Nußlocher Gemeindewald:
Leitbild klimastabiler, naturnaher Wald

(nu – 8.11.21) Der Nußlocher Gemeindewald vereint für seine Besucher*innen Naherholung, Naturnähe und auch das ein oder andere Abenteuer. Doch der Wald leidet und das ist sichtbar!

Die verantwortlichen Förster um Forstbezirksleiter Kraichgau-Rheintal, Philipp Schweigler, sowie das Forstamt der Gemeinde Nußloch beobachten die Veränderungen im Nußlocher Gemeindewald bereits seit längerem und arbeiten kontinuierlich an der Erhaltung und Pflege des Waldes. Im Oktober 2021 wurde schließlich das „Leitbild klimastabiler, naturnaher Wald“ vom Gemeinderat verabschiedet, nachdem es in mehreren Sitzungen des Klimarats unter Einbeziehung der Öffentlichkeit beraten wurde.

Es handelt sich bei diesem Leitbild um eine Verpflichtungserklärung, nach der der Wald bewirtschaftet werden soll, damit er auch für die folgenden Generationen in seiner gewohnten Form zur Verfügung steht. Dabei stehen der Erhalt des Waldes und die damit verbundene Anpassung des Bestandes an die Klimaveränderung aber auch der Erhalt der Erholungsfunktion, der Naturschutzfunktion und der Holzbereitstellung im Vordergrund.

Auf folgenden Grundsätzen beruht das Leitbild:

  • Erhöhung des Totholzvorrats und Sicherung bzw. langfristige Anreicherung mit Altholzanteilen; Erhalt und Förderung von Habitatbäumen
    Naturnahe, einzelstammweise Bewirtschaftung; Förderung gemischter Wälder; Förderung trockenheitstoleranter Mischbaumarten (insbesondere Eiche)
  • Vollständiger Verzicht auf Einsatz von Pestiziden
  • Vorrang für Naturverjüngung
  • Befahrung nur entsprechende der Feinerschließungskonzeption auf Rückegassen im Abstand von 40 m
  • Vorrang für standortsheimische Baumarten; Fremdländische Baumarten werden nur punktuell eingesetzt und nur Arten, mit denen schon jahrzehntelange Erfahrung besteht und eine Invasivität ausgeschlossen ist. Der Anteil der fremdländischen Baumarten beläuft sich auf max. 10 %.
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen für Arten, die von der naturnahen Waldwirtschaft nichts ausreichend profitieren
  • „Wald wird plastikfrei“
  • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz

Im Folgenden ist eine Übersicht der Nußlocher Waldfläche (schwarz eingerahmt) aufgeführt. Bei den grün hinterlegten Flächen handelt es sich um Waldrefugien, die nicht bewirtschaftet werden und aus denen kein Holz entnommen werden darf. In der gelb hinterlegten Fläche wird auf Schlagraum verzichtet, was bedeutet, dass Baumreste nach der Holzernte auf der Schlagfläche zurückbleiben. Außerdem gibt es Habitatbäume, die sowohl einzeln als auch in Gruppen stehen und nach ihrem Absterben als Höhlen- oder Horstbaum stehengelassen werden.

Wir laden Sie ein, einen Blick in unser Leitbild zu werfen und bei Fragen auf uns zuzukommen.

Das Leitbild können Sie auf unserer Homepage herunterladen. Das Forstamt erreichen Sie unter 06224 901-120.

 

 

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