Nußloch: Protokoll der GR-dsitzung vom 19.6.13

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 19. Juni 2013

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen).

TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aus-sprache Herrn GR Leypold und Herrn GR Baumeister zu Urkundspersonen für die-se Sitzung.

TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird von der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung

(Nr. 5/2013) vom 15.05.2013

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der Gemeinderatssitzung Nr. 5 vom 15.05.2013 bekanntgegeben. Änderungs- und/ o-der Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt.

TOP 4 – Friedhofsordnung

– Beschluss über die Änderungssatzung

BM Rühl führt rückblickend aus, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.05.2013 ausführlich mit dem Thema Grababdeckplatten beschäftigt hat. Anlass hier-für war die Klageerhebung von sieben Angehörigen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die ablehnende Bescheidung von Grababdeckplatten durch die Verwaltung. Die Grundlage für die Ablehnungen des Bauamtes waren zwei gutachterliche Aussagen des Ingenieurbüros Schwarz & Weber. Aus der Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing. Weber vom 25.02.2013, die sich auf ein Gutachten vom 03.05.1999 im Zusammenhang mit der damaligen Friedhofserweiterung bezieht, geht hervor, dass die Bodenverhältnisse auf dem Nußlocher Friedhof dergestalt sind, dass Grababdeckungen mit Platten wegen mangelnder Luftzufuhr und eventuell zusätzlicher Staunässe zu einer Verlangsamung des Verwesungsprozesses führen, was unter Umständen sogenannte „Wachsleichen“ zur Folge haben kann. BM Rühl macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies in der Vergangenheit insbesondere im Bereich der Friedhofskapelle schon mehrfach der Fall war. Zeugen hierfür sind u.a. HAL Krug sowie der frühere Friedhofs-verwalter, Herr Heinz Sasse. Das Vorgehen der Verwaltung ist demnach keinesfalls will-kürlich. Hierdurch soll die vollständige Verwesung der Leichen, gerade auch im Interesse der Angehörigen, gewährleistet werden. Wie ernst die Belange der Hinterbliebenen so-wohl verwaltungsseits als auch vonseiten des Gremiums genommen werden, zeigt u.a. die Tatsache, dass den anwesenden Zuhörern der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2013 nach § 28 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (Anhörung) die Mög-lichkeit zur Äußerung außerhalb der Bürgerfragestunde eingeräumt wurde. Nachdem

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das Gutachten aus dem Jahr 1999 lediglich belastbare Aussagen über die Bodenver-hältnisse im neuen Friedhofsteil lieferte, entschied sich der Gemeinderat in vorgenannter Sitzung, den Satzungsbeschluss über die Änderungssatzung zu vertagen und die vom Bürgermeister bereits beauftragte zusätzliche gutachterliche Stellungnahme abzuwarten. Die hierbei zu erörternden Sachverhalte waren a) die Vorlage einer belastbaren Aussage hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit des alten Friedhofteils und der daraus resultieren-den Auswirkungen auf den Verwesungsprozess auf Grundlage einer Beprobung des Areals, b) die Information darüber, inwieweit durch anderweitige technische Hilfsmittel (außer der bereits vorgeschlagenen Luftfuge), trotz der Verwendung von Grababdeck-platten, die Durchlüftung des Bodens in ausreichender Form gewährleistet werden kann, ohne den Verwesungsprozess negativ zu beeinflussen und c) die Darstellung der Aus-wirkungen einer Verlängerung der Ruhezeit auf den Verwesungsprozess.

BM Rühl informiert im Rahmen der heutigen Sitzung darüber, dass das Ingenieurbüro Schwarz & Weber zwischenzeitlich am 22./ 23.05.2013 eine Beprobung des alten Fried-hofteils anhand von 16 Bohrungen durchgeführt hat. Ein entsprechendes Gutachten wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Im Ergebnis wird auch auf dem alten Friedhofsteil die-selbe Bodensituation wie im neuen Teil festgestellt. So wurde im Zuge der Untersuchung nachgewiesen, dass auch im alten Friedhofsteil ein erheblicher Anteil an Schluff im Bo-den vorhanden ist, der in Kombination mit der Verwendung von Grababdeckplatten zu der bekannten Verwesungsproblematik führt. Eine satzungsrechtliche Differenzierung zwischen dem alten und dem neuen Friedhofsteil wird damit nicht erforderlich sein. Im Gutachten wird festgehalten, dass eine ausreichende Belüftung und damit verbunden eine ordnungsgemäße Verwesung grundsätzlich nur erfolgen kann, wenn ein großzügi-ger Bodenaustausch durchgeführt wird, die Beisetzungen in Grabkammern mit einer Lüf-tungsdrainage erfolgen oder die Abdeckung mit (teilweisen) Grabplatten nur unter der Auflage der Einrichtung einer durchgehenden Luftfuge von mindestens 7 cm zugelassen wird. Zu den vorgenannten Möglichkeiten stellt BM Rühl folgendes dar: Ein großflächiger Grabaushub ist bei Einzelgräbern im Bestand aufgrund der räumlichen Enge auf dem Friedhof nicht möglich, da hier mit dem Nachrutschen der umliegenden Gräber zu rech-nen ist. Folglich wäre diese Alternative nur für zurzeit freie oder künftig evtl. freiwerdende komplette Grabfelder denkbar. Diese Voraussetzung gilt ebenso für Beisetzungen in Grabkammern. Auch hier ist eine auf Einzelgräber bezogene Umsetzung nicht realisier-bar, da bspw. für den Abfluss des Sickerwassers eine Drainage erforderlich ist, die an den Abwasserkanal anzuschließen wäre. Das System funktioniert daher nur, wenn eine größere Grabfläche angeschlossen wird. Beide Varianten sind daher, bezogen auf die vorliegende Problematik, nicht zielführend und zudem mit hohen Kosten verbunden, wel-che auch erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen haben würde. Ge-schuldet ist dies insbesondere der Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt nach einem Kostendeckungsgrad im Friedhofsbereich von zwischenzeitlich mehr als 60 Prozent. Die entstehenden Mehraufwendungen müssten im Rahmen der Refinanzierung von allen Gebührenzahlern getragen werden (+ ca. 1.400,- € je Grabkammer zusätzlich). Ebenfalls nur theoretisch denkbar wäre eine Verlängerung der Ruhezeit, wobei auch diese eine geänderte Gebührenbemessung bedingt. Der Gutachter sieht sich jedoch nicht in der Lage eine abschließende Beurteilung hinsichtlich des erforderlichen Umfangs der Ruhe-zeitverlängerung zu treffen, da der Verwesungsprozess von mehreren Faktoren beein-flusst wird. Die Verwaltung rät aufgrund einer fehlenden eindeutigen zeitlichen Bestimm-barkeit von diesem Lösungsansatz ab. BM Rühl erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Entstehung von Wachsleichen in den ersten Jahren nach der Beisetzung verursacht wird und daher eine Verlängerung der Liegezeit hier keine Abhilfe schaffen kann. Ver-

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waltungsseits wird daher weiterhin die Abdeckung mit Grabplatten nur unter der Auflage der Einrichtung einer durchgehenden Luftfuge von mindestens 7 cm als einzige zielfüh-rende Lösungsalternative gesehen. Eine entsprechende Änderungssatzung wird vorge-legt. In Ergänzung hierzu ruft BM Rühl in Erinnerung, dass sich der Gemeinderat in sei-ner Sitzung vom 15.05.2013 dahingehend geäußert hat, die bisherigen Bescheide auf-heben und die Anträge nach alter Rechtslage neu bescheiden zu wollen. Damit bekämen die Kläger die Grabplatten, wie beantragt, genehmigt. In die neuen Bescheide ist nach Meinung der Verwaltung ein Hinweis auf das Gutachten und die Verwesungsproblematik aufgrund der Grabplatten aufzunehmen. Ebenfalls sollte darauf hingewiesen werden, dass eine nach Ablauf der Ruhezeit evtl. notwendig werdende Verbrennung oder Neu-bestattung zulasten der Hinterbliebenen geht. Wird eine derartige Regelung vonseiten des Gemeinderates weiterhin bevorzugt, so sollte diese auch für die bereits vor Inkraft-treten der Satzungsänderung vorliegenden Anträge, die noch nicht beschieden sind, gel-ten, so BM Rühl.

Abschließend zu diesem Thema bemängelt er die Verfahrensweise einzelner Beteiligter in Bezug auf die entsprechenden Grabmalanträge. In diesem Zusammenhang ange-sprochen wird auch das Schreiben des Interessensvertreters, der auf Initiative eines Steinmetzbetriebes an die Gemeinde herangetreten ist. So hat der Inhaber des Betrie-bes mit Schreiben vom 23.05.2013 den Gemeinderäten im Nachgang zur letzten Sitzung eine Stellungnahme des „Sachverständigen“ zukommen lassen. Dieser ist vor dem Ver-waltungsgericht als Rechtsvertreter der Klageführer gegen das Verbot kompletter Grababdeckungen aufgetreten und zudem ein Parteienvertreter der Steinmetzindustrie. Im vorgenannten Schreiben wurden insbesondere Unwahrheiten über den Bürgermeister und das beauftragte Ingenieurbüro verbreitet sowie falsche Aussagen hinsichtlich der Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahmen getroffen. Hierzu wird von BM Rühl klar-gestellt, dass das Ingenieurbüro Schwarz & Weber in das Verzeichnis anerkannter Insti-tute für Erd- und Grundbau aufgenommen ist. Herr Dipl.-Ing. Weber ist zudem öffentlich bestellter Sachverständiger für Geotechnik und damit auch an Gerichten als Gutachter tätig. Der Interessenvertreter hat hingegen seine bisherigen Äußerungen ohne Rück-sprache mit der Gemeinde gemacht und ohne Kenntnis der neuen gutachterlichen Aus-sage. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass dieser jemals vor Ort war, bzw. die Gege-benheiten auf dem Nußlocher Friedhof im ausreichenden Maße kennt, um sich diesbe-züglich ein Urteil zu erlauben. Bereits im Rahmen der Sitzung vom 15.05.2013 wurde von BM Rühl bemängelt, dass dem Steinmetzbetrieb die Bodenproblematik und das hie-raus resultierende Vorgehen der Verwaltung bekannt war, eine entsprechende Umset-zung jedoch nicht immer erfolgt ist, was infolgedessen zu Irritationen bei den Hinterblie-benen über die ablehnende Haltung der Verwaltung geführt hat. Auch wurden durch das Unternehmen Grababdeckungen ohne Genehmigung eingebaut. Das aktuelle Vorgehen ist wohl als nicht zielführende Reaktion hierauf anzusehen. Darüber hinaus erfolgt von BM Rühl die Information, dass zeitnah auf dem Nußlocher Friedhof die Umsetzung von Urnenwänden vorgesehen ist. Am 04.06.2013 hat in diesem Zusammenhang die Befah-rung einiger umliegender Friedhöfe stattgefunden. Hierbei konnten sich die beteiligten Vertreter der Gemeinderatsfraktionen ein Bild von möglichen Umsetzungsvarianten ma-chen. Da nach Einschätzung des Gremiums absehbar ist, dass sich die Beerdigungskul-tur mehr und mehr in diese Richtung entwickeln wird, wurde die Umsetzung von Urnen-wänden bzw. -stelen vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 aufgegriffen und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Dem-entsprechend ist die Realisierung der Maßnahme noch in diesem Jahr vorgesehen.

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GR Kettemann führt aus, dass seine Fraktion hinsichtlich der verwaltungsseits vorge-schlagenen Behandlung der Altfälle zustimmt. Was die Änderung der Friedhofssatzung anbelangt, so habe man bei diesem sehr sensiblen Thema innerhalb der Fraktion keinen Konsens finden können. Unbestritten sei, dass eine Satzungsänderung erfolgen muss, um zukünftig allen Beteiligten eine Rechtssicherheit zu geben. Fraglich sei jedoch, wie die Satzungsänderung in Bezug auf die Zulässigkeit von Grabplatten geändert werden soll. Die Verwaltung habe den Sachverhalt, auch in Zusammenarbeit mit dem Gutachter, hinreichend und vollumfänglich geprüft, was die Einholung weiterer gutachterlicher Stel-lungnahmen entbehrlich macht. Grundsätzlich hätte man sich seitens der Fraktion für die Verlängerung der Ruhezeit ausgesprochen. Jedoch habe das Gutachten gezeigt, dass dies nicht unbedingt erfolgsversprechend sein muss, weshalb hiervon Abstand genom-men wurde. Die verwaltungsseits vorgeschlagene Luftfuge wird unter optischen und pflegetechnischen Gesichtspunkten als nicht optimal angesehen. Als Lösungsvorschlag wird unterbreitet, eine teilweise Abdeckung von Gräbern auch ohne Luftfuge zuzulassen bzw. die Möglichkeit eines Bodenaustausches in die neue Friedhofsordnung aufzuneh-men.

BM Rühl verdeutlicht daraufhin nochmals, dass die Möglichkeit eines Bodenaustau-sches bei Einzelgräbern aus bereits aufgeführten Gründen nicht erfolgen kann. Zudem weist er wiederholt auf die bei einem großflächigen Bodenaustausch entstehenden Kos-ten hin. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass laut dem Gutachter auch aufliegende Teilabdeckungen zu der Verwesungsproblematik führen können. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb bezüglich des Versiegelungsgrades keine Differenzierung in den Entwurf der Satzungsänderung aufgenommen wurde. Eine ansprechende Optik wird gewähr-leistet, wenn die Grababdeckungen über die Grabeinfassungen hinaus überstehen. Dem vermuteten höheren Pflegeaufwand kann durch eine entsprechende bauliche Gestaltung der Gräber entgegengewirkt werden. Es ist davon auszugehen, dass den Steinmetzbe-trieben entsprechende Lösungen zur Verfügung stehen (z.B. Platten an den Rändern der Einfassung, um den Graswuchs zu vermeiden).

GRätin Veits erläutert, dass ihre Fraktion der Satzungsänderung zustimmen wird. Die vorangegangene, umfängliche Auseinandersetzung mit der Problematik habe gezeigt, dass aufliegende Grabplatten aufgrund der Bodenverhältnisse im Nußlocher Friedhof nicht möglich sind. Sie spricht sich dafür aus, die Altfälle auf Grundlage der bisherigen Rechtslage zu bescheiden. Grundsätzlich habe man gehofft, dass der Verwesungsprob-lematik durch die Ruhezeitverlängerung abgeholfen werden kann. Nachdem im bisheri-gen Sitzungsverlauf klargestellt wurde, dass weder ein Bodenaustausch noch die Beer-digung in Grabkammern für Einzelgräber unter technischen und finanziellen Gesichts-punkten realisierbar ist, ist der Lösung mit der vorgeschlagenen Luftfuge näherzutreten. Bei den geäußerten Bedenken hinsichtlich der künftigen optischen Darstellung der Grä-ber mit Grabplatten handelt es sich nach Meinung von GRätin Veits lediglich um eine Frage der Gewohnheit, welche sich im Laufe der kommenden Jahre automatisch erge-ben werde.

GR Falkner erklärt, dass die verwaltungsseits vorgeschlagene Lösung seiner Meinung nach sinnvoll und technisch am ehesten machbar sei. Er spricht sich wie seine Vorred-ner dafür aus, die Altfälle nach der bisherigen Satzung zu bescheiden.

GRätin Wenz erklärt rückblickend, dass es sich bei der vorliegenden Problematik um ein sehr emotionales Thema handelt. Es gelte jedoch die bestmögliche Lösung des Sach-

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verhalts für alle Beteiligten zu finden. In der Gesamtbetrachtung stimmt sie im Namen ihrer Fraktion den Ausführungen von GRätin Veits vollumfänglich zu. Man habe sich ein-gehend mit der gutachterlichen Stellungnahme beschäftigt. Hieraus ergibt sich, dass die zunächst in Erwägung gezogenen Alternativen weder praktisch noch unter finanziellen Aspekten als sinnvoll erachtet werden können. Wichtig sei insbesondere, den Hinterblie-benen Rechtssicherheit bezüglich der zur Verfügung stehenden Beisetzungsalternativen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

GRätin Terboven hingegen stimmt den Ausführungen von GR Kettemann zu. Trotz al-lem Verständnis für die gebotene Eile hinsichtlich einer Lösungsfindung wolle sie sich nicht mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung abfinden. Ihrerseits wird angeregt, alternative Handlungsmöglichkeiten (Bodenaustausch, Belüftung, Verlängerung der Ru-hezeit usw.) in die zu aktualisierende Satzung aufzunehmen. Dies sei insbesondere für zukünftige Maßnahmen geboten und könne auch unter dem Hinweis der letztendlichen Kostentragung durch die Gebührenzahler erfolgen.

BM Rühl antwortet, dass ein großflächiger Bodenaustausch bzw. die Bestückung des Friedhofs mit einem Grabkammersystem, wie bereits mehrfach ausgeführt, ohnehin nur für künftige Grabfelder infrage kommt. Sollte sich hierfür im Gemeinderat eine Mehrheit finden lassen, erscheint es sinnvoller, einen entsprechenden Antrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. Von einer momentanen Aufnahme in die Friedhofssatzung sollte bereits deshalb schon Abstand genommen werden, da verwaltungsseits derzeit noch keine belastbare Kostenaussage für solche Maßnahmen und die hiermit verbundenen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe vorgelegt werden kann. Hierzu bedarf es zunächst einer Beauftragung durch den Gemeinderat sowie einer entsprechenden Vorlaufzeit.

