Leimen: Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
(mu – 20.6.13) Grabsteine mit mangelnder Standsicherheit gefährden auf Friedhöfen die Besucher und die dort Beschäftigten. Umstürzende Grabsteine können schwere Unfallfolgen verursachen. Um dem entgegenzuwirken, ist die Stadt Leimen als Friedhofsträger aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Standsicherheit der Grabsteine auf allen Friedhöfen zu überwachen und mindestens einmal im Jahr durch sachkundige Personen zu überprüfen. Nach der Rechtsprechung ist bei dieser Standsicherheitsprüfung ein strenger Maßstab anzulegen.
Daher beginnt die Stadtverwaltung am 05. August 2013 mit dieser vorgeschriebenen Überprüfung der Grabsteine auf allen städtischen Friedhöfen. Dabei werden nicht mehr standsichere Grabsteine, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie umfallen können, zur Sicherheit notwendigerweise hingelegt und lose Grabsteine werden mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet.
Verantwortlich für die Standsicherheit von Grabsteinen sind bei Reihengräbern die sog. Verfügungsberechtigten, bei Wahlgräbern die Nutzungsberechtigten. In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen der Verstorbenen. Sie sind verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale ständig zu gewährleisten.
Das Amt für Friedhofswesen würde es begrüßen, wenn durch vorherige Eigeninitiative, möglicherweise unterstützt durch Fachbetriebe, ein städtisches Eingreifen sich erübrigen würde.
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