Sandhausen: Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. September 2017

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. September 2017
– Finanzzwischenbericht zum 30.6.2017 –
– Nahwärmeversorgung Baugebiet Große Mühllach I und II –

– Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung –
– Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung –
– Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes –


„Es sieht zur Jahresmitte gut aus und es gibt keine Überraschungen“, erklärte Kämmerer Timo Wangler bei der Präsentation des Finanzzwischenberichts zum 30.6.2017. Ein Nachtrag zeichne sich derzeit nicht ab und somit könne der Haushalt wie veranschlagt vollzogen werden. Durch die planmäßige Entwicklung der Grundstückserlöse und die positive Entwicklung des Ergebnishaushalts sei die Finanzierung der eingeplanten Maßnahmen gesichert.

Das Volumen des Ergebnishaushalts beträgt 2017 bei den Erträgen und Aufwendungen 30.316.550 €. Nach Abzug der Abschreibungen in Höhe von 2.638.500 €, die erst im 2. Halbjahr bzw. bis zum Jahresende verbucht würden, liegt das bereinigte Haushaltsvolumen bei 27.678.050 € (s.u.). Nach dem Kassenabschluss sind insgesamt 15.830.057 € angeordnet. Dies entspricht 57,2 % des bereinigten Haushaltsvolumens. Im Vorjahr waren es 53,6 %. Dass sich die Ertragsseite des Ergebnishaushaltes zum jetzigen Zeitpunkt positiver als geplant darstellt, hänge, so Wangler, mit dem positiven Verlauf bei der Gewerbesteuer mit einer derzeitigen Mehreinnahme von über 250.000 € zusammen.

Bei den Schlüsselzuweisungen ist mit einer Verbesserung um rund 200.000 € und beim Einkommenssteueranteil sogar mit 400.000 € zu rechnen. Die Aufwandseite ist zur Halbzeit als neutral zu bewerten und scheint sich gegenüber dem Vorjahr normalisiert zu haben. Hingegen ist beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand ein deutlicher Rückgang von 59,1 % (2016) zu 43,7 % zu spüren. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Lage nicht ändern, ist davon auszugehen, dass sich das ordentliche Ergebnis noch gegenüber der Planung verbessern wird.

Bei der Entwicklung der Investitionstätigkeit (s.o.) sind der Verwaltung derzeit keine erheblichen Überschreitung bekannt. Zwar habe der Gemeinderat mit der Beschlussfassung zum Bau eines neuen Kindergartens im Ziegelhüttenweg und dem Beschluss zum Bau weiterer Flüchtlingsunterkünfte große Maßnahmen angestoßen, diese seien aber erst in den Folgejahren kassenwirksam und zudem bereits größtenteils in der Finanzplanung berücksichtigt.

Aufgrund des komfortablen Zahlungsmittelbestandes waren keine Kassenkredite notwendig und somit die Liquidität der Gemeinde Sandhause immer gegeben.

Dies freute auch den Gemeinderat. „Es ist gut, wenn viel Geld ins Haus kommt“ und man könne die Einschätzung der Verwaltung, dass die Finanzierung des Haushaltsplanes gesichert ist, sehen, fügte Gemeinderat Flory den Worten Gemeinderat Herzogs hinzu. Wenn sich die Einnahmen mit den Ausgaben decken, sei das immer ein gutes Zeichen, pflichtete Gemeinderat Klinger bei. Wir haben mit 9 Mio. € einen komfortablen Zahlungsmittelbestand, schloss Gemeinderat Hettinger.


Nahwärmeversorgung Baugebiet Große Mühllach I und II –

Für den Antrag eines Grundstückseigentümers auf vollständige Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang bei der Nahwärmeversorgung im Baugebiet Große Mühllach I und II hatte die Verwaltung eine Prüfung des vorliegenden Antrages in Auftrag gegeben. Dabei war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der Rechtsprechung der Befreiung nicht stattgegeben werden kann, da es im allgemeinen Interesse liege die Umwelt zu schonen. Die präferierte Elektropumpe des Antragstellers übersteige jedoch den CO2-Emmissionsfaktor der vorgesehenen Nahwärme-Heizungsanlage, erläuterte Wangler. Nur wer einen deutlich besseren Primärenergiefaktor als derzeit 0,7 nachweise, könne vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, fügte Ortbaumeister Schirok auf Nachfrage Gemeinderat Hettingers hinzu. „Dem Verbrauer wird dadurch eine klimafreundliche und ressourcenschonende Versorgungsmöglichkeit geboten“, fasste Gemeinderat Scheid zusammen. Um in Zukunft für mehr Transparenz zu sorgen, schlug die Verwaltung vor, die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung der Gemeinde Sandhausen um die entsprechende Rechtsprechung zu ergänzen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.


Feuerwehr

„Der Gesetzgeber hat sich Gedanken gemacht, wie er die Arbeit der Feuerwehr wertschätzen und symbolisch attraktiver machen könne“, begann Bürgermeister Kletti den nächsten Tagesordnungspunkt. Viele Städte und Gemeinden hätten durch den Wegfall der Wehrpflicht und den damit verbundenen Ersatzdienst immer mehr Nachwuchsprobleme. Glücklicher Weise sei man aber in Sandhausen mit einem Personalstamm von 63 Kamerad/innen sehr gut aufgestellt, berichtete Ordnungsamtsleiter Peter Schmitt, was sich auch am hohen Zuspruch der Feuerwehrkamerad/innen in der Sitzung zeigte.

