LKA und BKA warnen vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen
(pol – 21.1.16) Bei Fake President-Fällen, auch als #CEO-Fraud bezeichnet, geben sich Täter beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.
Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Sie legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar.
Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen. Sie nehmen mit dem „ausgeforschten“ Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
– Eine Sensibilisierung aller Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens ist absolut notwendig, auch dahingehend, keine hausinternen Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mailadressen der Geschäftsführung oder der Zahlungsberechtigten preiszugeben.
– Seriöse Anrufer können sich durch Angabe eines #Aktenzeichens oder einer #Rechnungsnummer legitimieren. Überprüft diese immer, bevor Ihr sensible Daten an Dritte übermittelt.
– In den meisten Fällen fanden Vorabklärungen im Internet statt. Achtet darauf welche Informationen über Eure Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind, gerade auch in Plattformen für Social-Networking.
– Führt klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. Entwickelt in Unternehmen standardisierte Verfahrensweisen bei atypischen und ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen.
Wendet Euch bei Auffälligkeiten und Fragen an Eure örtliche Polizeidienststelle oder an das LKA!
Eure Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit – LKABW Stuttgart
Hier der Link zur Warnmeldung
Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, SandhausenKurz-URL: https://leimenblog.de/?p=75084