Leserbrief: Mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen

Ist Leimen nicht der Nabel der direkten Demokratie – sprich der Bürgerbeteiligung?

Die Verfahren am Verwaltungsgerichtshof Mannheim sind 2012 zurückgegangen. Als Begründung wird angeführt, „die Verwaltungen würden sich wohl mehr als in früheren Jahren um eine Einigung mit den Bürgern bemühen“ (RNZ, 13.02.2013). Da ist ja Leimen wieder die unrühmliche Ausnahme: es ist ja die Stadtführung, die gegen ihre Bürger beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt hat. Normalerweise hätte die Stadt das gar nicht machen müssen. Denn fast die Hälfte der Bürgerbegehren in Baden-Württemberg scheitern sowieso an den gesetzlichen Hürden der Gemeindeordnung. Ein direktes Votum über Bebauungspläne ist zum Beispiel grundsätzlich ausgeschlossen – im Gegensatz zu den meisten übrigen Bundesländern. Außerdem müssen beim Bürgerentscheid 25 % aller Wahlberechtigten im Sinne der Bürgerinitiative stimmen. Das sind in Leimen 5.000 Ja-Stimmen für den Bürgerentscheid. Anscheinende befürchten die Stadtoberen, dass diese Zahl erreicht werden könnte. Wieso haben sie denn sonst alles dafür getan, dass die von der Initiative gesetzten Ziele von den Tatsachen überholt wurden?

Eineinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel haben nun das Bürgerbegehren Leimen e.V. zusammen mit 19 anderen Bürgergruppen in einem offenen Brief die grün-rote Landesregierung aufgefordert, die Gemeindeordnung zu ändern. Der Handlungsbedarf ist groß: 2011 gab es gerade einmal 6, 2012 10 Bürgerentscheide bei 1.100 Gemeinden im Land. Und die Verfahren zur Bürgermitbestimmung sind mitunter so gestaltet, dass sie den Bürger nicht zum Gebrauch einladen, sondern dazu geeignet sind, ihn von einer Nutzung abzuhalten.

Bürgerbegehren Leimen e.V. – Der Vorstand – Dieter Sattler

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