§16 des Gesetzes stelle dabei sicher, dass ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige durch den Feuerwehrdienst keine finanziellen Nachteile bei ihrem Einkommen und durch Auslagen entstehe. In der Neufassung der Satzung der Gemeinde Sandhausen über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr von 2003, erklärte er, soll nun die Entschädigung für den Einsatz von bisher 6 € pro Einsatz auf 8,50 € pro Stunde und für den Brandsicherheitswachdienst von bisher 8 € pro Stunde auf 12 € pro Stunde erhöht werden. Die zusätzliche Entschädigung für den stellvertretenden Kommandanten wird von 43,33 € auf 50 € und für den Jugendfeuerwehrwart von 20,83 € auf 25 € erhöht.

„Unsere Bürger/innen können ruhig schlafen. Denn unsere Feuerwehr ist 365 Tage für uns da“, stellte Gemeinderat Herzog voller Anerkennung fest und wurde dabei von Gemeinderat Rüttinger ergänzt, der das vielseitige Aufgabengebiet, das einfache Hilfeleistungseinsätze ebenso wie Verkehrsunfälle und Brandbekämpfung einschließt, lobend hinzufügte. „Sie ist ein Musterbeispiel bürgerschaftlichen Engagements und besteht bereits seit 130 Jahren, erklärte Gemeinderat Diem. Die neue Satzung sei durch den Wegfall der Schmutzzulage gegenüber der alten Satzung „verschlankt“ worden und habe nun einen einheitlichen Pauschalsatz, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziere. Ebenso zeigte sich Gemeinderat Hettinger stolz und dankbar über eine solche Feuerwehr, deren Arbeit man gerne technisch unterstütze. Im Gemeinderat stimmte man der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung zu.

Ebenso wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sandhausen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) erneuert. Die Satzung regelt generell wie der Kostenersatz eines kostenpflichtigen Einsatzes beim Bürger erhoben wird und ist an die Mustersatzung des Gemeindetages angelehnt.

Beim Beschluss des neuen Feuerwehrgesetzes wurde eine landeseinheitliche Berechnung für Feuerwehrfahrzeuge erlassen sowie eine landeseinheitliche Formel zur Berechnung für die Einsatzstunden der haupt- und ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren. Auch die Ausgaben, welche in die Kostenkalkulation einfließen können, wurden vom Land festgelegt. Die Höhe der Ausgaben und somit auch die der Stundensätze für Angehörige oder Pauschalsätze für ungenormte Fahrzeuge müssten jedoch, da sie von Kommune zu Kommune variieren, individuell errechnet werden. Gemeinderat Diem ergänzte die Erläuterungen Schmitts, dass man bei den Kosten zwischen muss-Aufgaben wie z.B. einen Menschen aus einem brennenden Haus zu holen, und kann-Aufgaben wie z.B. einem Fehlalarm, zu unterscheiden wisse. Denn die Gemeinde wolle kein Geld an einer Notlage verdienen.

Um den Ausstattungsbedarf zu regeln, empfiehlt das Feuerwehrgesetz die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, der den tatsächlichen Bedarf der Feuerwehr unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten darstellt, informierte Ordnungsamtsleiter Schmitt. Hierzu wurde der bisherige Bedarfsplan der Gemeinde Sandhausen, der aus dem Jahr 2007 stammt, den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Im Feuerwehrbedarfsplan finden sich neben einer Darstellung der Gemeindestruktur, die einsatztaktische und strategische Ausrichtung sowie die Ausrüstung und Ausstattung der Feuerwehr.

Da der Fuhrpark der Feuerwehr teilweise „in die Jahre“ gekommen ist, schlug die Verwaltung in einem ersten Schritt vor, das Löschfahrzeug 16/12 (LF 16/12) durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 (HLF 20) zu ersetzen. In den kommenden Jahren soll ein weiterer Austausch von Fahrzeugen erfolgen.

Der bereits gestellte Zuwendungsbescheid für das HLF 20 wurde durch das Landratsamt Rhein-Neckar abgelehnt. Eine Neubeschaffung sei allerdings erforderlich und sollte auch ohne Zuschuss durchgeführt werden.

Das hierzu im vorangegangenen Verwaltungsausschuss vorgestellte Konzept bezeichnete Gemeinderat Herzog als nachvollziehbar und profihaft. Gemeinderat Diem als Mitglied der Feuerwehr erklärte, dass normalerweise 2 Fahrzeuge benötigt würden, es aber immer gut sei, ein 3. Fahrzeug zu haben, falls eines in der Reparatur sei. Gemeinderat Rüttinger bat bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs von einem Vorführfahrzeug abzusehen, da es gelegentlich durch seine Verwendung auf Messen nicht zur Verfügung stände. Gemeinderat Hettinger interessierte, ob alle Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan erstellten und es Absprachen zwischen den Kommunen hinsichtlich ihres Einsatzes gebe, was Bürgermeister Kletti bejahte. Maßgeblich für die Zuständigkeit seien hier die Gemeindegrenzen. Dass ein Zuschuss abgelehnt würde, liege oftmals an der Höhe und der eingeräumten Priorität, antworte Kletti auf Frage Gemeinderat Köllners. Ob man durch eine Bündelausschreibung einen Mengenrabatt erzielen könne, entzog sich den Erfahrungen des Kommandanten und des Ordnungsamtsleiters. Im Gemeinderat stimmte man dem aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan sowie der Durchführung der Ausschreibung für das HLF 20 und der Bereitstellung der hierfür notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2018 zu. -wird fortgesetzt-

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