Starke Nachfrage nach Brennholz – Preise bleiben stabil

(rnk- 8.10.15) Heizen mit Holz wird immer beliebter. Das bekommt auch das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises derzeit wieder zu spüren, das jedes Jahr im Herbst mit dem Holzeinschlag in den heimischen Wäldern die Brennholzsaison einläutet.

Die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. So kostet der Festmeter „Brennholz lang“ im Staatswald weiterhin 57 Euro. Wie das Kreisforstamt mitteilt, wird Brennholz wie in den Jahren zuvor wieder über die jeweils zuständigen Revierförster vor Ort abgegeben. In einigen Revieren ist bereits eine Online-Bestellung über www.forstbw.de<http://www.forstbw.de> (Rubrik Produkte und Dienstleistungen –> Holz) möglich. Wegen der hohen Nachfrage kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Vergabe kommen.

1949 - PolterholzDas so genannte „Brennholz lang“ oder „Polterholz“ besteht in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in Längen zwischen 3 und 10 Metern, das bereits an den Waldweg vorgezogen wurde. Dort kann es weiter aufgearbeitet werden. Neben diesem Hauptsortiment gibt es noch den „Reisschlag“ oder „Schlagraum“. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag in der Fläche verbleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Im Rheintal ist dieses Sor-timent nur noch in Ausnahmefällen verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird.

5733 - brennholz_forstDas Kreisforstamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass beim Brennholzmachen der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich sind. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Daneben sind weitere Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl oder die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Der Betrieb der Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl ist in den zertifizierten Wäldern nicht mehr zulässig.


Bestellung zur Abgabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Nußloch

Im Gemeindewald werden auch in diesem Jahr wieder Schlagraumflächenlose und Brennholz lang (Polterholz) an Interessenten abgegeben.
Grundsätzliches:

Die Vergabe erfolgt vorrangig an Nußlocher Bürger.

Als Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe des Holzes ist die Vorlage eines Nachweises über Kenntnisse im Umgang mit der Motorsäge (Teilnahmebescheinigung an einem Motorsägen-Grundlehrgang, „Motorsägen-Führerschein“), sofern der Gemeindeverwaltung dieser nicht bereits vorliegt. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist stets die persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Schnittschutzhose, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe). Für die Motorsäge ist ausschließlich biologisch abbaubares Kettenöl sowie Sonderkraftstoff zu verwenden. Die Aufarbeitung und Holzabfuhr darf nur werktags und bei Tageslicht, in der Zeit vom 01.10.2015 bis 31.03.2016, erfolgen.

Bei Schlagraumflächenlosen kann man das auf der Fläche verbliebene Kronenrestholz selbst aufarbeiten. Zum Abfahren des Holzes muss dieses zur nächstgelegenen Rückegasse getragen werden. Eine Befahrung der Fläche ist nur auf den markierten Waldwegen bzw. Rückegassen/Maschinenwegen erlaubt. Pro Person werden max. 20 Ster vergeben. Preis: 12 € je Ster.

Bei Brennholz – lang (Polterholz) handelt es sich um schwache, bereits am Schotterweg liegende Stämme, die man direkt am Waldweg aufarbeiten und abtransportieren kann. Preis je Festmeter 57 €.

Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Nußloch unter Telefon: 06224/901-129, Liegenschaftsamt (Zimmer 102), Frau Mäck, nur an folgenden Anmeldeterminen entgegen:

  • Dienstag, 13. und 20.10.2015, 16:00-18:00 Uhr
  • Freitag, 16. und 23.10.2015, 07:30-10:00 Uhr.

Die Vergabe erfolgt in chronologischer Reihenfolge per Zuteilungsschreiben (inkl. Lageplan) jeweils nach Fertigstellung der einzelnen Hiebe. Jeder Käufer erhält die Möglichkeit der Zuteilung innerhalb einer 2-wöchigen Frist zu widersprechen. Telefonsprechstunde von Herrn Böning (Förster): ab 03.11.2015 immer dienstags von 16:30 – 17:30 Uhr, Tel. 0162 /2646671.


 

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