Im Rhein-Neckar-Kreis: Wechselkennzeichen bisher kaum gefragt

(rnk) Seit dem 1. Juli sind in den Kfz-Zulassungsstellen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auch so genannte Wechselkennzeichen erhältlich. Rund sieben Wochen nach ihrer Einführung wurden lediglich 16 Wechselkennzeichen herausgegeben, so die Bilanz des zuständigen Straßenverkehrsamtes im Rhein-Neckar-Kreis in einer aktuellen Pressemitteilung. Mit einem Wechselkennzeichen dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. „Interessant sein kann das etwa für Autofahrer, die neben dem normalen Wagen ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleines Stadtauto besitzen“, erklärt die Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Rhein-Neckar-Kreis, Romy Hoffmann-Kraft. Das Wechselkennzeichen werde dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

Das Wechselkennzeichen setzte sich aus zwei Teilen zusammen. Erstens aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird. Und zweitens aus einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens darstellt. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug mit dem nicht gefahren wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist. Hauptgrund für die geringe Attraktivität scheint der mangelnde finanzielle Anreiz zu sein, denn einen Nachlass bei der Kfz-Steuer gibt es nicht – für beide Fahrzeuge muss die volle Steuer bezahlt werden. Außerdem müssen beide Fahrzeuge versichert sein. Es gibt allerdings Anbieter, die spezielle Kombinationstarife für Wechselkennzeichen anbieten, bei denen Einsparungen möglich sind. Möglich ist das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der

  • Klasse M1. Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Klasse L. Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg
  • Klasse O1. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw – Pkw, Pkw – Oldtimer, Pkw – Wohnmobil (bis 2,8t, M1 geschlüsselt) sowie Motorrad – Motorrad und Motorrad – Quad/Trike. Nicht möglich ist es, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind ebenfalls vom Wechselkennzeichen ausgeschlossen. Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.

Für Fragen zum neuen Wechselkennzeichen beantwortet Felix Geibig von der Zulassungsstelle Wiesloch unter Tel. 06222/30734167.

 

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