Für GR Herb ist nicht ersichtlich, warum ein Bodenaustausch bei Einzelgräbern nicht zielführend bzw. technisch nicht umsetzbar sein soll. Seiner Meinung nach widerspricht die vorgeschlagene Umsetzung von „schwebenden“ Grabplatten der ursprünglichen In-tention vieler Hinterbliebenen nach einer erleichterten Grabpflege.

BM Rühl verweist auf seine bisherigen Ausführungen.

GR Dr. Neuweiler erklärt, dass er dem heutigen Beschlussvorschlag unter dem Vorbe-halt der Prüfung ergänzender Möglichkeiten zustimmen kann. Er wünscht eine entspre-chende Beschlussformulierung. Alternativ möchte er dieses Anliegen zumindest im Pro-tokoll vermerkt wissen.

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat bei 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (Kettemann, Schneider, Terboven) die Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung vom 15. März 2000 im vorliegenden Wortlaut.

In Ergänzung hierzu fasst der Gemeinderat bei 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Terboven) folgende

B e s c h l ü s s e:

Der Gemeinderat beschließt:

1. die Aufhebung der bisherigen Bescheide an die Klageführer.

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2. den Erlass neuer Bescheide nach alter Rechtslage an die Klageführer mit den Hinweisen auf die Verwesungsproblematik sowie die Kostentragung im Falle einer notwendigen Verbrennung oder Neubestattung nach der Ruhezeit.

3. die Bescheidung der bis zum Inkrafttreten der Satzungsänderung eingehenden Anträge entsprechend Nr. 2.

TOP 5 – Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring

– Auftragsvergabe

Die Verwaltung hat, wie in der Gemeinderatsitzung vom 15.05.2013 beschlossen, drei Angebote für Spielgeräte für den Spielplatz am Konrad-Adenauer-Ring von den Firmen Kompan, Wissmeier und Kaiser und Kühne eingeholt. Die Vorgaben waren, in dem ver-bleibenden schmalen Streifen zwischen dem Fallschutz der Rutschbahn und dem Fall-schutz des Seilspielgerätes unter Einbeziehung des Hanges, ein neues Spielgerät mit dem Thema „Piratennest“ zu planen. Im Rahmen der vorangegangenen Gemeinderats-sitzung hat es insbesondere Diskussionen über die Ausfertigungsart (Holz oder Metall) gegeben. Durch BM Rühl wurde mehrfach auf die pflegetechnischen Nachteile und den sich hieraus resultierenden (auch finanziell) intensiven Unterhaltungsaufwand einer rei-nen Holzkonstruktion hingewiesen. Letztendlich hat sich eine Mehrheit der Gremiums-mitglieder für einen Kompromissvorschlag ausgesprochen, wie er insbesondere von der Fa. Kaiser und Kühne angeboten wird.

BM Rühl informiert darüber, dass nur zwei der drei zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen entsprechende Vorschläge unterbreiten konnten. Die Firma Kompan konnte den Vorgaben der Gemeinde nicht folgen. Sie hat nur ein Spielgerät für den ebenen Bereich angeboten. Hierbei handelt es sich um ein Metallspielgerät mit Kunststoffplatten. Die Firma Wissmeier hat für einen Betrag von 23.306,15 € (brutto) ein reines Holzspielgerät angeboten, die Firma Dörper (Spielgerät Kaiser und Kühne) ein Spielgerät mit Edelstahl-pfosten und Holzbelag, dessen Kosten sich auf 29.773,80 € (brutto) beziffern. Die Ver-waltung empfiehlt entsprechend dem bisherigen Meinungsbild im Gemeinderat, der Fir-ma Dörper den Auftrag zu erteilen, da hierbei die Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung des Spielgerätes am ehesten umgesetzt werden. Auf die entsprechende Vorlage im nichtöffentlichen Sitzungsteil wird verwiesen.

GR Kettemann erklärt im Namen seiner Fraktion, dass es sich – auch was die Gestal-tung von Spielplätzen anbelangt – vortrefflich streiten lässt. Letztendlich sei mit der Lö-sung der Firma Dörper (Kaiser und Kühne) ein guter Mittelweg gefunden worden, wes-halb man die Zustimmung zum Beschlussvorschlag signalisiert.

GRätin Terboven spricht sich hingegen für die Umsetzung einer reinen Holzkonstruktion und damit für den Gestaltungsvorschlag der Firma Wissmeier aus.

Seiner Vorrednerin schließt sich GR Baumeister an. Er erklärt, dass die von der Firma Dörper angebotene Lösung seiner Meinung nach keine wirkliche Alternative darstellt, da hier der Anteil der Stahl-Elemente stark überwiege. Dementsprechend spricht er sich dafür aus, der Umsetzung einer reinen Holzkonstruktion näherzutreten. Diese biete oh-nehin eine für Kinder bedarfsgerechtere Optik und Haptik sowie bessere pädagogische Möglichkeiten, was seiner Einschätzung nach die Voraussetzung dafür ist, dass der Spielplatz später auch entsprechend angenommen wird. Er weist in Ergänzung hierzu

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darauf hin, dass in Nußloch bereits Spielgeräte der Firma Wissmeier vorhanden sind und zudem das vorgelegte Angebot um ein Viertel günstiger ist als das der Firma Dörper. Unter diesem Gesichtspunkt sei auch der vermeintlich intensivere Unterhaltungsaufwand einer Holzkonstruktion zu vernachlässigen. Ohnehin werde ein Spielplatz den Erfahrun-gen nach nicht für die Ewigkeit gebaut.

GRätin Veits bemängelt die visuelle Darstellung der vorgelegten Angebote, insbesonde-re die der Firma Wissmeier. Im Namen ihrer Fraktion spricht sie sich dennoch für die Umsetzung einer reinen Holzkonstruktion aus.

