Rede von Landrat Dallinger zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2021

Der Kreistag in der Sonnenberghalle in Angelbachtal

Rede von Herrn Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplans 2021 in der Sitzung des Kreistags am 13. Oktober 2020 in Angelbachtal. 

Gemeinsam stark,
meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, liebe Gäste,

das war und ist schon seit vielen Jahren die Maxime des Kreistags, der kreisangehörigen Kommunen und der Kreisverwaltung. Ich muss in der Historie gar nicht weit zurückgehen,  um auf mehrere Krisensituationen zu stoßen, die wir in meiner bisherigen Amtszeit gemeinsam bewältigt haben:

  • Auswirkungen der Wirtschaftskrise 2009
  • Unterbringung von Flüchtlingen 2015/2016
  • und nun die Corona Pandemie.

Stefan Dalinger

Um derartige Krisen zu meistern, ist eine Grundvoraussetzung von enormer Bedeutung: Das gegenseitige Vertrauen. Vertrauen des Kreistags in die Verwaltung, dass diese mit den anvertrauten Haushaltsmitteln sorgsam umgeht und über die finanziellen Entwicklungen transparent informiert. 

Aber auch das Vertrauen der Verwaltung in den Kreistag, dass dieser in besonderen Situationen erforderliche und notwendige Maßnahmen mitträgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meiner Wahrnehmung ist dieses gegenseitige Vertrauen in besonderem Maße vorhanden und das macht uns gemeinsam stark.

Und diese Stärke brauchen wir auch, um in den kommenden Jahren die Pandemie bedingten Folgen ausgewogen zwischen den Kommunen und dem Kreis abfedern zu können. Es gilt in einer mehrjährigen Betrachtung eine Balance zu finden. Einerseits sollten wir uns antizyklisch verhalten und die Wirtschaft in Krisenzeiten durch Investitionen wieder ankurbeln. Andererseits darf der Kreis die finanzielle Belastbarkeit der kreisangehörigen Kommunen durch eine zu hohe Kreisumlage nicht überstrapazieren. Aber auch die dem Kreistag wichtige Begrenzung der Verschuldung dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Auch wenn wir für das Jahr 2021 die Strategischen Ziele formal ausgesetzt haben, um den Haushalt nicht durch eventuelle zusätzliche Maßnahmen zu belasten, haben die Leitsätze weiterhin Bestand. Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft ist nun mal die Basis  für alle weiteren Entwicklungen.

Im Folgenden will ich Ihnen darlegen, wie ich mir diese Lastenverteilung vorstelle und welche Rahmenbedingungen für den Haushalt 2021 zu beachten sind; verbunden mit einem vorsichtigen Blick in den Finanzplanungszeitraum.

Ich hatte Sie in der Kreistagssitzung am 28. Juli über die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Kreis in organisatorischer und finanzieller Sicht unterrichtet. Ich denke es wurde deutlich, welchen Kraftakt dies für die gesamte Verwaltung, insbesondere das Gesundheitsamt aber auch für alle Kreisgesellschaften bedeutet hat und immer noch bedeutet. Ich möchte heute nicht im Detail nochmal hierauf eingehen. Wir müssen vielmehr den Blick nach vorne richten, da sich dessen wirtschaftlichen Folgen im Haushaltentwurf 2021 wiederfinden. 

Die wieder steigenden Infektionszahlen unterstreichen, dass die Pandemie keinesfalls überstanden ist. Vielmehr wird es in den kommenden Wochen und Monaten auf das Verhalten der Bevölkerung ankommen.

Wir müssen damit rechnen, dass in Abhängigkeit von der Fallzahlenentwicklung Maßnahmen auf lokaler Ebene getroffen werden müssen. Unser Gesundheitsamt arbeitet hierzu mit allen wichtigen Akteuren eng zusammen – allen voran unseren GRN-Kliniken und der Uniklinik Heidelberg.

