Neuregelungen zum Jahresanfang im Straßenverkehr – Radfahren wird sicherer

Der Jahreswechsel ist ein üblicher Termin, um neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten zu lassen. Insbesondere für Verkehrsteilnehmer ändert sich diesmal recht viel bei Fahrrad- oder Elektroroller-Fahrern, den sog. E-Scootern.  Wir geben einen kurze Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.

Fahrradfahren wird sicherer.

Der Seitenabstand, den Autofahrer beim Überholen oder Vorbeifahren zu einem Fahrrad, E-Scooter oder Fußgänger einhalten müssen, wird auf 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts erweitert. Bisher war nur ein nicht bezifferter „ausreichender Abstand“ einzuhalten. Ebenfalls neu ist, dass Fahrradfahrer und E-Bikefahrer nun nebeneinander auf der Straße fahren dürfen. Bisher durfte das nur ein größerer Verband von mehr als 16 Radlern.

Beim Abbiegen ändert sich mehr. Der „grüne Pfeil“ kann an Ampeln auf den Fahrradverkehr beschränkt werden, wenn das entsprechende Verkehrsschild angebracht wurde. Der Radfahrer muss aber an der Haltelinie anhalten. er muss jedoch nicht mehr den Radweg verlassen und kann auch aus dem Radweg  heraus abbiegen.

Neu ist auch die Fahrradzone. Hier darf nur Rad oder E-Scooter bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal  30 km/h gefahren werden. Ergänzend gibt es die neue Regelung des Fahrradschnellweges.

Auch wird ein Überholverbot für einspurige Kraftfahrzeuge – eingeführt. Bislang war es auch bei Überholverbot zulässig, Motorrad-, Roller- und Fahrradfahrer zu überholen. Mit der Neuregelung ist das Überholen durch jedes mehrspurige Fahrzeug verboten. Motorradfahrer dürfen aber Roller und Fahrräder nach wie vor überholen.

Bei Fahrbahnen mit Fahrradschutzstreifen an der Seite ist das Parken darauf verboten. Das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung/Gefährdung des Radverkehrs wird deutlich teurer. Das Bußgeld steigt von 20 € auf 80 €.

Es wird ab dem 1. Januar von jedem Fahrer erwartet, diese Neuregelungen zu kennen.

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