GRätin Wenz ruft in Erinnerung, dass man seitens ihrer Fraktion, welche die Paten-schaft für den Spielplatz übernommen hat, von Anfang an gegen eine Stahlkonstruktion war. In Abweichung zur letzten Gemeinderatssitzung habe daher ein Umdenken hin zur Holzkonstruktion stattgefunden. Sie freue sich über die überfraktionelle Unterstützung bei der Pflege des Spielplatzes. So habe GR Baumeister bereits im Rahmen seiner Aus-führungen zugestimmt, bei anfallenden Streicharbeiten unterstützend tätig werden zu wollen.

GR Herb möchte sichergestellt wissen, ob eine zeitnahe Realisierung der mittlerweile mehrheitlich bevorzugten Holzkonstruktion gewährleistet werden kann. Er stellt fest, dass dies erforderlich ist, damit der Spielplatz noch in diesem Jahr von den Kindern be-nutzt werden kann.

BM Rühl sichert dies zu.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen (Leypold, Schneider, Röser, Herb, Kettemann) folgenden

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, der Firma Wissmeier zum Angebots-preis von 23.306,15 € brutto (inkl. Lieferung und Einbau), den Auftrag zu erteilen.

TOP 6 – Kindergarten St. Michael

– Zustimmung zur Einrichtung von Ganztagesplätzen

BM Rühl informiert darüber, dass aktuell durch die katholische Kirchengemeinde über Herrn Rudolf (Verrechnungsstelle Heidelberg) als Geschäftsführer mit Schreiben vom 02.05.2013 der Hinweis erfolgte, dass im Kindergarten St. Michael eine erhöhte Nach-frage an Ganztagesbetreuungsplätzen besteht, die nach dem momentan vorgehaltenen Angebot nicht abgedeckt werden kann. Es wird dementsprechend angeregt, die Ganzta-gesbetreuung im Kindergarten St. Michael zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 be-darfsgerecht auszubauen. Es ist angedacht, eine der beiden Mischgruppen (momentan je 10 GT-Kinder und max. 15 VÖ-Kinder) in eine reine Ganztagesgruppe mit 20 Kindern umzuwandeln. Somit könnten zukünftig insgesamt 30 Kinder ganztags betreut werden, was einem Plus von 10 Plätzen entspricht. Jedoch fallen hierdurch 15 Plätze in der VÖ-Betreuung weg. In der Gesamtbetrachtung hat die Maßnahme keine gravierenden Aus-wirkungen auf die gemeindliche Bedarfsplanung. Durch einen Ausbau der Ganztagesbe-treuung würde sich eine Anpassung des vorzuhaltenden Stellenschlüssels um 0,4 Fach-kräftestellen ergeben, verbunden mit einer geschätzten Erhöhung der Personalkosten

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um ca. 18.000,- €/ Jahr. Eine entsprechende Anpassung der Elternbeiträge ist vorgese-hen. Investitionskosten entstehen im Zusammenhang mit der angedachten Veränderung nicht. Die katholische Kirchengemeinde wird sich als Kindergartenträger an den entste-henden Kosten nach Maßgabe des aktuellen Kindergartenvertrages beteiligen. Im Durchschnitt der letzten Jahre betrug der gemeindliche Zuschuss ca. 80% der Gesamt-betriebskosten. Die anteiligen Betriebskosten für das Jahr 2013 (ca. 6.000,- €) werden lt. Herrn Rudolf im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnet. Unter Berücksichti-gung der Höhe der durchschnittlichen Bezuschussung der letzten Jahre ergibt sich für die Gemeinde im Jahr 2013 ein Mehraufwand von 4.800,- €. Eine Abschlagszahlung in diesem Jahr ist nicht erforderlich. Für das Haushaltsjahr 2013 entsteht durch die Anpas-sung daher keine überplanmäßige Ausgabe. Die Änderung des Betreuungsangebotes wird im Zuge der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2014 entsprechende Berücksichti-gung finden. Hier wird mit einem Mehraufwand von ca. 14.400,- € zu rechnen sein.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten St. Michael (Umwandlung einer Mischgruppe in eine reine Ganzta-gesgruppe) zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 in Kenntnis der hierdurch vo-raussichtlich entstehenden Kosten zu.

TOP 7 – Paul-Gerhardt-Kindergarten

– Information über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur erhöhten

Bezuschussung der Kleinkindbetreuung im Jahr 2013

Mit E-Mail vom 24.05.2013 wurde der Gemeinderat über die Eilentscheidung des Bür-germeisters bezüglich der erforderlichen vollständigen Übernahme der Betriebskosten der neu einzurichtenden Krippengruppe im Paul-Gerhardt-Kindergarten für das Kinder-gartenjahr 2013/2014 informiert. Die Eilentscheidung war aufgrund der Dringlichkeit der Aufgabe sowie den vonseiten der Kirchengemeinde anstehenden Vertragsverhandlun-gen mit entsprechenden Betreuungskräften unumgänglich.

BM Rühl ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass sich der Gemeinderat zu Beginn dieses Jahres umfassend und ausführlich mit dem zum 01.08.2013 entstehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren und dessen Folgen auf die gemeindliche Bedarfsplanung auseinandergesetzt hat. Als Ergebnis der Beratun-gen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.03.2013 u.a. beschlossen, zum neu-en Kindergartenjahr 2013/2014 eine zusätzliche Krippengruppe im Paul-Gerhardt-Kindergarten einzurichten. Verwaltungsseits ist man zum Zeitpunkt der Beschlussfas-sung durch den Gemeinderat davon ausgegangen, dass in der Folge insbesondere aus Gleichbehandlungsgründen eine Bezuschussungsregelung in Anlehnung an die bisheri-gen Vereinbarungen mit der katholischen Kirchengemeinde und dem Apfelbäumchen getroffen werden kann. In einem persönlichen Gespräch am 23.05.2013 teilte Pfarrer Weida dem Bürgermeister jedoch mit, dass nach einem zu Beginn dieses Jahres vom Oberkirchenrat gefassten Beschluss für den Betrieb der Krippengruppe dauerhaft keine kirchlichen FAG-Mittel zur Verfügung stehen. Dies hat zur Folge, dass die Betriebskos-ten vollständig von der Gemeinde übernommen werden müssen, um eine entsprechende

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Realisierung der geplanten Kleinkindbetreuung im Paul-Gerhardt-Kindergarten gewähr-leisten zu können. Aufgrund der sich durch den künftigen Rechtsanspruch ergebenden Notwendigkeit der Maßnahme wurde durch den Bürgermeister einer vollständigen Kos-tenübernahme durch die Gemeinde für das Kindergartenjahr 2013/2014 zugestimmt. Mit Herrn Pfarrer Weida ist vereinbart, dass im Spätjahr 2013 im Rahmen der Beratungen über die Verlängerung des zum 31.12.2014 auslaufenden Kindergartenvertrages auch über den dauerhaften Fortbestand der neu eingerichteten Krippengruppe bzw. deren Bezuschussung durch die Gemeinde diskutiert werden soll.

