Geflügelpest: Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Landkreis untersagt

(rnk – 4.3.23) Wegen der Geflügelpest gilt ab heute, 4. März, in ausgewiesenen Risikogebieten im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.

Nachdem am 16. Februar 2023 ein Fall von Geflügelpest (HPAI) bei einem Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt worden war, wurden am 24. und am 27. Februar weitere tote Wildvögel geborgen und an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zur Untersuchung verbracht. Unter anderem bei einer Möwe aus Dossenheim wurde am 1. März das Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Obwohl das Geflügelpestvirus noch durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut offiziell bestätigt werden muss, sind weitere schärfere tiergesundheitliche Maßnahmen in Anbetracht der Häufung der festgestellten Fälle zwingend erforderlich. Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis sowie in den benachbarten Kreisen und Städten hat das Veterinäramt und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 4. März, in Kraft tritt.

In diesen Kommunen gilt die Aufstallungspflicht

Die Allgemeinverfügung soll die weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern und beinhaltet eine Aufstallungspflicht in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt, Ketsch, Altlußheim und Neulußheim sowie den Städten, Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim für Geflügel (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus).

In diesen Gemeinden und Städten müssen die betroffenen Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter als Schutzvorrichtung ausreichend. Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis untersagt. Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen, werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum Ablauf des 31. März 2023, solange keine öffentliche Bekanntmachung einer Fristverlängerung erfolgt. Um ein Übergreifen des Vogelgrippen-Virus auf einen Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden, werden die erforderlichen Tiergesundheitsmaßnahmen vom Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises risikoorientiert laufend angepasst. So ist auch eine Aufstallungspflicht für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis nicht auszuschließen. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet erneut alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Weitere Informationen

  • Direktlink zur Allgemeinverfügung
  • Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können auf der Kreis-Homepage abgerufen werden.
  • Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (unter dem Stichwort „Geflügelpest“) verfügbar.
LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=159111

Sie müssen eingeloggt sein, um kommentieren zu können. Login

Autoglas300x120

Turmapotheke Logo NEU 300x120
Spargelhof Köllner Logo 300x120

Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c

OFIS-Banner_300x120

Mattern Optik - Banner 300 - 4

Woesch 300x120

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen