Kreistag beschließt IT-Unterstützung für Kreis-Kommunen

(pm – 4.8.22) Ein Kernanliegen freidemokratischer Politik ist es, Deutschland in Sachen Digitalisierung voranzubringen. Dies gilt auch kreisweit. Da die Digitalisierung den Bürgern dienen soll, muss sie auch auf kommunaler Ebene praktikabel werden. Jüngst hat der Kreistag des RNK zum Start der interkommunalen Unterstützung und Vernetzung im Bereich Digitalisierung die erforderlichen Stellen und Finanzmittel bewilligt.

Ab der zweiten Jahreshälfte 2023 sollen die geplanten Maßnahmen für den Kreis kostenneutral sein, da die Kommunen für die Dienstleistungen des Kreises in Gestalt des „Eigenbetriebes Bau, Vermögen und Informationstechnik“ (EBVIT) zahlen sollen, wobei EBVIT keine Gewinnzuschläge erheben wird.

Die IT-Dienstleistungen des RNK für seine Kommunen sind für folgende Bereiche vorgesehen:

1. „Kommunalnetz“: Den teilnehmenden Kommunen wird eine netzwerktechnische Verbindung ihrer kommunalen Liegenschaften sowie die Vernetzung mit anderen Städten/Gemeinden unter direkter Anbindung an das Landratsamt zur Verfügung gestellt.

2. „Rathaus-IT“: Hier wird den Kommunen Unterstützung bei der Konzeption einer IT-Strategie angeboten. Bestehende Strukturen werden berücksichtigt. Der Umfang der Unterstützung kann bedarfsgerecht modular aus den Bereichen Hard- und Software, Netzwerk, Server, Beschaffung, Management gewählt werden.

3. „Schul-IT“: Das Angebot zur Unterstützung im Bereich der Schul-IT umfasst eine Strategie- und Konzeptionsphase in Abhängigkeit der Medienentwicklungspläne und Förderkriterien des Digitalpakts Schule sowie die bedarfsbezogene, frei wählbare Umsetzung verschiedener Dienstleistungsmodule inkl. Support- und Weiterentwicklungsgarantie.

4. „Digitalisierungsberatung“: Die Beratungsleistungen entsprechen im Prinzip den vorausgegangenen, hier zu den Themen eAkte, eRechnung, service-bw und Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie Schul-Digitalisierung.

5. „Unterstützung bei Beschaffungsmaßnahmen“: Der RNK wird bei der Ausschreibung künftiger IT-Rahmenverträge den Bedarf der teilnehmenden Kreiskommunen berücksichtigen.

Claudia Felden, die Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, erklärt hierzu: „Die FDP stimmt dem Beschlussvorschlag gerne zu und sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zur Voranbringung der Digitalisierung.“ (CF)

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