Ohne Aussprache nimmt der Gemeinderat von der Eilentscheidung des Bürger-meisters hinsichtlich der vollständigen Übernahme der Betriebskosten der neu einzurichtenden Krippengruppe im Paul-Gerhardt-Kindergarten für das Kindergar-tenjahr 2013/2014 unter Berücksichtigung der hierdurch entstehenden überplan-mäßigen Ausgaben Kenntnis.

TOP 8 – Forst

– Genehmigung einer außerplanmäßige Ausgabe

BM Rühl weist darauf hin, dass die Beförsterung des Nußlocher Waldes seit dem 01.04.2013 durch den Rhein-Neckar-Kreis erfolgt und hierfür für das Jahr 2013 anteilig für 9 Monate 12.705,21 € fällig werden. Im Haushalt ist dieser Betrag nicht eingestellt. Geplant und verabschiedet ist bei den Personalausgaben im Zuge des Haushaltes ein Betrag von 20.000 €. Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen war nicht geklärt, ob die Einstellung eines Försters als Halbtagskraft für den Forst erfolgt oder die Beförsterung an den Rhein-Neckar-Kreis übertragen wird. In den ersten drei Monaten des Jahres wur-de die Beförsterung interimsweise durch den Förster der Stadt Leimen wahrgenommen. Die vertraglich vereinbarten Kosten von 2.000,- € monatlich wurden auf die Haushalts-stelle 1.8550.670000 (Erstattung Verwaltungs- und Betriebsaufwand an Gemeinden) gebucht. Im Haushaltsjahr 2013 sind insgesamt 6.500,- € ausbezahlt worden. Im Zuge der Abrechnung für den Monat März erfolgte eine anteilige Kürzung, da Herr Reinhard zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen von Oberbürgermeister Ernst ein dreiwöchi-ges Beschäftigungsverbot erhalten hat. Vorbehaltlich der daraufhin erfolgten Bitte um Klärung, ob für diese Zeit der vereinbarte Betrag dennoch zu zahlen ist, wird die vorge-nannte Haushaltsstelle mit max. 8.000,- € belastet. Es wurde aus den o.g. Gründen kein Haushaltsansatz eingestellt, sodass die Ausgaben außerplanmäßig zu genehmigen sind. Bei den Personalausgaben wird im Jahr 2013 daher die Einsparung des genannten Be-trages erfolgen. Die Ausgabe ist jedoch bei Haushaltsstelle 1.8550.671000 zu buchen und daher die außerplanmäßige Ausgabe durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe für die Beförsterung des Nußlocher Waldes durch die Stadt Leimen bei HH-Stelle 1.8550.670000 in Höhe von 6.500,00 € (max. 8.000,- €) und durch den Rhein-Neckar-Kreis bei HH-Stelle 1.8550.671000 in Höhe von 12.705,21 € zu.

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TOP 9 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006

– GRätin Wenz rückt aufgrund von Befangenheit vom Beratungstisch ab –

BM Rühl erläutert, dass heute sieben Geldspenden mit einem Gesamtbetrag von

1.865,- € anzunehmen sind. Ein Bezug zur Gemeinde besteht jeweils nicht.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

B e s c h l u s s:

Die aufgeführten sieben Spenden werden angenommen.

TOP 10 – Bundesverkehrswegeplan

– Information zur Maßnahmenliste des Landes Baden-Württemberg zur B 535 und B 3

Frau Gemeinderätin Terboven hatte in der Sitzung vom 15.05.2013 nachgefragt, ob der Verwaltung die Landesplanung zur B 535 und B 3 im Zusammenhang mit dem Bundes-verkehrswegeplan bekannt war. Da dies zum damaligen Zeitpunkt nicht der Fall war, sagte BM Rühl eine Information des Gemeinderates zu.

In der heutigen Sitzung wird dem Gemeinderat daher die Maßnahmenliste für den Regie-rungsbezirk Karlsruhe zur Kenntnis gebracht. Für die Gemeinde Nußloch sind die beiden Maßnahmen für die B 535 und die B 3 von Bedeutung. Diese wurden vom Land neu in die Projektliste aufgenommen. Die Liste enthält deshalb noch keine Aussage zur zeitli-chen Gewichtung. Eine solche Priorisierungsliste wird derzeit erarbeitet und soll bis Sep-tember 2013 fertiggestellt sein. HAL Krug stellt im Rahmen seiner Ausführungen klar, dass es entgegen der Aussage in der RNZ vom 15.05.2013 keine Einspruchsfrist für die Gemeinde gegen die Pläne des Landes gibt. Das Land hatte den Kreisen eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Der Rhein-Neckar-Kreis hat mit Schreiben vom 29.04.2013 eine Stellungnahme abgegeben. Er hat dabei auf die Dringlichkeit des Ausbaus der B 535 und der B 3 hingewiesen und darum gebeten, den Ausbau der B 3 nicht an der L 594 a enden zu lassen, sondern an der L 723. Damit könnte der Verkehr von der SAP aufgenommen werden, um das Stadtzentrum von Wiesloch zu entlasten. Die Gemeinden können auch einzeln noch bis Mitte Juni Stellung nehmen. Eine Stellungnahme ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, da sich diese deckungsgleich mit der des Rhein-Neckar-Kreises gestalten würde.

