Gemeinderat verabschiedet neues Vereins-Zuschuss-Programm für 23/24

(fwu – 4.1.23) In seiner letzten Sitzung des alten Jahres verabschiedete der Leimener Gemeinderat einstimmig ein neues Vereins-Zuschuss-Programm mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Dieses sieht zum Teil deutliche Steigerungen der Zuschüsse an die Vereine vor. Allerdings werden auch die fälligen Nutzungsentgelte beispielsweise für die städtischen Hallen teurer. Das neue VZP ist insgesamt so austariert, dass die steigenden Kosten durch die höheren Zuschüsse aufgefangen werden können.

Geändert wurden folgende Punkte: Der neue Sockelbetrag je Verein steigt auf 150 € jährlich und Jugendmannschaften erhalten einen Betrag von 300 €.

Die bisherige Regelung, dass Vereine am Kerweumzug teilnehmen sollen und anderenfalls eine Kürzung des Regelzuschusses erfolgt, entfällt. Statt dieser bisherigen „Peitsche“ gibt es nun „Zuckerbrot“: Vereine / Organisationen, welche am einem Kerweumzug aktiv mit mindestens 10 Personen teilnehmen, erhalten einen Betrag von 50 €.

Gesangvereine, Musikvereine, KC Frösche, die Heimatortsgruppen und der Verein für Brauchtumspflege, die Laienspielgruppe „Possenreisser“, „Vorhang Auf“, der Kulturkreis, der Kunstverein, Kulturnetzwerk, Gauangelloch Gemeinsam Gestalten und IKWZ erhalten für ihr kulturelles Engagement innerhalb der Stadt Leimen einen Gestaltungszuschuss von 400 € statt bisher 250.

Neu ist folgende Förderung: DRK-Bereitschaft Leimen/DLRG Leimen/FORL erhalten einen jährlichen Betrag i.H.v. insgesamt 5.000 € aus dem städtischen Haushalt. Begründet wird dies mit dem hohen Engagement für
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz. 

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit liegt im besonderen Interesse der Stadt Leimen. Daher gewährt sie für jeden betreuten einheimischen Jugendlichen eines Vereins im VZP jetzt einen Zuschuss in Höhe von 20 € statt bisher 10 €.

Beteiligt sich eine Organisation aktiv mit Jugendlichen bei zwei städtischen Veranstaltungen (hierunter mindestens am Sommertagsumzug oder Martinsumzug) erhöht sich der Jugendzuschuss auf 40 € (bisher 20 €) je einheimischen Jugendlichen.

Eine Diskussion entsprang über die Tatsache, dass auswärtige Jugendliche nicht berücksichtigt werden. Dies wurde zwar kritisiert, aber die Haushaltslage bietet hier keinen Spielraum, sodass der Rat dennoch dieser Regelung zustimmte.

Jubiläen

Deutlich erhöht wurden die Jubiläumszuschüsse ab dem 25jährigen Jubiläum. Diese betragen nun (alter Satz durchgestrichen:

  • 25jähr. Jubiläum 100,00 € 300,00 €
  • 50jähr. Jubiläum 200,00 € 400,00 €
  • 75jähr. Jubiläum 300,00 € 500,00 €
  • 100jähr. Jubiläum 400,00 € 600,00 €
  • 125jähr. Jubiläum 500,00 € 700,00 €

Wettkampf-Teilnahmezuschüsse bei Jugendlichen

Für Wettkampfveranstaltungen auf regionaler, überregionaler, nationaler und internationaler Ebene werden weiterhin gestaffelte Aufwands-Entschädigungen gewährt. 

(Sachleistungen – siehe Folgeartikel)

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