Kreditfalle Null-Prozent-Finanzierung

Jetzt kaufen, später zahlen und das ganze ohne Zinsen. Die Null-Prozent-Finanzierung, die beim Kauf von Fernseher, Sofa oder Waschmaschine oft beim Händler abgeschlossen werden kann, macht es möglich. Doch dieser scheinbar attraktive Kauf auf Pump bietet einige Fallstricke. Denn neben eingeschränkten Verbraucherrechten lauern auch Kostenfallen.

Immer mehr Kunden greifen auf die Gratisfinanzierung von Autohändlern, Möbelhäusern oder Elektromärkten zurück. Kein Wunder, denn die Null-Prozent-Finanzierung ermöglicht den Abschluss eines Kaufvertrags auch wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Die Möglichkeit, Waren über das zinslose Darlehen zu beziehen, verleitet aber auch zu überstürzten Kaufentscheidungen und unvorsichtigem Handeln. Denn die Null-Prozent-Finanzierung ist vor allem eines: ein Mittel von Einzelhändlern, um den Umsatz zu steigern. Deshalb sollte solch ein Kredit nicht leichtfertig abgeschlossen werden.

Kreditwucher

Besonders gefährlich ist die Null-Prozent-Finanzierung für Kunden, die im Laden mit diesem Finanzierungsangebot überrumpelt werden und sich spontan zum Kauf entscheiden, obwohl sie die Raten eigentlich gar nicht bezahlen können. Auch kann das zinslose Darlehen dazu verleiten, gleich mehrere Anschaffungen über die Null-Prozent-Finanzierung zu tätigen. So geht schnell der Überblick verloren und ein beliebter Trick bleibt unbemerkt: es wird weniger Geld eingezogen als eigentlich als monatliche Rate vereinbart wurde. Die Laufzeit der Null-Prozent-Finanzierung verlängert sich dadurch allerdings nicht und nach Ablauf der Ratenzahlung ist der Kredit noch nicht vollständig beglichen. In den meisten Fällen drohen enorme Zinszahlungen für die Restsumme, oft sogar mehr als bei einem durchschnittlichen Dispokredit.

Kein Widerrufsrecht

Laut einem neuen BGH-Urteil sind Kreditverträge mit Null-Prozent-Finanzierung keine Verbraucherdarlehensverträge, da der Kredit unverzinst ist. Deshalb kann sich der Käufer auch nicht auf die Rechte berufen, die einem Kreditnehmer bei einem normalen Darlehensvertrag zustehen. Der Kunde muss den Kredit weiter abbezahlen, selbst wenn er sich dafür entscheidet die Ware aufgrund von Mängeln zurückzugeben. Eine Alternative zur Null-Prozent-Finanzierung ist deshalb ein Ratenkredit, der ab 3,7 Prozent effektivem Jahreszins abgeschlossen werden kann. In diesem Fall wird man nicht nur vor Abschluss des Kredits von Experten beraten, sondern kann den Kauf auch widerrufen.

Restschuldversicherung

Wer eine Restschuldversicherung abschließt, denkt im ersten Moment, er wäre gegen alles abgesichert. Denn die Versicherung soll den Kredit abbezahlen, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird. Jedoch treibt der Abschluss dieser eigentlich unnötigen Versicherung die Kosten unnötig in die Höhe. Bis zu neun Prozent Zinsen und mehr entstehen als Zusatzkosten durch die Restschuldversicherung. Und die springt in vielen Fällen gar nicht ein, obwohl sie laut Händler eigentlich greifen sollte. Vorerkrankungen oder Berufsunfähigkeit sind beispielsweise nicht abgedeckt. Dann hat der Käufer nicht nur zu viel für eine unnötige Versicherung bezahlt, sondern bleibt auch auf den monatlichen Raten sitzen.

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