Diese Einschätzung wird durch den Gemeinderat geteilt.

TOP 11 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 11.1 – Erneuerung der Ortspläne an den Ortseingängen

GR Rensch hat festgestellt, dass die Ortspläne an den Ortseingängen der Gemeinde kaum noch zu lesen sind. Er möchte in Erfahrung bringen, ob diesbezüglich Abhilfe ge-schaffen werden kann.

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BM Rühl erläutert, dass der Sachverhalt verwaltungsseits bekannt ist. Dies betrifft auch die Schilder, auf denen auf die Partnerstädte der Gemeinde hingewiesen wird, da diese ebenfalls von der Sonne ausgeblichen sind. Entsprechende Angebote zur Erneuerung beider Beschilderungen wurden bereits vom Bauamt eingeholt. Der Gemeinderat soll frühzeitig darüber informiert werden, wenn es zu einer Umsetzung der geplanten Maß-nahme kommt.

TOP 11.2 – Parksituation Kaiserstraße/ Dreikönigstraße

GRätin Schulze führt aus, dass sie zwischenzeitlich mehrfach von Anwohnern auf die Parksituation in der Kaiserstraße/ Dreikönigstraße angesprochen wurde. Ursache für die Beschwerden der Anwohnerschaft ist ihrer Meinung nach u.a. auch die Vergrößerung des Kindergartens St. Josef in den zurückliegenden Jahren bzw. der Parkraumbedarf des zusätzlichen Personals, welcher Einfluss auf den ruhenden Verkehr im Umkreis des Kindergartens habe. Gleiches gelte für die Firma LAE entsprechend. Sie möchte wissen, ob besagter Entwicklung vonseiten der Gemeinde entgegengewirkt werden kann.

BM Rühl verneint dies. Die vorhandenen Abstellmöglichkeiten auf öffentlichem Grund stehen jedermann zur Verfügung, da rechtlich keine Einschränkungen vorgesehen sind (erlaubt wo nicht verboten). Die Parksituation wird insbesondere überall dort verschärft, wo die Anwohnerschaft die verfügbaren Parkflächen auf den Privatgrundstücken nicht vollumfänglich nutzt, da die Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum keinesfalls ausrei-chen können, um den Bedarf zu decken. Auf entsprechende Parkmöglichkeiten in der nahegelegenen Parkgarage wird verwiesen. Zudem wurde die Entwicklung des Kinder-gartens vom Gemeinderat grundlegend mitbestimmt.

TOP 11.3 – Hinweis zu einer Aktion der Dietmar-Hopp-Stiftung

GR Falkner macht auf die neueste Aktion der Dietmar-Hopp-Stiftung aufmerksam, auf die in der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe Heidelberg) vom 14.06.2013 hingewiesen wird. Alle 290 Kommunen in der Metropolregion sind aufgefordert sich bis zum 30.09.2013 für eine der 18 „alla hopp!“-Anlagen zu bewerben. GR Falkner sieht in einer möglichen Partizipation eine nutzenswerte Gelegenheit für die Gemeinde Nußloch. Als möglichen Standort kommt seiner Meinung nach u.a. der Waldsportplatz infrage.

BM Rühl antwortet, dass die entsprechenden Unterlagen vor wenigen Tagen im Rat-haus eingetroffen sind. Diese sind durch die Verwaltung zu prüfen. Der Gemeinderat wird in seiner kommenden Sitzung über eine mögliche Bewerbung umfassend informiert.

TOP 11.4 – Spendenaktion für die Opfer des Hochwassers in Zwenkau bzw.

Großräschen/ Freienhufen

Von GR Kumler wird mit Verweis auf die partnerstädteschaftliche Beziehung zur Ge-meinde Zwenkau in Sachsen vorgeschlagen, eine Spendenaktion für die Opfer des dies-jährigen Hochwassers ins Leben zu rufen.

BM Rühl erläutert in diesem Zusammenhang, dass es keine Städtepartnerschaft mit der Stadt Zwenkau gibt, sondern hier lediglich im Rahmen der Verwaltungshilfe nach der Wiedervereinigung Unterstützung geleistet wurde. In den letzten Jahren habe der Kon-takt jedoch immer mehr abgenommen und sei zwischenzeitlich fast vollständig zum Er-liegen gekommen. Wird der Bedarf an einer derartigen Spendenaktion gesehen, er-

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scheint es sinnvoller, wenn diese von den interessierten Fraktionen und nicht über die Gemeinde initiiert wird.

Den Ausführungen von BM Rühl stimmt GRätin Wenz zu. Auch ihr erscheint es nicht angebracht, hierbei die Verwaltung einzubinden. Sie spricht sich in der Folge gegen eine eigene Spendenaktion aus. Vielmehr sei es zielführender, eine bereits bestehende Akti-on zu unterstützen.

TOP 11.5 – Ergänzende Parkflächen in der Neuen Heimat

GR Kazmaier hat festgestellt, dass im Bereich der Neuen Heimat zusätzliche Parkflä-chen geschaffen wurden. Seiner Meinung nach sind dies mehr als notwendig bzw. bean-tragt.

BM Rühl kann dies nicht bestätigen. Die „Familienheim Heidelberg e.G.“ hat einen ent-sprechenden Bauantrag beim Rhein-Neckar-Kreis für 26 zusätzliche Parkflächen ge-stellt. Der Technische Ausschuss hat diesem Vorhaben in seiner Sitzung vom 15.01.2013 zugestimmt. Bereits in der Vergangenheit, so z.B. im Vorfeld der Gemeinde-ratssitzung vom 18.01.2012, wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass die Stellplätze nach den Vorstellungen der „Familienheim Heidelberg e.G.“ separat vom Mietvertrag von den Bewohnern gepachtet werden müssen, anstatt diese direkt den Wohneinheiten zu-zuordnen. Dies führte seiner Meinung nach fast zwangsläufig dazu, dass es hier zu Ausweichreaktionen seitens der Mieterschaft gekommen ist, was die angespannte Park-situation im Wohnumfeld spürbar verschlechterte. Seit dem damaligen Gespräch zwi-schen dem Bürgermeister und Geschäftsführer Stammer sind die Stellplätze jedoch im Mietvertrag enthalten.