Das Gesundheitsamt kann dank der Entscheidungen des Kreistags sehr flexibel und angepasst auf die jeweilige Situation mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen muss deutlich mehr Personal für die Ermittlung und die Hotline vorgehalten werden.

Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstreichen der Bund und die Länder die herausragende Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt 4 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Als tragende Säulen der notwendigen Infrastruktur zur Bekämpfung der Corona Pandemie haben sich überall weltweit die Krankenhäuser herausgestellt. Bei uns haben die GRN-Kliniken und sonstigen Einrichtungen tadellos funktioniert.

Es wurde schnell erkannt, dass der Gesundheitsbereich mit deutlich mehr Haushaltsmitteln verstärkt werden muss. So hat zuletzt im September der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen, wonach der Bund ab 2021 3 Mrd. Euro für die Kliniken zur Verfügung stellen wird, sofern die Länder oder die Klinikträger zusätzlich 1,3 Mrd. Euro einbringen werden. Die Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur fließen. Die GRN gGmbH wird hier unverzüglich die entsprechenden Anträge stellen, wobei die als Kreiszuweisung vorgesehenen 1,5 Mio. Euro sehr gut zur Co-Finanzierung eingesetzt werden können. 

Auch das Land Baden-Württemberg hat in seinem Stabilitäts- und Zukunftspakt für den Krankenhausbereich eine Landesunterstützung in Höhe von 210 Mio. € zugesagt. Auf kommunale Häuser dürften hier mindestens 125 Mio. Euro entfallen. Damit ist eine Entlastung sowohl für die Betriebskosten als auch auf die Investitionskosten vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Aufsichtsrat und im Kreistag haben wir schon vielfach über die unzureichende Krankhausfinanzierung diskutiert. Wir waren mit einer Delegation in Berlin und haben unsere Anliegen vorgetragen. Und dem Ministerpräsidenten konnten wir am 24. September bei seinem Besuch in der GRN Klinik Schwetzingen unsere Vorstellungen erläutern, was von Landeseite verbessert werden müsste:

– Um die Klinikstandorte im Ländlichen Raum zu stärken, insbesondere die Rahmenbedingungen des Sicherstellungszuschlages, so dass hier mehr Kliniken diesen Zuschlag erhalten würden. In anderen Bundesländern wurden hier entsprechende Anpassungen vorgenommen

– Auch die Krankenhausplanung im Land muss überarbeitet werden. Hier muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Versorgung der Zentren und des Ländlichen Raums erreicht werden.

Der Kreistag ist sich seiner Verantwortung für die Versorgung seiner Einwohnerinnen und Einwohner bewusst und steht geschlossen hinter seinen Kliniken, dessen bin ich mir sicher. Deshalb habe ich im Haushaltsentwurf 2021 mehrere flankierende Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der GRN gGmbH vorgesehen:

– Den Ausgleich des voraussichtlichen Defizits aus 2020 in Höhe von rd. 6,3 Mio. Euro. 

– Ergänzende Finanzierung von baulichen Investitionen, bei denen die Förderung des Landes die Gesamtkosten nicht abdeckt, von 3,0 Mio. Euro und

– eine Zuweisung von 1,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung und Realisierung der notwendigen Digitalisierungsprojekte.

Insbesondere die bauliche Weiterentwicklung der GRN-Einrichtungen unterstützt die Leistungsausweitung und die Konkurrenzfähigkeit unserer Kliniken.

Aus der Vielfalt an Themen eines Kreishaushalt will ich folgende Schwerpunkte näher herausstellen, die den Haushaltsentwurf 2021 prägen.

Mit der im September beschlossen Grundgesetzänderung zur höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft auf nun rd. 75 % ist für alle Kreishaushalte eine deutliche Entlastung dauerhaft verbunden. Für den Rhein-Neckar-Kreis bedeutet dies bereits 2020 eine Verbesserung gegenüber der Planung von rd. 13 Mio. €. Es darf aber trotzdem nicht übersehen werden, dass bei künftigen gravierenden Steigerungen auf der Aufwandsseite immer noch1/4 der Kosten durch die Kreise zu tragen sind.

