odenwald hat die unrühmliche Poleposition am „Pranger“ übernommen.

 

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