Lebensmittelkontrolleure stellen den Jahresbericht 2012 vor

602 - InsektenAktuell stellt das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis seinen Jahresbericht 2012 vor. 2.988 Betriebe wurden im vergangenen Jahr von den Lebensmittelkontrolleuren des Veterinäramtes und Verbraucherschutz überprüft und dabei 2.054 Proben genommen. Bei rund 30 Prozent der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt. Silke Hartmann vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Kreisbehörde befragte hierzu Rudi Wolf, Referatsleiter Lebensmittelhygiene:

  1. 1.            Etwa bei jeder dritten Kontrolle gab es etwas zu beanstanden. Ist das viel oder wenig auch im Vergleich zu den Vorjahren?

Die Beanstandungsquote ist seit Jahren konstant.

2009 2010 2011 2012
Zahl der Betriebe 6994 7513 7639 7515
Kontrollierte Betriebe 2051 2447 2977 2988
Kontrollbesuche 3374 3767 4738 4470

Betriebe mit Verstößen

  592   620   866   765
Owi-Anzeigen     78   102   140     98
Verwarnungen   238   246   278   247
Strafanzeigen     12       9     12     15
LM-Proben 1400 1654 2127 2054
Beschwerdeproben     42     40     41     22

 

 

 

 

 

.

2.         In welchen Bereichen gibt es Beanstandungen? Gibt es Schwerpunkte?

Vor allem im Bereich der Basishygiene und im Bereich „Täuschungsschutz“ setzen wir Schwerpunkte. In wirtschaftlich schlechten Zeiten wird gerne beim Reinigungspersonal  gespart. Ferner werden wertgeminderte Lebensmittel bzw. Lebensmittel unter irreführenden Angaben angeboten.

3.         Über die Hälfte der Proben der Lebensmittel, Kosmetik, Tabakerzeugnisse etc. wurden wegen falscher oder unzureichender Kennzeichnung beanstandet. Gründe für diese hohe Zahl?

602 - EnteWenn sich bei der Betriebskontrolle ein Verdacht ergibt, dass nicht alle Vorschriften eingehalten werden, erheben wir Proben. Bei diesen sogenannten Verdachtsproben ist die Beanstandungsquote sehr hoch.

Zum Beispiel: Im Dönerimbiss wird Schafskäse angeboten, tatsächlich wird der billigere Kuhmilchkäse verwendet. In der Gaststätte wird anstatt der teuren Seezunge die preiswertere Atlantikzunge oder Rotzunge dem Kunden präsentiert.

4.         Müsste mehr im Bereich der Lebensmittelüberwachung – evtl. auch präventiv – getan werden?

Ein großes Problem stellen die fachfremden Personen in der Lebensmittelbranche dar. Im Handwerk gibt es den Meisterzwang. Somit ist sichergestellt, dass in Bäckereien, Metzgereien und Brauereien Fachpersonal arbeitet, das auch in der Basis- und Personalhygiene sowie bei der Eigenkontrolle gute fachliche Kenntnisse besitzt. Auch im Lebensmitteleinzelhandel wird hauptsächlich Fachpersonal beschäftigt. In der Dienstleistungsbranche wie in Gaststätten und Imbissen gibt es keine vergleichbaren Kontrollen. Das Gaststättenrecht greift nur noch bei der Abgabe und Verzehr an Ort und Stelle von alkoholischen Getränken. Die Speisenabgabe und Abgabe von alkoholfreien Getränken ist erlaubnisfrei. Dies bedeutet, jeder der einen Imbiss oder eine andere Gaststätte ohne Alkoholabgabe betreibt, benötigt lediglich eine Gewerbeanmeldung und kann sofort loslegen. Hier gibt es auf dem Gebiet der Schulung einen großen Nachholbedarf.

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