Im Haushaltsentwurf wurde nach einer ersten Prognose des Jobcenters der Planansatz für die Kosten der Unterkunft gegenüber dem Vorjahr um rd. 16 Mio. € erhöht. Hierbei sind die Corona-bedingten Mehraufwendungen aufgrund steigendender Bedarfsgemeinschaftszahlen berücksichtigt. Allerdings ist diese Prognose aufgrund der schwer einschätzbaren weiteren Entwicklungen als sehr vage zu betrachten. Im Oktober 2020 wird daher eine neue Hochrechnung erfolgen, die dann in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließt. Gleichwohl wird das Budget des Sozialamtes aufgrund der dargestellten höheren Bundesbeteiligung um rd. 10,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr entlastet.

Ganz anders sieht es allerdings bei den individuellen Hilfen im Budget des Jugendamtes aus. Hier sind die Fallzahlen bei den stationären Hilfen sowie bei den Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche seit November 2019 stark angestiegen. Bereits 2020 wird mit einer deutlichen Überschreitung des Haushaltsansatzes gerechnet. Für 2021 ist keine Veränderung dieses Trends erkennbar, insofern mussten die Ansätze dieser Entwicklung folgend entsprechend erhöht werden.

Die Lage der Flüchtlingsunterbringung hat sich weiter deutlich entspannt. So sind im lfd. Jahr bis Ende August lediglich 226 Personen neu in unseren Landkreis gekommen und damit erheblich weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Viele von den 689 Menschen, die derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften leben, werden in den kommenden Monaten in die kommunale Anschlussunterbringung wechseln.

In vergangenen Berichten über die Haushaltsentwicklung hatten wir die Komplexität der Abrechnung mit dem Land bei den Kosten der vorläufigen Unterbringung dargestellt. Wenn vergangene Jahre noch nicht abgerechnet sind, muss man wissen, dass es uns Landkreisen immer wichtig war, die Kosten spitz abzurechnen. Spitzabrechnung bedeutet aber, dass alle Kreise die entsprechend aufwändig zu erarbeitenden Daten bereitstellen müssen, bis es zu einer finalen Klärung mit dem Land kommen kann. Da sich dies mitunter über Jahre hinzieht, hat das Land ja Vorgriffs- und Abschlagszahlungen von 60 bzw. 80% eingeführt, um die Liquidität der Kreise zu verbessern.

Mir ist es an dieser Stelle wichtiger, die Kosten voll ersetzt zu bekommen. Den zeitlichen Verzug können wir angesichts der derzeitigen Zinslage bei den Kassenkrediten als Kreis verkraften. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass wird die noch ausstehenden liquiden Mittel aus den Abrechnungen in unserer jeweiligen Hochrechnung berücksichtigen und diese somit auch in der Ausgangsbasis 2021 in den liquiden Mitteln enthalten sind. Ein Risiko verbleibt allerdings noch: Wird das Land alle von uns gemeldeten Kosten bei den Schlussabrechnungen auch anerkennen?

Hinsichtlich der Kostenerstattung für Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung sieht es anders aus. Hier erhält der Kreis vom Land zur Abgeltung der Leistungsaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2020 und 2021 pauschale Zahlungen von jeweils rd.12 Mio. €.

Neben diesen sozialen Themen möchte ich noch zwei weitere wichtige Bausteine ansprechen: Die Digitalisierung und den Klimaschutz

Wenn uns die Corona Pandemie eines ganz deutlich offenbart hat, dann war dies die Erkenntnis, dass die Digitalisierung nicht einem Zeitgeist entspringt oder ein „nice to have“ ist. Nein, es ist für die Verwaltung eine ganz essentielle Notwendigkeit um ihre Aufgaben – nicht nur in Krisenzeiten – bewältigen zu können. Auch in den Schulen hat sich gezeigt, dass digitale Instrumente unerlässlich sind. Der Kreis hat sich hier schon früh mit seiner IT- Strategie auf den Weg gemacht. Nutzen wir diesen Digitalisierungsschub, um hier – unterstützt durch Landes- und Bundesmittel – einen deutlichen Schritt nach vorne zu kommen.