TOP 11.6 – Beschwerde über den Zustand der Kreisstraße K 4157 zwischen Nuß-loch und Maisbach

Von GR Baumeister wird der aktuelle Zustand der Kreisstraße K 4157 zwischen Nuß-loch und Maisbach bemängelt. Nachdem diese im vergangenen Herbst durch den Rhein-Neckar-Kreis seiner Einschätzung nach nicht fachgerecht saniert wurde und bereits nach wenigen Monaten ein neuer Rollsplittbelag aufgebracht werden musste, hat sich der Splitt an zahlreichen Stellen nicht mit dem Untergrund verbunden und liegt jetzt lose auf der Straße bzw. im Straßenbankett. Dies führe zu einem großen Gefahrenpotential für die Verkehrsteilnehmer und verursache zudem Schäden an den Autos. In Ergänzung hierzu hat sich der nun ungeschützte, teerige Untergrund bei den hochsommerlichen Temperaturen der vergangenen Tage verflüssigt, was zu zusätzlichen Gefahren führe. Er regt ein Tätigwerden der Verwaltung an. Gegebenenfalls gelte es im Kreistag einen erneuten Antrag auf eine fachgerechte Sanierung der Straße zu stellen.

BM Rühl ruft in Erinnerung, dass sich für ihn die aktuellen Entwicklungen bereits im Vor-feld der erfolgten Sanierung der Kreisstraße abgezeichnet haben und er mehrfach hie-rauf aufmerksam gemacht hatte. Die nicht fachgerechte Sanierung der Straße habe die bestehenden Probleme des Unterbaus und der Wasserhaltung nicht nachhaltig lösen können, was nun spürbar zum Vorschein kommt. Ein notwendiger Ausbau der Straße war an den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag gescheitert. So habe sich lediglich die Kreistagsfraktion der CDU hierfür ausgesprochen. Auch Landrat Dallinger hatte sich für eine große Lösung ausgesprochen. Ein erneutes Tätigwerden der Verwaltung auf Kreis-ebene sei seiner Einschätzung nach nicht zielführend. Vielmehr gelte es die Kreistags-

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fraktionen wiederholt auf die Problematik hinzuweisen und diese für einen fachgerechten Ausbau zu gewinnen. Verwaltungsseits habe man den aktuellen Straßenzustand doku-mentiert (mit Bildern) und eine entsprechende Information an das Straßenbauamt bzw. den Landrat weitergeleitet.

TOP 12 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus den vergangenen Sit-zungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 12.1 – Schillerschule

– Information über die Bestellung eines Konrektors

Die Rektorin der Schillerschule, Frau Metzger, hat mit Schreiben vom 05.06.2013 mitge-teilt, dass das Staatliche Schulamt Mannheim Herrn Martin Rupp mit sofortiger Wirkung zum Konrektor der Schillerschule ernannt hat. Hierüber wird der Gemeinderat durch BM Rühl informiert. Damit ist Herr Rupp gemäß § 42 Schulgesetz ständiger und allgemeiner Vertreter der Schulleiterin.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.2 – Information über die Auswirkungen des Zensus 2011

Das Statistische Landesamt hat mit Schreiben vom 29.04.2013 das Ergebnis des Zen-sus 2011 mitgeteilt. Hierüber wird der Gemeinderat durch BM Rühl unterrichtet. Danach hatte die Gemeinde Nußloch zum Jahresende 2011 10.478 Einwohner. Die auf der Grundlage der Volkszählung 1987 fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31.12.2011 be-trug ursprünglich 10.701 Einwohner. Dies bedeutet einen Rückgang von 2,08%. Baden-Württemberg hat insgesamt 273.786 Einwohner weniger, was einer Minderung von 2,54% entspricht. Auf der zum 09.05.2011 festgestellten Einwohnerzahl werden die Fort-schreibungen künftig berechnet. Mit Schreiben vom 14.06.2013 hat das Statistische Landesamt die fortgeführte Zahl zum 31.03.2012 mitgeteilt. Danach hatte Nußloch 10.455 Einwohner. Die bisherige Fortschreibung zählte 10.677 Personen. Der Rückgang der Einwohnerzahl in Nußloch um 2,08% bedeutet nicht automatisch einen Rückgang der FAG-Zuweisungen um diesen Prozentsatz. Bislang ist für den Finanzausgleich eine feste Summe landesweit festgelegt. Diese Summe ist landesweit jetzt durch weniger Einwohner zu teilen, sodass hier ein höherer Pro-Kopfbetrag entstehen wird. Theoretisch könnte Nußloch sogar mehr Zuweisungen aus dem FAG erhalten, da Nußloch unter dem Durchschnitt des Bevölkerungsrückgangs liegt. Allerdings ist das FAG-Verfahren sehr kompliziert, sodass die Berechnung abgewartet werden muss. Der Gemeindetag hat die Kommunen mittlerweile darüber unterrichtet, dass seitens der Landesregierung über ei-ne geringere Einzahlung in den Kommunalen Finanzausgleich nachgedacht werde. Da-mit würden die Gemeinden mit weniger Einwohnern doppelt bestraft und das Land würde den eigenen Haushalt auf Kosten der Kommunen sanieren. Die kommunalen Spitzen-verbände haben bereits angekündigt, sich gegen ein solches Vorgehen vehement zur Wehr zu setzen. Die neuen Einwohnerzahlen werden beim Finanzausgleich erst ab 2016 voll berücksichtigt. Bis dahin fließen die neuen Zahlen für 2014 zu 50% und für 2015 zu 75% in die Berechnung ein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

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