Kontrollen in Mannheimer Gaststätten und Shisha-Bars – Bald auch hier?

(pol – 1.10.21) Unter Federführung des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt führte das Polizeipräsidium Mannheim in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in der Zeit zwischen 19 Uhr und 1 Uhr gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe, mehreren Fachbereichen der Stadt Mannheim sowie dem Eichamt Mannheim des Regierungspräsidiums Tübingen schwerpunktmäßige Kontrollen von Gaststätten und Shisha-Bars in den Stadtteilen Innenstadt und Jungbusch durch.

Ziel der gemeinsamen Schwerpunktaktion war, mit zielgerichteten und intensiven polizeilichen Fahndungs- und Kontrollaktionen das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. Dabei wurde vor allem konsequent gegen Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum vorgegangen, die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung besonders negativ beeinflussen.

Die Kontrollmaßnahmen in zahlreichen Lokalitäten waren unter ganzheitlichen Gesichtspunkten angelegt. Ziel war dabei neben dem Vorgehen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie der Feststellung von Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz auch die Aufdeckung gaststätten-, gewerbe- und baurechtlicher Zuwiderhandlungen sowie die Überprüfung der Einhaltung der Hygienevorschriften im Sinne der CoronaVO. Daneben wurden während der Kontrollen turnusmäßige Überprüfungen in Gaststätten aufgestellter Spielautomaten und der Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit durchgeführt. Insgesamt wurden in vier Gaststätten und drei Shishabars 153 Personen kontrolliert. An den Schwerpunktkontrollen waren über 50 Einsatzkräfte beteiligt.

Die Beamten des Hauptzollamts Karlsruhe stellten 92,5 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Es wurden zwei Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei und ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des portionsweisen Verkaufs eingeleitet. Zudem wurden in den Objekten 30 angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft.

Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in vier Fällen der Verdacht, dass der Barbetreiber diese nicht oder falsch zur Sozialversicherung gemeldet hat. Bei zwei befragten Angestellten gibt es konkrete Hinweise darauf, dass der aktuelle Mindestlohn von 9,60 Euro nicht gezahlt wird. Daneben wurden drei ausländische Arbeitnehmer angetroffen, denen die Arbeitsaufnahme nicht gestattet war. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Weitere Prüfungen und sich eventuell daraus ergebende Ermittlungen dauern derzeit noch an.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Das Hauptzollamt Karlsruhe stellte 92,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. In zwei Fällen gibt es erste Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns. In vier Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender beziehungsweise falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen. In drei Fällen besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Beschäftigung.

 Durch den Besonderen Ordnungsdienst (BOD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung wurden zahlreiche Verstöße gegen die 3G-Regelungen, die Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung sowie die Abstandsregelungen festgestellt und geahndet 

– Die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Mannheim stellten in mehreren Gaststätten Verstöße gegen lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen fest und ahndeten diese entsprechend.

– Das Team Gaststätten des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung überprüfte sämtliche Lokalitäten in gaststättenrechtlicher Sicht und ahndete festgestellte Zuwiderhandlungen. In einem Fall wurde in einem Lokal Alkohol ohne die entsprechende Konzession ausgeschenkt.

– Eine Überprüfung der Gaststätten in baurechtlicher Sicht durch Mitarbeiter des Bauamts ergaben bei mehreren Lokalen Mängel, insbesondere was die Kennzeichnung und das Freihalten von Rettungswegen betrifft.

– Durch die Mitarbeiter des Eichamts wurden in mehreren Lokalitäten Verstöße gegen das Ausschank-Maß festgestellt. Hier fehlten an verwendeten Ausschank-Gefäßen die Eichstriche.

– Eine Person hatte sich während der Kontrollmaßnahmen eine Stunde lang in einer Toilette eingeschlossen. Die anschließende Überprüfung der Person ergab, dass dessen Führerschein zur Beschlagnahme ausgeschrieben war. Dieser wurde daraufhin einbehalten und der ausschreibenden Behörde zugeleitet.

– 1 Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

– 1 Verstoß gegen das BtmG

Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Diese Schwerpunkt-Kontrollen haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden weiter fortgesetzt.

Weitere Aktionen mit ähnlicher Zielrichtung sind bereits in der Planung.


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