Der Rhein-Neckar-Kreis schlägt mit der Fortschreibung seines Klimaschutzkonzepts einen neuen Weg beim Klimaschutz ein. Wir betrachten nicht mehr nur unseren eigenen Handlungsbereich, sondern erweitern die Handlungsfelder um weitere Projekte. Zusätzlich zur energetische Gebäudesanierung, zum Energiemanagement und zur nachhaltigen Beschaffung wollen wir als Koordinator, Vernetzer, Dienstleister Multiplikator und Unterstützer uns im Landkreis neu positionieren.

Im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts hat der Landkreis einen umfassenden Beteiligungsprozess initiiert, der auch 2021 fortgesetzt und abgeschlossen wird. Ich denke, wir werden damit weiterhin Vorbild beim Klimaschutz für Kommunen, Unternehmen sowie die Bürgerschaft sein. 

Auch die Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet wird 2021 fortgeschrieben, um weiter in die gleiche Richtung zu gehen und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten.

Zum Themenfeld Biodiversität bzw. Artenvielfalt haben umfassende Planungen und Aktivitäten begonnen. Im kommenden Jahr werden Pilotvorhaben an kreiseigenen Liegenschaften in Sinsheim umgesetzt werden. Parallel dazu wird mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Förderung der Biodiversität auf kreiseigenen Flächen begonnen.

Neben den dargestellten konsumtiven Bedarfen und Entwicklungen wird im Rhein-Neckar-Kreis auch 2021 investiert, ganz im Sinne des oftmals zitierten Gebots „…nicht in die Krise reinsparen“. Gleichwohl haben wir bei den Ansätzen darauf geachtet, das Wünschenswerte vom Notwendigen zu unterschieden, was sich bereits an einem gegenüber dem Vorjahr geringeren Saldo aus der Investitionstätigkeit ablesen lässt. Aus dem Investitionsprogramm der Jahre 2021 – 2024 möchte ich folgende vier Maßnahmen hervorheben, die ein hohes finanzielles Engagement erfordern, die wir aber auch schon länger auf der Agenda haben:

  • – 40 Mio. € für den Erwerb, die Sanierung und die Erweiterung der „Polizeidirektion“
  • – 12 Mio. € für den Neubau der Steinsbergschule in Sinsheim
  • – 10 Mio. € für die Digitalisierung der Verwaltung und Schulen
  • – 7,6 Mio. € für Zuweisungen an die GRN gGmbH für bauliche Maßnahmen und für die Digitalisierung. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kreisrätinnen und Kreisräte, erstmals in der Geschichte des doppischen Kreishaushalts lege ich Ihnen heute einen nicht ausgeglichenen Haushalt mit einem zweistelligen negativen Ergebnis von minus 16 Mio. € vor. 

Was bedeutet dieses negative Ergebnis?

Der Kreis wird 2021 seine Abschreibungen für getätigte Investitionen nicht aus der Ertragskraft des Ergebnishaushalts erwirtschaften können. Dadurch können zur Finanzierung der Investitionen keine liquiden Mittel generiert werden. Mit der Folge, dass entweder Investitionen gekürzt werden müssten – was im Sinne des Kreises als Motor für die Wirtschaft kontraproduktiv wäre – Kredite aufgenommen oder noch vorhandene liquide Mittel eingesetzt werden müssen.

Trotz dieses negativen Ergebnisses, oder vielleicht gerade deshalb, bezeichne ich diesen Haushaltsentwurf als ein für die Kommunen und Kreis ausgewogenes Werk im Sinne der Lastenteilung.

Warum?

Ich will Ihnen dies anhand folgender vier Punkte erläutern:

1. Zur Entlastung der Kommunen ist eine Senkung des Hebesatzes um 0,75 % Punkte auf 26 % eingestellt. Das Aufkommen der Kreisumlage wird dadurch in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 belassen. Damit signalisieren wir den Kommunen, dass der Kreis trotz steigender Aufwendungen – vor allem im sozialen Bereich – seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung bewusst ist und die voraussichtlichen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Kommunen bei seiner Planung berücksichtigt.

2. Die verbesserte Liquidität des Kreises, die sich im Jahr 2020 insbesondere aufgrund der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft abzeichnet, wird als Grundlage für die Planung 2021 eingesetzt. Dadurch wird es möglich sein, Ende 2021 eine Liquidität zu erzielen, die zwar über der Mindestliquidität liegen wird, diese aber in der mehrjährigen Betrachtung in den Folgejahren auch dringend benötigt wird.

3. Der Kreis bzw. der Eigenbetrieb nimmt 2021 Kredite in Höhe von 5,7 Mio. € für die Finanzierung von Investitionen auf. Da dies den Tilgungen entspricht, wird es 2021 zu keiner Nettoneuverschuldung kommen. Im Finanzplanungszeitraum ist bis 2024 eine Nettoneuverschuldung von 8,6 Mio.€ eingeplant. Mit einem voraussichtlichen Stand Ende 2024 von 76,8 Mio. € kann das anvisierte Ziel von 70 Mio. € bis Ende 2026 aber trotzdem noch erreicht werden. 

4. Im Finanzplanungszeitraum wird bei der Entwicklung der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2022 mit einem Rückgang gerechnet, danach aber wieder leicht ansteigend. Auch bei den Kopfbeträgen als Basis der Schlüsselzuweisungen des Landes wurde ab 2022 optimistisch wieder von steigenden Werten ausgegangen. Trotzdem musste im Planungszeitraum ab dem Jahr 2022 ein Kreisumlagehebesatz von 27,75 % vorgesehen werden.

Ich denke, es wurde deutlich, dass für das Haushaltsjahr 2021 dem Kreis die Entlastung der Kommunen im Vordergrund steht. Wir werden auch in den anstehenden Ausschusssitzungen zu beraten haben, wie wir Verbesserungen, die sich möglicherweise noch aus dem laufenden Jahr, aufgrund des erst vor kurzem vorgelegten Haushaltserlasses oder geringerer Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, in den endgültigen Haushalt einbauen werden.

Deutlich sollte aber auch geworden sein, dass das Jahr 2021 ein besonderes Jahr ist, das sich in den Folgejahren nicht so fortführen lassen kann. Hier muss mit einem Anziehen der Kreisumlage gerechnet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle davon gesprochen, dass die Wolken am Horizont dunkler werden. Ob es sich nur um ein Gewitter handelt oder sich ein länger anhaltendes Tief entwickelt, könne niemand vorhersagen. Dass 2020 so ein Orkan über die Welt zieht, mit Auswirkungen weit in die Zukunft, damit konnte schon gar niemand rechnen. Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2021, den ich Ihnen heute vorlege, trägt den Folgewirkungen dieses Orkans Rechnung. Er ist daher eine gute Basis für die nun anstehenden intensiven Diskussionen in den Fachausschüssen.

Ich freu mich darauf.

Schließen möchte ich heute mit einem Dank. Dank an den Bund und das Land Baden-Württemberg für deren bisherige finanzielle Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten, ohne deren Hilfe bis hierher diese Krise durch die Kommunen und Kreise kaum zu bewältigen gewesen wäre. Die Jahresabschlüsse 2020 und Haushalte 2021 der kommunalen Ebene würden ohne diese Hilfen ganz anders aussehen.

Bedanken möchte ich mich aber auch bei den Kommunalen Landesverbänden für die sehr gute Vertretung unserer Interessen.

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